Diskussion:Leopold V. (Österreich-Tirol)

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Leopold V. war Fürstbischof von Passau und Straßburg, obwohl er nur die Niederen Weihen empfangen hat.[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Satz: „Deswegen erfolgte die Inbesitznahme des Bistums erst sieben Jahre später“ durch den Satz: „Bis zur feierlichen Inthronisation Leopolds am 25. Juli 1605 wurde das Bistum vom Dompropst von Pötting verwaltet“ ersetzt, weil sich das „Deswegen erfolgte“ auf die nicht empfangenen Höheren Weihen bezieht. Es entstand so der Eindruck, dass das Fehlen der Höheren Weihen der Hinderungsgrund für sofortige Inbesitznahme des Bistums gewesen sei. Das ist aber nicht der Fall, Leopold V. war Fürstbischof, ohne jemals die Höheren Weihen empfangen zu haben, was in jener Zeit kirchenrechtlich möglich war (siehe Postulation eines Bischofs). Der Grund, warum die Inthronisation, die nicht mit der Konsekration gleichzusetzen ist, ist ein anderer. Leopold war beim Ableben seines Vorgängers erst 11 Jahre alt, weshalb die Dispenserteilung wegen des fehlenden Alters vom Papst um einige Jahre hinausgeschoben und das Bistum vom genannten Dompropst verwaltet wurde. Hätte Leopold die Höheren Weihen empfangen, hätte er später nicht Claudia von Medici heiraten können. Auch wäre in diesem Fall eine Dispens von diesem Ehehindernis nicht möglich gewesen, weil dem Weihesakrament der „character indelebilis“ innewohnt.

Die Weihe eines Bischofs durch Handauflegung wird Konsekration genannt. Da eine solche Handlung in Bezug auf Leopold V. nie erfolgte, habe ich auf der Seite Liste der Bischöfe von Passau in der Rubrik Leopold V. – Beschreibung die beleglose und noch dazu unzutreffende Passage „konsekr. 18. August 1599“ herausgelöscht. Bin aber gerne zur Diskussion bereit. Zum Nachweis des Datums der Inthronisation in Passau siehe dieses Webseite [1] --Kluibi (Diskussion) 10:25, 6. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]