Diskussion:Liste der Baudenkmäler in Unna

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 87.161.162.84 in Abschnitt Wunsch ein Bild zu entfernen
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RUN04...[Quelltext bearbeiten]

...ist die Seitenbezeichnung. Vermutlich die vierte Seite im Regionalteil Unna. Steht so oder ähnlich über jeder Zeitungsseite der Ruhrnachrichten. Oder "R" für Redaktion oder für Ruhrnachrichten, die WAZ aus demselben Verlag gibt es hier ja auch. -- smial 17:02, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Danke für die Information! Ich finde, bei einer regionalen Tageszeitung ist die Seitenangabe entbehrlich, und statt so etwas nicht Allgemeinverständliches zu schreiben, kann man sie besser weglassen. --BurghardRichter 14:43, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Naja, etwas wie "Seite RUN04" wäre vll. auch gegangen. Aber ich finde das nicht allzu wichtig, wenn "lokalteil" ausreicht, meinswegen auch "Lokalteil", ich wollte nur keine möglicherweise notwendige Information unterschlagen. -- smial 15:08, 22. Jul. 2010 (CEST) Ps.: Viel tragischer finde ich, daß hier noch mindestens zwei weitere Gebäude elendiglich vor sich hingammeln :-(Beantworten
Dass so etwas im Lokalteil der Zeitung steht, dürfte ohnehin klar sein, und der besteht nur aus wenigen Seiten. So kann jeder, wenn er die besagte Zeitungsausgabe in der Hand hält, den betreffenden Artikel in wenigen Sekunden finden. --BurghardRichter 17:23, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Wunsch ein Bild zu entfernen[Quelltext bearbeiten]

Der Ersteller dieser Liste sollte den/die Besitzer der fotografierten Objekte mal lieber um Erlaubnis der Veröffentlichung fragen. Ich/wir haben sie zumindest nicht erteilt. Bevor Sie sich Gedanken über den Schutz ihrer Bilder machen sollten sie sich erst einmal darum kümmern. Aus diesem Grund bitte das Bild zum Objekt A151 entfernen. (nicht signierter Beitrag von 87.161.204.155 (Diskussion) 13:34, 5. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Dieses Bild wird nicht entfernt werden. Ich glaube du hast noch nie etwas von der in Deutschland geltenden Panoramafreiheit gehört. Wir sind hier doch nicht bei Streetview. --StG1990 Disk. 22:46, 5. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Bitte die Informationen unter Recht am Bild der eigenen Sache genau nachlesen und verstehen, ebenso das Friesenhaus-Urteil des Bundesgerichtshofes. --Eva K. ist böse 22:57, 5. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Recht, Recht, Recht. Allein der Anstand würde es mir schon gebieten, zu fragen. Aber wie die Damen und Herren hier meinen so sollen sie walten. Ich wünsche ihnen das Sie nicht auch mal etwas von sich im Internet finden das sie eigentlich nicht finden möchten. Nichts desto trotz, liebe Grüße an die Schreiber. (nicht signierter Beitrag von 87.161.162.84 (Diskussion) 20:46, 9. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten