Diskussion:Leihvertrag

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 77.6.131.222 in Abschnitt Weiterleitung; Fehlschreibung für "Laie"
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Kategorie - Sachenrecht (Deutschland)[Quelltext bearbeiten]

Die Kategorie gehört nicht in den rechtsvergleichenden Kategorienzweig. Außerdem gehört der Vertrag wohl eher zum Schuldrecht und nicht zum Sachenrecht.--Daceloh (Diskussion) 22:58, 21. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Weiterleitung; Fehlschreibung für "Laie"[Quelltext bearbeiten]

"Leihe" wird auf dieses Lemma weitergeleitet. Dabei vermisse ich, daß Leihe eine häufige Fehlschreibung für Laie ist; der unwissende Suchende sollte darauf aufmerksam gemacht werden, sonst verirrt er sich hoffnungslos. --77.6.131.222 06:57, 2. Apr. 2021 (CEST)Beantworten