Diskussion:Liste der Herrscher von Liechtenstein

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 80.108.153.176 in Abschnitt Erbprinz/ Prinzregent/ Herrscher ???
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Erbprinz/ Prinzregent/ Herrscher ???[Quelltext bearbeiten]

So, wie ich es verstehe, ist Alois von Liechtenstein nicht nur Erbprinz, sondern seit 2004 auch Prinzeregent von Liechtenstein. Wenn das stimmt, ist er damit nicht auch faktisch "Herrscher" des Fürstentums und müßte hier als solcher angegeben werden? P.S. Klar, Hans Adam II. ist als Monarch auch "Herrscher" entsprechend der Wiki-Begriffsdefintion. Es sollten also hier beide genannt werden (vgl. dazu auch den italienischen "Schwester"-Artikel zu diesem).*SGR* (Diskussion) 16:43, 4. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Wenn du das so siehst, müsste Hans Adam II. als ab 1984 herrschend genannt werden, weil er da vom Fürsten F. Joseph II. selbst zum Prinzregenten ernannt wurde. Laut seinem Fürstengesetz kann Hans Adam seinen Sohn auch wieder "entmachten", somit ist Alois nur ein Regent von seines Vaters Gnaden, also ist Hans Adam immer noch mehr als nur ein Titularfürst. mfg, 62.178.84.62 11:33, 24. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ist nicht unbedingt mein Kern-Themengebiet, deswegen von mir auch keine Sichtung der ganzen zuletzt geänderten Jahresangaben. Wenn das mit dem Regent durch Vaters Gnaden so in diesem "Fürstengesetz" steht, ist es natürlich richtig. "Titularherrscher" ist dann in der Tat nicht angebracht - Alois als aktuellen Herrscher zu führen (und Hans Adam II. seit 1984/ 1989), ist aber sicher nicht falsch. SGR (Diskussion) 08:22, 12. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Na ja, es ist ja so, dass Hans-Adam ihn theoretisch "entmachten" könnte, aber es nicht zu tun beabsichtigt zumal Alois als Regent ziemlich genau das macht, was sein Vater auch tun würde, der inzwischen sowieso schon etwas zu alt zum Regieren wäre. Da laut Landesgesetz außerdem der Fürstliche Stellvertreter alle Rechte des Landesfürsten erhält, kann man ihn sehr wohl als einen Herrscher bezeichnen. --80.108.153.176 21:41, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten