Diskussion:Legitimationskettentheorie

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Gmünder in Abschnitt Woher hat das Volk eigentlich das Recht?
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Ist das richtige/bessere Lemma nicht Legitimationskette? --Forevermore 17:32, 14. Okt 2005 (CEST)

Ich hatte auch überlegt, mich dann aber für Legitimationskettentheorie entschieden, weil ich fand dass man das ganze Thema mit dem Aufhänger besser abhandeln kann. --C.Löser (Diskussion) 19:24, 14. Okt 2005 (CEST)
Sorry, aber ich erkenne gerade nicht, welchen Aufhänger du meinst. --Forevermore 13:41, 15. Okt 2005 (CEST)
Naja halt von der Theorie zu ihrer Anwendung... ist auch nicht so wichtig, wenn du meinst dass das andere Lemma besser passt verschieb es ruhig. Gruß --C.Löser (Diskussion) 13:49, 15. Okt 2005 (CEST)

Woher hat das Volk eigentlich das Recht?[Quelltext bearbeiten]

Woher hat das Volk eigentlich das Recht, Souverän sein zu dürfen? Warum darf das Volk als erstes in der Legitimationskette stehen? Woher hat es das Recht dazu? Nur durch Selbstanmaßung und eigenmächtige Gewalthoheit? Das würde ich gern wissen und kritisieren. Monarchen behaupteten früher ihre Legitimität durch Gott erhalten zu haben, was bekanntlich nur eine Behauptung ist. Nun behauptet das Volk der einzige Souverän zu sein. Aber woher nimmt sich das Volk das Recht? Ist das nicht ein Bruch in der Legitimationskette? Danke. --Buzzom (Diskussion) 14:16, 15. Dez 2016 (CEST)

Diese Frage ist selbstverständlich geeignet ganze Bücher und Vorlesungen zu füllen. Für den Fall der Bundesrepublik Deutschland liegt die Sache allerdings sehr klar. Es musste diese Frage konkret 1948/1949 entschieden werden: Im Parlamentarishen Rat wurden verschiedene Ausganspunkte der Staatsgewalt diskutiert (darunter auch thesistische Ansätze) und schließlich das Volk zur alleinigen Quelle der Staatsgewalt erhoben. Dass diese Entscheidung dem Volk obliegt ist heute ganz im Sinne des völkergewoheitsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht der Völker. Aber ungeachtet dessen ist die Legitimationskettentheorie eine rein intrakonstituionelle Theorie und steht also nachgeordnet der Entscheidung des Verfassungsgebers. Grüße --Gmünder (Diskussion) 19:47, 15. Dez. 2016 (CET)Beantworten