Diskussion:Liste der Baudenkmäler im Bonner Ortsteil Weststadt

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:E5:1715:ED53:78B8:BD99:DFE3:BADB in Abschnitt Unklarheiten
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Unklarheiten[Quelltext bearbeiten]

  • Das bzw. die Gebäude Dechenstraße 3–11 (nur ungerade Hausnummern) werden in der Denkmalliste wie unterschiedliche Objekte mit getrennten Nummern behandelt, erscheinen aber in der Liegenschaftskarte als ein zusammengehöriger Komplex. Das erschwert es, die Koordinaten zu setzen. Jedenfalls sind die Häuser tatsächlich völlig einheitlich gestaltet, haben aber getrennte Eingänge und sind demzufolge wohl auch hinsichtlich der Nutzung nicht zusammengehörig.--Leit (Diskussion) 17:51, 3. Nov. 2013 (CET)Beantworten
  • Dechenstraße 14: Gemeint sein muss das heutige Gebäude Dechenstraße 14a, das Gebäude Dechenstraße 14 ist eindeutig nicht denkmalwert. Möglicherweise gehörten beide einmal nutzungsmäßig zusammen, wodurch die nunmehr falsche Zuordnung entstanden wäre.--Leit (Diskussion) 02:35, 21. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
  • Beethovenplatz 6+7: In Talbot 2018 wird als Bauzeit einmal Ende der 1840er-Jahre (S. 98), dann 1856 (S. 102) angegeben.--Leit (Diskussion) 06:27, 22. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
  • Poppelsdorfer Allee 28: Zu Baujahr und Bauherr gibt es widersprüchliche Angaben. In Talbot 2018 findet sich zum Einen auf S. 63 die in der Liste übernommene Angabe um 1865 mit der Erläuterung: Vom Doppelwohnhaus, das Thomann für sich und den damaligen Bürgermeister Kaufmann entwarf, ist nur die rechte Haushälfte von Thomann größtenteils intakt geblieben. Zunächst einmal kann hier nur die linke Haushälfte (Nr. 28) gemeint sein, denn die rechte (Nr. 26.) ist eindeutig weniger gut erhalten, steht nicht unter Denkmalschutz und ist auch im Buch nicht abgebildet. Zum Anderen ist auf S. 59 im Text zu Paul Richard Thomann ein abweichendes genaues Baujahr angegeben: An der Poppelsdorfer Allee 26–28 errichtete er 1860 ein repräsentatives Doppelwohnhaus für sich und den damaligen Bürgermeister Leopold Kaufmann. Hinsichtlich des Bauherrn stellt sich aufgrund der Einträge in den historischen Adressbüchern die Frage, ob Thomann tatsachlich der Bauherr/Bewohner der gut erhaltenen Haushälfte Nr. 28 war und Kaufmann derjenige der anderen. 1870 ist Thomann nämlich unter Nr. 26 eingetragen, unter Nr. 28 ein Freiherr von der Heydt, Kaufmann hingegen unter Nr. 24. Demnach wären beide Angaben aus Talbot unzutreffend, sollte die Nummerierung sich bis heute nicht geändert haben. 1881 war Nr. 24 wie heute noch immer die erste gerade Hausnummer an der Poppelsdorfer Allee, gleichfalls 1898, wobei als Eigentümer und Bewohner immer noch Kaufmann eingetragen ist. Da Nr. 24 hier wie heute als Eckhaus zur Quantiusstraße verzeichnet ist, kann es sich nicht um eine Hälfte des Thomann-Doppelhauses handeln. Die Adressbücher vor 1870, also aus der Bauzeit des Doppelhauses, enthalten noch keine Hausnummerierung nach dem heutigen Schema, sodass sich die Bauzeit vermutlich nicht auf diese Weise ermitteln lässt. Bereits 1857 waren sowohl Kaufmann als auch Thomann an der Poppelsdorfer Allee wohnhaft, aber wohl in anderen als den späteren Häusern. --2003:E5:1715:ED53:78B8:BD99:DFE3:BADB 20:16, 21. Jun. 2022 (CEST) Auch auf S. 99 in Talbot 2018 ist mit fehlerhafter Adressangabe als Baujahr 1860 angegeben (das Gebäude, das sich der frisch bestellte Stadtbaumeister Paul Thomann 1860 an der Poppelsdorfer Allee 29 errichtete).--2003:E5:1715:ED25:D854:F256:7DE8:C1FC 13:27, 17. Jul. 2022 (CEST)Beantworten