Diskussion:Lindauer Abkommen

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Benatrevqre in Abschnitt Rechtsnatur umstritten
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Rechtsnatur umstritten[Quelltext bearbeiten]

Ich würde vorschlagen die Darstellung der Rechtsnatur (ansonsten treffend von @Benatrevqre!) weniger wertend zu gestalten. Eine "herrschende Auffasung" und eine "Mindermeinung" lassen sich m.E. hierzu nicht ausmachen - auch der zitierte (ehem.) Maunz/Dürig stellt das nicht in dieser Absolutheit dar: "Es kennzeichnet den Streit um das Verhältnis von Art. 32 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 3 GG, dass selbst unter den Ländern kein Konsens besteht." (Dürig/Herzog/Scholz/Nettesheim, 99. EL September 2022, GG Art. 32 Rn. 61)


Stelle das aber gerne zur Diskussion mit dem Verfasser @Benatrevqre?

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--Here i rant (Diskussion) 17:19, 28. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Dass es dazu keine hM gäbe, bezweifle ich. Denn davon ist in Fachpublikationen wie auch Lehrbüchern ja durchaus die Rede. Zur Prärogative der Regierung auf die Schnelle etwa hier. Kannst du deine Annahme daher bitte zunächst darauf bezugnehmend begründen? --Benatrevqre …?! 20:17, 29. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Der von dir angefügte Link bezieht die Prärogative allein auf die Horizontalebene (S. 4). Für die hier relevante Vertikalebene werden auf S. 3 der Folien gerade zentralisitsche und föderalistische Sicht ebenbürdig nebeneinandergestellt. Hinsichtlich "Fachpubikationen und Lehrbüchern" habe ich Dürig/Herzog/Scholz ja bereits angefügt (s.o.).
Die Kommentatoren beziehen zwar allesamt Stellung, jedoch betonen alle die guten Argumente auch der Gegenseite. Als weiteres Beispiel nur Sachs/Streinz, 9. Aufl. 2021, GG Art. 32 Rn. 31: "In der Theorie bislang ungelöst ist die zentrale Frage, ob und inwieweit der Bund auch dort eine Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge hat, wo die Länder über ausschließliche Gesetzgebungskompetenzen verfügen. Art. 32 III gibt den Ländern eine Abschlusskompetenz, besagt aber nicht, ob diese neben eine solche des Bundes tritt oder exklusiv ist. Die Auffassungen dazu sind geteilt, und zwar selbst zwischen den deutschen Ländern."
Eine hM wie von Dir aufgestellt wäre m.E. eher begründungsbedürftig, ich kann dazu jedenfalls kein so klares Meinungsbild ausmachen.
--~~ --Here i rant (Diskussion) 16:45, 30. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Sachs/Streinz ist mal ein guter Einwand. Was schreibt denn noch weitere Fachliteratur dazu? "Gute Argumente auch der Gegenseite" bedeutet ja nicht unbedingt, dass es keine Tendenz zu einer bestimmten Meinung gäbe. --Benatrevqre …?! 22:02, 30. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Nachdem ich jetzt schon zwei Kommentare aufgezählt habe (inklusive der von Dir angegebenen Quelle im Artikel!) und auch dein einziges Gegenargument (ppt Uni Frankfurt) widerlegt habe, brauche ich hier keine weitere Fachliteratur anzuführen. Das findest Du mit einer schnellen Beck-Suche selbst. Ich sage nicht, dass deine "herrschende Meinung" falsch wäre, ganz im Gegenteil! Aber was spricht dagegen, in Anbetracht der offensichtlich umstrittenen Positionen die wertende Schreibweise des Artikels zu ändern und eine neutralere Formulierung zu wählen? --Here i rant (Diskussion) 10:57, 1. Mai 2023 (CEST)Beantworten
Ich finde zwar nicht, dass du meinen Beleg widerlegt hättest, aber welche Umformulierung des Satzes schlägst du vor? Könntest du bitte einen Textvorschlag machen? --Benatrevqre …?! 11:17, 1. Mai 2023 (CEST)Beantworten