Diskussion:Leatherman

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Carl B aus W in Abschnitt Einhandmesser?
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Foto[Quelltext bearbeiten]

Schade, dass man auf dem Foto nicht mal das zentrale Element, nämlich die Kombizange sehen kann. --TKN 22:45, 9. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Aussprache[Quelltext bearbeiten]

Kann bitte Jemand, der sich mit phonetischer Schreibung auskennt, die Aussprache hinzufügen?--80.133.38.235 10:35, 6. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Rechtliches[Quelltext bearbeiten]

Ich hätte mal eine Idee für die Rechtsexperten. Wäre evtl. das Verbot des Führens eines Leatherman nach § 42a WaffG erwähnenswert? --84.169.207.30 09:48, 7. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Einhandmesser?[Quelltext bearbeiten]

Diese Angabe unter "Funktion" scheint mir nicht zutreffend zu sein. Mein Leatherman (Wave) hat jedenfalls kein Einhandmesser und ich kenne auch kein anderes Modell mit Einhandmesser. Das sollte überprüft und ggf. geändert werden. Damit wäre dann wohl auch der vorstehende Hinweis "Rechtliches" erledigt (da kein Einhandmesser besteht auch kein Verbot des Mitführens) --Juknamo (Diskussion) 14:58, 17. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Da bin ich auch gerade drübergestolpert. Wenn die Dinger alle ein Einhandmesser eingebaut hätten, gäbe es wohl Ärger. --Carl B aus W (Diskussion) 13:56, 22. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

"Der" Leatherman?[Quelltext bearbeiten]

Warum "der" Leatherman und nicht "das" Leatherman? Bitte um Aufklärung - sonst erlaube ich mir, das zu ändern. Henkob (Diskussion) 10:42, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten