Diskussion:Liste der Staatssekretäre im Finanzministerium von Hessen

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Die Landesregierung (Kabinett) besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern.[Quelltext bearbeiten]

Siehe Art. 100 der Verfassung des Landes Hessen: Die Spalte Kabinett ist deshalb bei Staatssekretären in Hessen ausnahmslos sinnwidrig. --Lexberlin (Diskussion) 20:07, 21. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Die Anmerkung wäre bei Kabinett Rhein II (und den anderen) passender, weil dort tatsächlich die Staatssekretäre als Teil des Kabinetts dargestellt werden. Hier geht es eher um eine zeitliche Einordnung (also im Sinne während der Amtszeit des Kabinett Rhein II amtierten folgende Staatssekretäre). Das kann man aber deutlicher darstellen.--Karsten11 (Diskussion) 20:43, 21. Jan. 2024 (CET)Beantworten