Diskussion:Lex Rhodia de iactu

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Malabon in Abschnitt Formulierungen
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Formulierungen[Quelltext bearbeiten]

Ich halte das Wort „verhältnismäßig“ im Einleitungssatz für überflüssig, ja missverständlich. Schon die Stellung unmittelbar nach dem Relativpronomen stört; außerdem kann das Wort auch als Adverb angesehen werden. Was damit ausgesagt werden soll, erschließt sich an dieser Stelle dem nicht kundigen Leser nicht; es wird erst im Folgenden erläutert. Vorschlag: Das Wort streichen.

„Anteilmäßig“ und „proportional“ sind nicht selbsterklärend und sollten präzisiert werden. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:24, 17. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

„Verhältnismäßig“ war der Ausgleich wohl geplant; der saldierte Schaden wurde anteilmäßig auf alle vom Verlust betroffenen Eigner verteilt. Etwas überarbeitet, um die Rechtsstruktur zu verdeutlichen.--Stephan Klage (Diskussion) 08:59, 19. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Okay, danke. --Malabon (Diskussion) 22:36, 19. Jul. 2017 (CEST)Beantworten