Diskussion:Lebensrisiko

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 2A01:C23:BC00:2C00:9D97:55EB:DFE9:C782 in Abschnitt Statistikdaten fehlen
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Sozialversicherungsrecht[Quelltext bearbeiten]

Danke für den neuen Artikel, der gehaltvoll, wenn er auch noch in mancher Hinsicht verbesserungswürdig ist, insbesondere im sozialrechtlichen Teil. Weil er gerade erst neu angelegt worden ist und weil das Thema so vielschichtig sich darstellt, möchte ich ihn nicht gleich umschreiben, sondern meine Kritik etwas ausführen, um erst einmal Anregungen zur weiteren Bearbeitung zu geben:

  • Im Sozialrecht unterscheidet man dogmatisch zwischen kausalen (Unfallversicherung, soziale Entschädigung) und finalen Sicherungssystemen. In den kausalen Systemen ist der dogmatische Ort für Überlegungen zum Lebensrisiko die Kausalität. In den anderen Systemen leiten sich diese Überlegungen vom Zweck der Versicherung her.
  • Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Schaffung einer Sozialversicherungspflicht hat das BVerfG in seinem Beschluß zur Künstlersozialversicherung herausgearbeitet, das wäre dann auch die hier zu zitierende Quelle. Dabei ist es nicht verkehrt, die Fachbegriffe zu nennen (etwa die Zuständigkeitsregelungen zum Träger als ein Element der sozialen Pflichtversicherung).
  • Außerdem wäre zu fragen, ob es zur Abgrenzung des allgemeinen vom speziellen Lebensrisiko verfassungsrechtliche Lit. und Rspr. gibt? Die Abgrenzung durch Gesetzgeber und Rechtsprechung ist immer willkürlich und muß deshalb den Vorgaben von Art. 3 I GG entsprechen. Das wäre auch richtigerweise der Ausgangspunkt für die Darstellung.

Ich arbeite gerne mit, bin kurzfristig aber zu sehr eingespannt, um in das Thema einzusteigen, deshalb meine Anregung, einmal von den Nachweisen in der ViFa Recht auszugehen, wo mir heute abend doch eine Menge Treffer ausgegeben werden, die sicherlich noch weiterhelfen.--Aschmidt 00:00, 13. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Noch ein Hinweis: Nach den Einzelnachweisen, stützt sich der Artikel vor allem auf eine Handvoll Monographien. Dabei besteht die Gefahr der WP:TF. Ein verfassungsrechtlicher Einstieg wäre bei weitem vorzuziehen.--Aschmidt 00:22, 13. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
hallo Aschmidt: Vielen Dank für Dein Feedback. Beim Artikel - wie auch sonst in WP - ist zu bedenken, dass er zum Einstieg in die Thematik gedacht ist und inhaltlich nicht zu detailliert wird. Mein viel umfassenderes Konzept hatte ich deshalb für Zwecke des Artikels gekürzt. Der sozial- und verfassungsrechtliche Aspekt kann sicherlich noch ergänzt werden. Der Artikel stützt sich nicht vor allem auf Monografien, allein die Hälfte der Quellen beruht auf Gerichtsurteilen; die Monographien wurden zwecks Vermeidung der WP:TF nur in jenen Teilen genutzt, wo sie die Rechtslage aufgearbeitet haben. Da ich mich derzeit konzeptionell mit anderen WP-Themen befasse, wird dieser Artikel vorerst noch seinen jetzigen status quo behalten. Viele Grüße:--Wowo2008 20:50, 20. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 23:04, 3. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Statistikdaten fehlen[Quelltext bearbeiten]

Kann man das (sagen wir mal für Deutschland) in Zahlen fassen, 1 zu 39100 wird [www.gutefrage.net/frage/fallschirmsprung--tandemsprung-welche-gefahren-gibt-es-und-noch-eine-frage hier] (Regressionsrechnung) behauptet (laienhaft berechnet). Aber es müßte doch irgendwo eine professionelle Berechnung geben?! --2A01:C23:BC00:2C00:9D97:55EB:DFE9:C782 11:04, 24. Feb. 2017 (CET)Beantworten