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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von ZweiEinsEinsFünfDrei in Abschnitt Mortuarium
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Mortuarium

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Mortuarium, Abtretung der Fahrhabe nach dem Tod eines Hörigen an dessen Herrn“

Wie man dem Artikel zu Mortuarium leicht entnehmen kann, ist der Begriff wohl tatsächlich weiter gefasst und bezeichnet nicht nur die Abtretung des beweglichen Besitzes. Ich halte die Kurzerklärung daher für irreführend, möchte aber auch nicht einfach herumeditieren. --ZweiEinsEinsFünfDrei (Diskussion) 18:11, 17. Mai 2018 (CEST)Beantworten