Diskussion:Leistungsstörung

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von TheRealPlextor
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Hallo,

vielleicht sollte man die Bedeutung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Störung" im Zusammenhang mit dem Polizeigesetz (BW) (keine Ahnung ob der Begriff auch in den Polizeigesetzen anderer Länder genannt wird) noch erläutern.. "..Gefahren abzuwehren..., Störungen beseitigen..." Schließlich hat er hier eine andere Bedeutung.

MfG

Zumindest den Begriff des "Störers" kennt man auch im schweizerischen Recht. Allerdings hat das nichts mit Leistungsstörung zu tun. Dieser Begriff ist ganz klar privatrechtlicher Natur. (nicht signierter Beitrag von TheRealPlextor (Diskussion | Beiträge) 12:03, 1. Nov. 2009 (CET)) Beantworten