Diskussion:Leistungsentgelt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sorry, so ist das nun wirklich nix. Bis jemand einen vernünftigen Artikel schreibt, reicht wohl ein redirect auf die häufigste Form des Leistungslohns, den Akkordlohn --Omi´s Törtchen ۩ - ± 19:19, 12. Aug 2006 (CEST)

Muss ich ihm recht geben. In Entgeltdifferenzierung steht beinahe mehr, als hier im eigenständigen Lemma. Ich habe die beiden jetzt mal wechselseitig verlinkt in der Hoffnung, dass hier noch was wächst. Falls nicht werde ich dies hier in absehbarer zeit in ein Redirect überführen. grap 13:49, 6. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Eventuell kann hier der der TVöD weiterhelfen: http://www.gew.de/Binaries/Binary33829/TVoeD_2_AendTV.pdf Siehe §18. Zusätzlich würde ich hier noch den Pensumlohn mit aufführen. --Tmohri 23:14, 20. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Doppelte Bedeutung des Begriffs Leistungsentgelt beachten![Quelltext bearbeiten]

Ich halte einen eigenen Artikel schon für gerechtfertigt, allerdings nur, wenn darin berücksichtigt und näher darauf eingegangen wird, dass der Begriff eben nicht nur für eine Form des Arbeitsentgelts steht, sondern genauso im Zusammenhang mit Leistungen der Sozialversicherung existiert (und zwar ausdrücklich nicht nur für ein ganz bestimmtes Entgelt im SGB III (§ 153) – das alleine würde sicherlich keinen eigenständigen Artikel rechtfertigen (viel zu unbedeutend und speziell) –, sondern auch als (recht häufig gebrauchter) Oberbegriff für etliche verschiedene Leistungen der [gesamten] SV!!).

Das fällt bislang nämlich – mE ungerechtfertigterweise – total unter den Tisch. --Christina (Diskussion) 05:12, 30. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Leistungsentgelt ist ein Fachbegriff bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes. § 153 wurde bereits genannt. Bei den anderen Sozialversicherungen wird der Begriff meines Wissens nach nicht gebraucht. --Arpinium (Diskussion) 22:42, 20. Feb. 2013 (CET)Beantworten