Diskussion:Liste der Kulturdenkmale in Alte Neustadt

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Olaf2 in Abschnitt „Zweckentfremdung“ eines Denkmallisten-Artikels
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Überladekran von Anfang des 19. Jh.[Quelltext bearbeiten]

Erscheint mir eigenartig:

letzter in Magdeburg erhaltener, portalartiger Überladekran von Anfang des 19. Jh., vom Bahnhof Neustadt zum Lehrpfad Binnenhafen umgesetzt

Sieht irgendwie viel jünger aus - ist vielleicht anfang des 20. Jahrhunderts gemeint: 19xx? --Methodios (Diskussion) 18:09, 1. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Richtig, er stammt aus der Zeit um 1900. Habe es korrigiert.--Olaf2 (Diskussion) 00:27, 2. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Danke für die Reaktion. Das ist leider zZ die Ausnahme - über 90% gibt es gar keine. --Methodios (Diskussion) 16:30, 2. Feb. 2018 (CET)Beantworten

„Zweckentfremdung“ eines Denkmallisten-Artikels[Quelltext bearbeiten]

Eine 1898-1902 erbaute historistische Kirche soll vor ihrer Zerstörung in den 1950er Jahren in der Literatur als Kulturdenkmal geführt worden sein??? Gehört das nicht vielleicht doch in die Kategorie „Alternative Fakten“? Die Architektur des Historismus ist („hüben“ wie „drüben“) erst nach dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 als kulturell bedeutend eingestuft worden.
In einem solchen Listenartikel geht es um die Wiedergabe der Denkmalliste(n) mit Kommentierung und inhaltlicher Ergänzung der meist reichlich knappen Angaben in den zugrundeliegenden Veröffentlichungen – sofern Denkmallisten überhaupt veröffentlicht sind, was nicht überall der Fall ist. Was unter Denkmalschutz steht und was nicht, ist nicht Gegenstand einer allgemeinen Diskussion, sondern gesetzlich definiert (durch die amtliche Denkmalliste, deren Einträge meist auf kommunalpolitischen Entscheidungen beruhen). Die Aufnahme von Bauten, die nach der rechtsgültigen Unterschutzstellung a) wieder „entschützt“ und abgerissen oder b) durch Brand oder Naturgewalt zerstört wurden, ist vertretbar. Eine Aufweitung zugunsten von Bauwerken, die schon vor langer Zeit verloren gegangen sind (als gesetzlicher Denkmalschutz noch ganz anders aussah und manche Dinge völlig ignorierte), ist in diesem Sinne kontraproduktiv. Die gute Absicht wäre sehr viel besser aufgehoben in einem Artikel nach dem Muster von

oder auch

--79.221.103.150 19:58, 3. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Sie wird halt bei Götz Eckardt, Schicksale deutscher Baudenkmale im zweiten Weltkrieg, Band 1, Henschel Verlag Berlin, ISBN 3-926642-24-6, Seite 256 als (zerstörtes) Baudenkmal geführt, da sollte es als ehemaliges Denkmal auftauchen, da es eben in der Literatur so angegeben wird. Ist das einzige für diesen Stadtteil vermerkte Baudenkmal in diesem Werk. Da es klar auf die Literaturnennung eingegrenzt ist, erscheint es mir auch nicht beliebig oder gar missbräuchlich, sondern zur Vollständigkeit sinnvoll, wir machen halt keinen schlichten Spiegel des amtlichen Verzeichnisses. Ein Artikel zu verschwundenen Gebäuden, kann man natürlich machen, hat ja aber nichts zwingendes mit der Einschätzung der Literatur zur Eigenschaft eines Baudenkmals zu tun. Da die Funktion der Denkmalliste vorstehend falsch abgegeben wird, sei angemerkt, dass die Denkmallisten in Sachsen-Anhalt nur deklaratorischen Charakter hat. Es kann also Denkmale geben, die dort nicht stehen. Für den vorliegenden Fall ist es natürlich Wurst, da das Baudenkmal vor Inkrafttreten des aktuellen Gesetzes schon nicht mehr bestand.--Olaf2 (Diskussion) 21:16, 3. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Korrektur:Richtig hätte es heißen müssen Die Beiden, sind hier ja zwei Objekte betroffen. Die Auswertung der Angaben bei Eckhardt ist übrigens für sämtliche Listen Sachsen-Anhalts erfolgt, die Handhabung also einheitlich.--Olaf2 (Diskussion) 21:37, 3. Jun. 2018 (CEST)Beantworten