Diskussion:Liste der Vögte des Stiftes Essen

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Niki.L in Abschnitt Überarbeiten
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Zwei Vögte[Quelltext bearbeiten]

In Hans Theodor Hoederath: Landeshoheit der Fürstäbtissinen von Essen ... S.162 wird gesagt, dass es wegen umfänglchen Besitzes jeweils einen Vogt für den fränkischen und einen für den sächsischen Bereich gegeben hat. Im fränkischen rechtsrheinischen Teil waren die Pfalzgrafen offenbar Vögte. Sollte vielleicht mit rein. Machahn steht ja schon da Machahn 23:17, 26. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Das ganze ist noch viel komplizierter. Am 29. November 1275 übertrug Wilhelm von Jülich (in der umseitigen Liste nicht genannt) die Vogtei über die Essener Besitztümer in Breisig an Dietrich, Burggraf zu Rheineck. Gleichzeitig war König Rudolf Stiftsvogt, weil ihn Berta von Arnsberg dazu gekürt hatte, und Siegfried von Köln ebenfalls, weil ihn die andere Hälfte des Konvents dazu gekürt hatte. Die Vogtei war also teilweise strittig und noch für einzelne Besitztümer getrennt. -- 80.139.71.22 21:43, 23. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Noch mehr Verwirrung: 1286 verpfändet Dietrich von Limburg die Vogtei über den Essener Hof Erenzell für 300 Mark Sterling. Auch Dietrich erscheint nicht in umseitiger Liste. -- 80.139.71.22 21:49, 23. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Der entscheidende Fehler der Liste ist, dass sie die Vogtei permanent im Erbgang übergehen lassen möchte. Das ist zumindest für die entscheidende Phase, in der die Äbtissinnen eine Grundherrschaft ausbildeten (Beatrix von Holte), falsch. In dieser Phase wurde die Vogtei teilweise nur für einige Jahre von der Äbtissin verliehen. Dieses verhinderte den aus anderen Frauenkommunitäten bekannten Vorgang, dass sich die Vögte im Stiftsgebiet festsetzen konnten. -- 80.139.42.253 19:39, 7. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Völlig richtig, hab mal versucht das klarzustellen. Machahn 20:01, 7. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Danke. Die Liste ist zwar weit entfernt davon, richtig zu werden (was aufgrund der Ungewissheiten in der Frühzeit und den Unterverleihungen/Gegenvogteien/Verpfändungen/Vogteien für einzelne Besitzungen im Mittelalter auch nicht zu erreichen ist), aber ein dicker Fehler weniger. -- 80.139.42.253 20:12, 7. Nov. 2010 (CET)Beantworten
da der "dicke Fehler" behoben ist, und keine weiteren konkreten Mängel benannt wurden, hab ich den Überarbeiten-Baustein rausgenommen.--Niki.L (Diskussion) 15:30, 29. Jun. 2014 (CEST)Beantworten