Diskussion:Leges Henrici Primi

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Stephan Klage in Abschnitt zweitlängste juristische Abhandlung
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zweitlängste juristische Abhandlung[Quelltext bearbeiten]

Hallo @Stephan Klage, vielen Dank für den Artikel! Ich bin über den Satz "Die leges sind die zweitlängste juristische Abhandlung, die vor 1154 verfasst wurde." gestolpert. Ist wirklich die zweitlängste überhaupt gemeint? Oder die zweitlängste Englands? Oder die zweitlängste in englischer Sprache? Interessierte Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion) 11:37, 21. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Hallo @DerMaxdorfer, der Satz provoziert ziemlich, gell? Eine bessere Auflösung – bei gleicher Fragestellung (territoriale Einschränkung?) – konnte ich zu dem Zeitpunkt nicht finden. Aber: können wir die Frage zurückstellen? Habe vor, wenn ich kommendes Jahr mehr Zeit habe, mich dem Themenkomplex des Common Law ohnehin viel stärker noch zuzuwenden. Ich erinnere die Buchkurzbesprechung eines Exemplars der Speculum aus den 1970ern mit dem Hinweis auf den Autor L. J. Downer: Leges Henrici Primi, über das ich mir verspreche, auch andere historische englische Gesetze besser erschließen zu können. Und dann werde ich den Artikel sicherlich umkrempeln, wie auch Quadripartitus. Ggf. ergibt sich dann auch Hilfestellung für zu schaffende Artikel. VG --Stephan Klage (Diskussion) 00:35, 22. Nov. 2023 (CET)Beantworten