Diskussion:Legaldefinition

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Anwendungsbereich verkleinert sich doch bei mehr Merkmalen?[Quelltext bearbeiten]

Ich glaube ein Fehler im letzten Satz gefunden zu haben:
"Dazu gehören konjunktive Definitionen wie „Wegnahme ist der Bruch eines fremden und die Begründung eines neuen Gewahrsams an einer Sache“[4] :[5]. Diese Definitionen müssen umso merkmalsärmer sein, je größer ihr Anwendungsbereich (Extension) sein soll. Werden im Gegenteil viele :Merkmale eingebaut, vergrößert sich entsprechend ihr Anwendungsbereich."
Wird am Ende nicht gemeint, dass sich der Anwendungsbereich verkleinere und eben nicht vergrößere? -- Kalleos 14:25, 30. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Auflistung aller Legaldefinitionen des BGB?[Quelltext bearbeiten]

Kann mir jemand sagen, ob es irgendwo eine Aufstellung über sämtliche Legaldefinitionen des BGB gibt? Danke!

MICHI

So etwas gibt es meines Wissens nicht. --Forevermore 13:04, 25. Aug 2006 (CEST)