Diskussion:Lehen (Begriffsklärung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Striegistaler in Abschnitt Wirkungen eines Lehens
Zur Navigation springen Zur Suche springen

was hat ein lehen für auswirkungen ??????

Wirkungen eines Lehens[Quelltext bearbeiten]

Mit einem Lehen erhält der Lehnsnehmer vom Lehnsgeber eine Sache oder ein Recht übertragen. Die Übertragung ist befristet, bedingt, oder beides. Der Lehnsnehmer hat in aller Regel nicht das Recht, das ihm gegebene Lehen ganz oder teilweise an einen Dritten weiter zu geben. Für das Lehen schuldet der Lehnsnehmer mit seinen Angehörigen dem Lehnsgeber gewöhnlich ein Entgelt. Darüber hinaus (und das ist nun das Entscheidende) haben der Lehnsnehmer und seine Angehörigen gegenüber dem Lehnsgeber einen (historisch unterschiedlich ausgestalteten) Satz weitgehender Treuepflichten, deren Inhalt der Lehnsgeber nach seinem Gutdünken allgemein oder für den Einzelfall bestimmen kann, (z.B. kann es so sein, dass Lehnsnehmer regelmäßig in die Kirche gehen müssen, dass sie den Lehnsgeber in der Öffentlichkeit nicht kritisieren dürfen, dass sie einen bestimmten Bach aufstauen müssen oder ihn nicht aufstauen dürfen, wenn der Lehnsnehmer das auf einmal so möchte, dass sie für sich keine neuen Erwerbsweisen erfinden dürfen usw). Außerdem hat der Lehnsnehmer gegen den Lehnsgeber in aller Regel keine oder keine durchsetzbaren Qualitätsansprüche, wenn die Lehnssache oder das Lehnsrecht nicht den zunächst erwarteten Wert hat oder Ertrag liefert. Schließlich kann der Lehnsnehmer die Lehnssache oder das Lehnsrecht auch nicht beleihen oder verpfänden. Deshalb muss er für seine Wirtschafts- und Investitionstätigkeit entweder auf Kredite verzichten oder sich Kredite bei seinem Lehnsgeber (nach dessen Vorstellungen) beschaffen.

Sachlich ist das Lehnswesen - in seiner Wirkung für den Lehnsnehmer - also eine Form von Sklavenhaltung, die den Lehnsnehmer in seinem "operativen Tagesgeschäft" wirtschaftlich selbständig sein lässt, ohne dass ihm dabei aber Freiheiten im bürgerlich-rechtlichen Sinne zustünden. Der Lehnsnehmer hat also etwa keine Gewerbefreiheit, keine Meinungsfreiheit, keine Freiheit der Wohnortwahl usw. Historisch galt das Gleiche vielfach auch für die Angehörigen des Lehnsnehmers. --79.202.206.91 10:31, 15. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Widerspruch

Zu unterscheiden sind Regionen und Zeiträume, in denen Lehen vergeben wurden. Ich kann nur die Situation in Sachsen, im 12. Jahrhundert darstellen. Hier wurden Lehen an Grund und Boden an Neusiedler aus dem Westen Deutschlands erblich vergeben. Es gab keine Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung, auch ein Verkauf war unter leicht erfüllbaren Bedingungen möglich. Die ersten Jahre waren völlig abgabenfrei. Die Leistung dem Lehensgeber gegenüber musste nicht ausschließlich Geld sein, auch mit Dienstleistungen und Abgaben materieller Güter war dem Genüge getan. Diese Leistungen waren, verglichen mit dem Erlös aus dem Lehen sehr angemessen. Von Formen der Sklaverei kann hier keine Rede sein. Die Lehensnehmer waren mit Einschränkungen wirtschaftlich unabhängig. --Striegistaler (Diskussion) 14:36, 15. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Lehen als Bezeichnung für ein bäuerliches Anwesen im Berchtesgadener Talkessel[Quelltext bearbeiten]

Die obige Bedeutung fehlt bisher. Bitte um Meinungen wie diese sinnvoll integiert werden kann. --Nixx 13:59, 25. Sep. 2010 (CEST) Lehen kommt auch aus dem mittelalter (nicht signierter Beitrag von 178.142.63.220 (Diskussion) 15:50, 9. Mär. 2011 (CET)) Beantworten