Diskussion:Liste der Orte im Landkreis Reutlingen

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Silvicola in Abschnitt Betzingen
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Betzingen[Quelltext bearbeiten]

@Rosenzweig: Im Abschnitt zu Reutlingen fehlt der Gliederungssatz für den Stadtteil Betzingen. Hier bei Erstellung der Liste übersehen oder schon in der Quelle nicht vorhanden? Keine separate Gemarkung, liegt nach

in der von Reutlingen, mit dem es zusammengewachsen ist. Vielleicht amtlich aufgegangen. --Silvicola Disk 18:11, 26. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Laut § 12 der Hauptsatzung der Stadt Reutlingen ist Betzingen ein Stadtteil wie alle anderen auch. Gleichzeitig Ortschaft im Sinne der GemO, mit eigenem Ortschaftsrat. Die Gemarkung bestand noch im OV 1950 und umfasste damals 784 ha. In Württemberg wurden Gemarkungen eigentlich erst ab den 1970ern in großem Stil aufgehoben (Ausnahme Oberschwaben, dort bereits in den 1930ern) bzw., weil man die Nummerierung der Flurstücke zunächst beibehalten wollte, zu „Fluren“ umdeklariert. So auch im Fall Betzingen. (Täusche ich mich, oder konnte man früher im Geoportal einen Layer Katasterkarte aktivieren?) --2003:C5:9F1F:E400:80F7:98BA:5B35:D192 08:15, 7. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Auf der LUBW-Karte
Ausschnitt bei Betzingen
erscheint bei sehr feiner Auflösung die Gliederung in Flurstücke, sofern man den Layer Liegenschaften und Gewässer angewählt hat. Allerdings weicht die so sichtbar werdende schwäbische Realteilungs-Streifenflur doch sehr von den heutigen (hrößeren) Grundstücḱen ab; vmtl. wurde flurbereinigt, aber nicht parallel dazu grundbuchbereinigt.
Ortsteil/Stadtteil und Ortschaft ist in BW nicht dasselbe, letzteres (manchmal mit Zusatz im Sinne der Ortschaftsverfassung nach § Blabla) meint die Wahlbezirke nach der (meist unechten) Teilortswahl, die vom Ortsteilzuschnitt (meist nach ALtgemeinden) abweichen können. Was von dem heute noch gültig ist, dürfte oft nur ein metikulöses Studium der Gemeindeverfassungen aufhellen, die Rathausmitarbeiter sehen nämlich manchmal auch nicht durch. Manchmal kann man den Eindruck gewinnen, die Verwaltung versteht ihre komplizierte Nomenklatur (und die ihnen zugrundeliegende Gebiets-Entitäten) selbst nicht mehr.
--Silvicola Disk 09:04, 7. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Belegerschleichung[Quelltext bearbeiten]

Mit

dieser Änderung von heute

wurde ohne eigenen Beleg bei Dettingen an der Ems u. a. eine Siedlung Buchhalde aufgenommen. Diese Aussage gerät damit unter den einzigen und Generalbeleg der Liste, was eine verfälschende Belegerschleichung ist. (Eben noch nicht gesichtet, und ich werde mich deshalb hüten, das zu tun.)

Wenn man, durchaus vernünftig, neuere Änderungen im Ortsbestand nachführen will, sollte man das klar und deutlich mit eigenem (sonder-)Beleg tun und den bisher einzigen Beleg explizit als Generalbeleg ausweisen.

Siehe Liste der Orte im Main-Tauber-Kreis, wo das schon so praktiziert wurde und das Belegsystem dazu entsprechend „geöffnet“ wurde.

Die dort bei den Einzel-/Sonderbelegen oft bemühte Website www.leo-bw.de könnte übrigens den nötigen Beleg liefern, oder vielleicht die Gemeindewebsite oder allenfalls auch nur eine amtliche topographische Karte.

--Silvicola Disk 15:36, 21. Okt. 2019 (CEST)Beantworten