Diskussion:Liste der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Harburg

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LSG-WL 001 und LSG-WL 003: Reichsautobahn versus Autobahn in der Gebietsbezeichnung[Quelltext bearbeiten]

Es mag zwar sein, dass die offizielle Bezeichung der beiden LSGe auf Grund des Datums der jeweiligen Verordnung (1937; vgl. [[1]]) und 1939 (vgl. [[2]]) an den Begriff Reichsautobahn gebunden ist. Aber: Es gibt keine Reichsautobahnen mehr und selbst die zuständige untere Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg verwendet auf der entsprechenden Webseite den Begriff Autobahn (vgl. [[3]]). Wer heute ein LSG an einer Reichsautobahn sucht, dürfte es schwer haben, eines zu finden. Insofern sollte die Liste an den Sprachgebrauch der zuständigen unteren Naturschutzbehörde angepasst werden - meinetwegen gerne mit Hinweis auf den Sprachgebrauch des Verordnungsetextes aus den 1930ern. --Landmensch 2 (Diskussion) 23:04, 26. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Prinzipiell stimme ich dir ja zu. Aber: Die Suchanfrage nach Landschaftsteile an der Autobahn Hamburg-Hannover von km 11 bis km 18 anstatt nach Landschaftsteile an der Reichsautobahn Hamburg-Hannover von km 11 bis km 18 liefert keine Ergebnisse beim Bundesamt für Naturschutz. In der Wikipedia müssen wir uns an die offiziellen (Möglicherweise veralteten) Namen halten. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 23:51, 26. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Wie gesagt: Man kann es leicht und nachvollziehbar erklären. --Landmensch 2 (Diskussion) 00:05, 27. Feb. 2021 (CET)Beantworten