Diskussion:Landtagspräsident (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Le Duc de Deux-Ponts in Abschnitt Zweitfunktion als Staatsoberhaupt
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Stärkste Fraktion[Quelltext bearbeiten]

Muss es nicht heißen "stärkste Fraktion" nach dem Sonderfall in Bremen? Gab es nicht ähnliches in anderen Landtagen? --Hannover86 (Diskussion) 14:30, 12. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Zweitfunktion als Staatsoberhaupt[Quelltext bearbeiten]

Ich habe im Ohr, dass speziell in Thüringen der Landtagspräsident laut Verfassung auch den Charakter eines Staatsoberhauptes (eben des Staates/Landes Thüringen) haben soll. Kann das so bekräftigt werden? Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 16:04, 9. Jun. 2021 (CEST)Beantworten