Diskussion:Lichtbild

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Letzter Kommentar: vor 2 Tagen von Syrcro in Abschnitt Frage zum Verbot von Fotos ohne Einwilligung
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Urheberrecht[Quelltext bearbeiten]

Die Bezeichnung Lichtbild wird im Urhebergesetz verwendet, ist also nur in der Umgangssprache veraltet, für das Urheberrecht aber insbesondere wichtig. -- Simplicius 08:04, 28. Sep 2004 (CEST)


Nach geltendem Recht der EU-Richtlinie beträgt die Schutzfrist von Lichtbildern und Lichtwerken, also allen Fotografien seit 2006 nunmehr 50 Jahre. Bitte um Änderung! (nicht signierter Beitrag von 195.37.166.248 (Diskussion) 15:55, 28. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Bitte nicht ergänzen, das ist schlicht falsch. Nacktaffe 18:00, 28. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Welche(r) Herschel?[Quelltext bearbeiten]

In Wikipedia gibts drei Personen mit dem Namen Herschel, zwei kämen für den Photographie-Vorschlag in Frage. Kann ein Wissender zu der entsprechenden Verweisen? --84.144.85.252 11:02, 16. Okt 2005 (CEST)

älteste Bezeichnung für "Fotografie"?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es: "Das Lichtbild ist die älteste Bezeichnung für eine Fotografie." Stimmt das? Ich hätte gedacht, dass Daguerreotypie (und wohl auch Talbotypie) der ursprüngliche Ausdruck ist. Das Wort "Lichtbild" entstand schon im 18.Jh., aber wann wurde es auf Fotografien übertragen? (Der Artikel im Grimmschen Wörterbuch gibt hierüber keinen Aufschluss, und das etym. Wb. von Kluge/ Seebold ist hier leider nicht präzise.) --jonas 21:59, 20. Sep 2006 (CEST)

Juristische Definition von "Lichtbild"[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht zwar schön aufgelistet was die juristischen Implikationen für ein Lichtbild sind, jedoch fehlt eine Definition was juristisch überhaupt als Lichtbild in Frage kommt (Foto, Scan, ...). Ich würde es als wichtig empfinden das diese Definition noch ergänzt wird, da sonst dem Leser überhaupt nicht klar ist was ein Lichtbild überhaupt sein soll. -- Nyabot :: 苦情処理係 :: aaw 02:43, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

aktuelles Urteil[Quelltext bearbeiten]

In einem aktuellen Urteil des AG Düsseldorf wurden Produktfotos, "die reinen Informationscharakter haben", – im konkreten Fall: von Münzen – als geschützte Lichtbilder eingestuft.[1] --Túrelio (Diskussion) 09:27, 25. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Der Link vom Urteil ist nicht mehr aufrufbar, aber was kann man sich darunter prinzipiell vorstellen? Ich kenne keine Produktfotos, die nicht zu werbezwecken geschönt sind. --MrBurns (Diskussion) 01:44, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Schutzdauer maximal ca. 99 Jahre?[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich ein einfaches Foto gut wegschließe und nach 49 Jahren veröffentliche, dann müssten doch weitere 50 Jahre Lichtbildschutz gelten, oder interpretiere ich das falsch? --2003:E4:5BDF:1509:4216:7EFF:FE2A:7A33 17:03, 21. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Nein, alles richtig interpretiert. Gruß, — Pajz (Kontakt) 19:20, 21. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Ok, danke! --2003:E4:5BDF:1509:4216:7EFF:FE2A:7A33 21:06, 21. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Frage zum Verbot von Fotos ohne Einwilligung[Quelltext bearbeiten]

Wieso steht hier nur etwas über das Urheberrecht und nix über das Strafrecht, immerhin ist das Ablichten von Personen ohne deren Einwilligung verboten. --80.187.118.210 23:12, 2. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Das stimmt nicht, insbesondere gibt es kein generelles strafrechtliches Verbot. Siehe Recht am eigenen Bild. sуrcrо.педія 10:12, 6. Mai 2024 (CEST)Beantworten