Diskussion:Liquiditätsverordnung

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Marinebanker
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M. E. sollte man in einem Enzyklopädieartikel uüber eine Verordnung nicht jeden Paragraphen herunterbeten (dann kann ich auch die LiqV direkt lesen, so kompliziert ist die nicht), sondern die grundlegenden Gedanken wiedergeben. Bevor ich aber unabgestimmt größere Löschungen vornehme ... --172.178.64.118 21:11, 15. Mär. 2007 (CET) PS: Das war ich --Marinebanker 21:54, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

erledigt --Marinebanker 23:08, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Gut, allerdings halte ich die Einordnung der LiqV in den Bereich Handelsrecht für unzutreffend. Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute und damit Teil des Zivilrechts; bei der LiqV handelt es sich ebenso wie beim KWG um öffentliches Recht, daher iste eine eigene Kategorie wie z.B. Bankrecht angemessener.--84.168.227.145 15:28, 26. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Solvabilitätsverordnung ist laut Kasten Verwaltungsrecht, Kreditwesengesetz lt. Kasten "Bankrecht", laut Kategorie Handelsrecht, MaRisk laut Kasten Verwaltungsrecht, Grundsatz I und Grundsatz II gar nix. Ich bin zwar Bankaufseher, aber kein Jurist. Vielleicht kann sich mal ein solcher drum kümmern? --Marinebanker 18:58, 26. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Stimmt, die Zuordnungen sind inkonsistent und m.E. auch nicht zutreffend. Verwaltungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, hat aber als Adressaten hauptsächlich Behörden, also eben gerade die Verwaltung. Die Vorschriften im Bereich des Kreditwesens sind zwar auch öffentliches Recht, weil der Staat in einem Über-Unterordnungs-Verhältnis Regelungen erlässt, aber kein Verwaltungsrecht, da die Adressaten idR privatrechtliche Institutionen sind. Daher wäre auch für das KWG, die MaRisk und für die Grundsätze I und II die Einordnung unter Bankrecht die Beste. Für das Bundesbankgesetz kann man allerdings mit guten Argumenten auch eine Einstufung im Bereich Verwaltungsrecht rechtferigen, da die Bundesbank ja eine Behörde ist. Die Einstufung des Bundesbankgesetzes im Bereich "Bankrecht" hat sich allerdings in der juristischen Praxis durchgesetzt.MfG --87.230.126.169 12:20, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Genaugenommen ist die Bundesbank keine Behörde. Ändert aber, glaube ich, nichts an dem Argument. ;-) --Marinebanker 21:18, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten