Diskussion:Lippesches Landhaus

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Leit in Abschnitt Offene Punkte
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Kavaliers-/Herrenhaus[Quelltext bearbeiten]

Die Darstellungen in Presseberichten einerseits und Architekturführer andererseits dahingehend, was Kavaliers- und was Herrenhaus ist, sind ziemlich verwirrend. Im Architekturführer ist vom eingeschossigen Herrenhaus die Rede, womit also nur das auf dem Foto gezeigte Haus gemeint sein kann. Denn das andere (siehe dieses Foto) ist eindeutig zwei- oder dreigeschossig. In dem General-Anzeiger-Artikel von 2003 ist von sechs Wohnungen die Rede, in die das Herrenhaus umgebaut worden sein soll. Und das nur im oberen Teil. Ein Blick auf das eingeschossige und auch von den Längen- und Breitenmaßen her deutlich kleinere Gebäude zeigt, dass dieses kaum sechs Wohnungen aufnehmen kann, sondern nur das zwei- bis dreigeschossige Gebäude. Was stimmt also: Ist ersteres oder letzteres als Herrenhaus zu bezeichnen? So letzteres, wäre das Herrenhaus aber nur ein nördlicher Flügelbau. Kann das sein? Ein Herrenhaus steht doch üblicherweise im Zentrum eines solchen Palais und ist selbst kein Flügelbau. Zumindest nahm ich das an. Normalerweise sollte man sich ja nach der Literatur richten (und in diesem Fall ist der Architekturführer von Andreas Denk die einzige mir vorliegende), aber die könnte sich ja auch mal vertan haben.--Leit (Diskussion) 17:53, 28. Jul. 2013 (CEST) Die Kunstdenkmäler aus dem Jahre 1907 schreiben ebenfalls, wie der Architekturführer, vom Herrenhaus in Bezug auf das eingeschossige Gebäude.--Leit (Diskussion) 18:23, 28. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Offene Punkte[Quelltext bearbeiten]

  • In dem Foto-Buch Oberkassel im Spiegel alter Ansichten von Willi Hey (2005) heißt es auf S. 71: Baumeister ist wohl Johann Conrad Schlaun, der das Haus für die Familie Meinertshagen [sic!] vor 1755 erbaute. 1810 kam das Anwesen an die Grafen zur Lippe. Worauf beruht die Gewissheit des Autors, das Palais sei vor 1755 erbaut worden (wenn ansonsten ein Zeiraum zwischen 1750 und 1760 angegeben ist) und was hat das Jahr 1810 zu bedeuten? Der Übergang an Lippe-Biesterfeld erfolgte ja nach allen anderen Quellen mit der Heirat der Tochter von Meinertzhagen 1770.--Leit (Diskussion) 18:00, 28. Jul. 2013 (CEST) Im Denkmalpflegeplan Bonn-Beuel ist sogar von vor 1754 die Rede.--Leit (Diskussion) 22:37, 28. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
  • Bedeutet die Denkmalnummer A 1 des Lippeschen Landhauses, dass dieses das erste in der Bonner Denkmalliste eingetragene Baudenkmal war? Kann man dann sicher davon ausgehen, dass es seit dem 1. Juli 1980 nach dem aktuellen Denkmalschutz-Gesetz unter Schutz steht?--Leit (Diskussion) 18:06, 28. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
  • Im Architekturführer heißt es: Ursprünglich lag die Anlage inmitten einer bis zum Rhein reichenden Parkanlage und bestand aus Herrenhaus (…). Ursprünglich würde sich demnach auf den Errichtungszeitpunkt des Palais, also ungefähr 1750 bis 1760, beziehen. Peter Joseph Lenné soll dann Anfang des 19. Jahrhunderts diesen Park neu gestaltet oder zumindest einen Rokoko-Garten angelegt haben. Hingegen steht im Denkmalpflegeplan Bonn-Beuel: Gegenüber dem Palais an der Königswinterer Straße legte Ernst Graf zur Lippe-Biesterfeld 1902 einen bis zum Rhein reichenden Park mit Teehaus und Pavillon an. Heißt das, der Park hatte vorher nicht bis zum Rhein gereicht? Etwas verwirrend das Ganze.--Leit (Diskussion) 22:50, 28. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
  • In dem General-Anzeiger-Artikel von 1985 werden Angaben zum Hintergrund der Entstehung des Lippeschen Landhauses von einer Heimatforscherin(?) namens Monika Arlt zitiert. Es ist von verschiedenen Grundstücken die Rede, deren Zusammenhang zu dem Palais ich allerdings noch nicht ganz nachvollziehen kann. Es heißt dort z.B.: Nach ihren Ermittlungen enthält das Weistum des Bischofshofes zu Oberkassel vom 4. August 1751 in der Aufzählung der einzelnen Grundstücke des Buschhofes auch eines, das ein Herr von Meinertzhagen aus Köln gepachtet hat und dadurch zur jährlichen Abgabe von einem halben Malter Hafer verpflichtet war. 'Dieses Stück Land liegt nach der Urkunde des katholischen Pastors Haus an der Landstraße gegenüber, da, wo die katholische Schule war und jetzt dem Herrn von Meinertzhagen zugehört', Sie berichtet auch von zwei weiteren Grundstücken in dem Bereich, für die einmal ein halber Malter Hafer und zum anderen zehn Viertel Hafer sowie ein Reichstaler und 50 Albus Anerkennungsgebühr zu entrichten waren. Diese drei Ländereien, Lehnstücke des Bischofs also, entsprechen nach den Erkenntnissen der Autorin der Größe und dem Umfang des ehemaligen Lippeschen Besitzes. Sie wurden damals zu einem 'gantzen Hofrecht' zusammengezogen.. Landstraße gegenüber von was? Bezieht sich dieses erste Grundstück auf den späteren Bauplatz des Landhauses? Gehörten die zwei weiteren Grundstücke auch von Meinertzhagen? Verkompliziert wird das Ganze dadurch, dass in den Kunstdenkmälern des Siegkreises steht: Die Kölnische Patrizierfamilie von Meinertzhagen erscheint schon im Anfang des 18. Jhs. im Besitz des Oberkasseler Gutes. Was bedeutet hier des Gutes? Das Gut ist, so dachte ich, doch erst Mitte des 19. Jahrhunderts (eben nach 1850) mit dem Lippeschen Landhaus samt Neben- und Wirtschaftsgebäuden selbst entstanden.--Leit (Diskussion) 23:01, 28. Jul. 2013 (CEST)Beantworten