Diskussion:Liste der deutschen Bundesrichter

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Scialfa in Abschnitt Sinn dieser Liste in dieser Form?
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Allgemeine Hinweise zur Liste[Quelltext bearbeiten]

  • Die Senatszugehörigkeit und sonstige Informationen zu den einzelnen Richtern gehören in die jeweiligen Artikel über die einzelnen Richter, da die Liste sonst überfrachtet würde.
  • Die einzelnen Abschnitte sind alphabetisch und nicht chronologisch sortiert.
  • Bisher wird nicht zwischen ehemaligen und gegenwärtigen Richtern unterschieden, dies wurde aber mehrfach vorgeschlagen.
  • Wenn ein Richter befördert wird (z. B. zum Vorsitzenden), wird sein Name in den entsprechenden Abschnitt verschoben und befindet sich dann nicht mehr im ursprünglichen Abschnitt.
  • Ist ein Richter an mehreren Bundesgerichten tätig gewesen, sollte sein Name in beiden Listen stehen.
  • Beim Eintragen neuer Namen sollte überprüft werden, ob der Link auf eine falsche Person führt.

(Dies ist eine Zusammenstellung der untenstehenden Diskussionsergebnisse) --ComQuat (Diskussion) 22:34, 9. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Hans Jürgen Dörner[Quelltext bearbeiten]

Hans Jürgen Dörner verlinkt zu einem DDR-Fußballer. Das ist wohl unrichtig. Talaborn 15:16, 30. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis, ich habe das entsprechend korrigiert. -- Stechlin 18:13, 30. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Gegenwärtige und ehemalige Richter trennen etc.[Quelltext bearbeiten]

sinnvoll wäre es anzugeben, ob die Richter mal Richter an den betreffenden Gerichten waren oder diese Funktion gegenwärtig noch ausüben. Habe selbst nicht die Zeit alle Gerichte zu überprüfen, werde mich aber um das Bundesarbeitsgericht kümmern. Gut wäre vieleicht auch wenn die Gerichte mit den jeweiligen externen Hompages verlinkt würden

Ich würde diese Liste nicht überfrachten, damit die Pflegeintensität in Grenzen bleibt: die Verlinkung der Internetpräsenz der Gerichte sollte bei den Artikeln über die obersten Bundesgerichte erfolgen, die Angaben zur Aktivität sollten idealerweise in die Artikeln zu den einzelnen Richtern integriert werden. -- Stechlin 16:42, 1. Jul 2004 (CEST)
Zum schnelleren Erreichen der Homepage über den Artikel habe ich die Gerichtsartikel in der Überschrift verlinkt. Ich finde das jedenfalls praktischer, als erst den Namen in die Suche bzw. Browserleiste einzugeben. - 62.134.68.80 09:35, 10. Dez 2004 (CET)

Wulf Goette[Quelltext bearbeiten]

  • Wulf Goette Richter am Bundesgerichtshof fehlt in der Liste.
Nee, Goette findet sich zutreffend unter "Vorsitzende Richter".--alles Jute Kriddl Kriddlbeschwerdestelle 11:00, 10. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Definition eines Bundesrichters[Quelltext bearbeiten]

Mein Großonkel Berthold Altmann (21. 08. 1896 bis 09. 11. 1992) war als "Bundesrichter" mit 65 Jahren in Pension gegangen.

Meine Frage ist, ob dies ein Titel ist oder ob dies mit einer bestimmten Tätigkeit verbunden ist? Ehe er sich Bundesrichter nennen durfte, hatte er selbstverständlich viele Karriereetappen vom Scheidungsrichter über Gerichtspräsident usw. durchlaufen. Mir ist auch bekannt, dass er international tätig war und dafür ein Dolmetscherexamen für Russisch abgelegt hatte.

Bundesrichter war in Deutschland bis zu Beginn der 70er Jahre der Titel für den (beisitzenden) Richter an einem der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Mit der Neugestaltung der Amtsbezeichnungen im Richterwesen trat an die Stelle der Berufsbezeichnung Bundesrichter der Titel Richter am Bundesgerichtshof, Richter am Bundesarbeitsgericht usf. Nachdem Dein Großonkel zum 31.08.1961 in den Ruhestand getreten sein dürfte, war er zu diesem Zeitpunkt noch Bundesrichter und durfte diesen Titel im Rahmen der beamtenrechtlichen Vorgaben mit dem Zusatz "a. D." weiterführen. -- Stechlin 14:23, 23. Jun 2005 (CEST)

Vielen Dank für die Erläuterung des Titels "Bundesrichter". Ich hatte mit meinem Großonkel bis zu seinem Tod einen sehr interesanten Briefwechsel. Uns trennte aber die innerdeutsche Grenze. Berthold Altmann ist übrigens der jüngste Sohn von Wilhelm Altmann,der bereits einen Platz in dieser freien Enzyklopädie hat.

Aktiv oder inaktiv[Quelltext bearbeiten]

Ich fände es gut, derzeitig angestellte Bundesrichter zu markieren, um sie von vormaligen zu unterscheiden. --Abdull 15:43, 14. Apr 2006 (CEST)

Da bin ich auch dafür. Im Bundesarbeitsgericht gibt es nur 10 aktive Vorsitzende Richter. In der Liste stehen aber 12! Zudem auch noch Vorsitzende, welche bereits im Ruhestand sind. Dafür fehlen die Nachrücker aus dem Bereich der bundesrichter und daher rührend die Nachrücker der neu ernannten Bundesrichter!

In diesen Artikel muss diesbezüglich mal ein Grundsatz rein. --Murray Bosinsky 14:40, 9. Sept 2010(CEST)

Wolfgang Buddenberg?[Quelltext bearbeiten]

Wolfgang Buddenberg, Richter am BGH, dessen Name sowohl in der SPIEGEL-Affäre auftaucht als auch später ein Opfer der RAF wurde, ist hier nicht vermerkt. Gibt es dafür einen Grund? Hier wird er als "Richter Wolfgang Buddenberg, Mitarbeiter beim Bundesgerichtshof" bezeichnet, ist das kein regulärer BGH-Richter? Ist er später nicht "aufgestiegen" (Wieso sollte die RAF einen Anschlag auf einen kleinen BGH-Mitarbeiter ausführen)? --Laotse 21:38, 1. Sep 2006 (CEST)

Der Grund für die Nichterwähnung Budenbergs ist schlicht derjenige, daß die Liste unvollständig ist. Soweit das für mich ersichtlich ist, war Buddenberg Bundesrichter, also im Sinne der heutigen Terminologie "Richter am Bundesgerichtshof". -- Stechlin 16:03, 23. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Kurzwelly[Quelltext bearbeiten]

"Kurzwelly" führt zu einem "Aktionskünstler". Ich bezweifele, daß er nebenher noch Zeit hat, als Richter am BGH zu fungieren... --80.171.131.47 13:13, 23. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Ich habe das Problem durch Hinzufügung der Vornamen behoben. Zu Dr. Jens Peter Kurzwelly gibt es zwar noch keinen Artikel, er ist aber ausweislich des Geschäftsverteilungsplans des Bundesgerichtshofs gegenwärtig stellvertretender Vorsitzender des II. Zivilsenates. -- Stechlin 15:55, 23. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Es gibt einen Artikel und er ist im Ruhestand. Zur BKL unter Kurzwelly habe ich ihn auch eingefügt.--Kriddl Plauderecke 14:09, 24. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Sortierung[Quelltext bearbeiten]

Ich bitte darauf zu achten, die alphabetische Sortierung beizubehalten.

Eine Sortierung nach Amtsjahren erleichtert die Auffindbarkeit eines "Bundesverwaltungsrichters Y" nicht, weil der Senat vielfach nicht bekannt sein wird. Bedenkt bitte, daß die Vielzahl der Einträge zu "Richtern am BGH" im Interesse der Übersichtlichkeit eine einfache Sortierung erforderlich macht.

Auch eine Eintragung nach Senatszugehörigkeit ist nicht sachgerecht, weil sie jedenfalls in den Fällen, in denen ein Richter den Senat gewechselt hat, an ihre Grenzen stößt.

Insgesamt scheint mir daher die schlichte alphabetische auflistung am sinnvollsten zu sein. -- Stechlin 16:22, 23. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ist aber trotzdem nicht chronologisch sinnvoll... Ich weise aus persönlich Kenntnis nur nochmal darauf hin, dass Harald Schliemann z. Zt. kein Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht ist. Er ist Justizminister in Thüringen und von seinem Amt freigestellt - er wird aller Voraussicht auch nicht wieder kommen. Weitere Frage: Sollten wir alle ehemaligen Richter auch aufnehmen (Da ja anderweitig auch schon die Nachfrage nach "Ehemaligen" kam)? -- Murray Bosinsky 08:42, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Die Liste umfaßt bereits jetzt zahlreiche ehemalige, teilweise auch verstorbene Bundesrichter. Gerade deswegen ist Schliemann ja auch trotz seiner gegenwärtigen Tätigkeit in der Thüringer Landesregierung zu Recht unter die Vorsitzenden Richter eingereiht, weil er dies zumindest einmal gewesen ist. Stechlin 18:29, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Nochmal: Sein Amt ruht und er ist freigestellt. Er ist noch Vorsitzender Richter - sollte, wider erwarten, er sein Amt als Justizminister früher enden, wird als Vorsitzender Richter weiterarbeiten und das sollte man kenntlich machen. „Ehemalige Richter“ zwischen die „Aktiven“ aufzuführen, finde ich sehr unglücklich. Wenn, sollten wir die Amtszeiten angeben, oder nicht? Zumindest die Liste der Ehemaligen Richter des BAG kann ich übernehmen, ggfs. auch des BSG. -- Murray Bosinsky 08:40, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Den beruflichen Status des Herrn Schliemann habe ich durchaus begriffen. Nach der bisherigen Konzeption dieser Liste gehört jedermann, der jemals zum "Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht" ernannt worden ist, in diesen Abschnitt, es sei denn, er wäre vorrangig als Vizepräsident oder Präsident des Gerichts zu führen.
Über Änderungen der Konzeption können wir natürlich reden. Es wäre sicherlich grundsätzlich ohne einen nennenswerten Verlust an Übersichtlichkeit möglich, die Abschnitte in "aktive Richter" und "ehemalige Richter" zu unterteilen, auch können natürlich kleinere biographische Informationen (Geburtsdatum, Amtszeit) in die Tabelle integriert werden. Mein Haupteinwand hiergegen ist die erhöhte Pflegeintensität. Ich habe früher einmal darauf geachtet, wenigstens die aktuellen personellen Veränderungen in dieser Liste kenntlich zu machen, aber bereits dies nicht konsequent durchgeführt. Wenn jemand eine entsprechende Aufbereitung der Liste vornehmen möchnte und die weitere Arbeit machen will, die Pressemitteilungen der Gerichte auf personelle Veränderungen hin zu untersuchen und diese in der Liste nachzutragen, will ich mich gegen Änderungen nicht sperren. Es sollte aber klar sein, daß damit ein Arbeitsfeld eröffnet wird, das nicht nur einmalige Neusortierung sondern kontinuierliche Arbeit erfordert. -- Stechlin 11:47, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Also die Pressemitteilung vom BAG und von BSG bekomme ich eh auf den Tisch. Man kann sich ja die Arbeit teilen (z.B. abschnittsweise). mit den anderen Gerichtshöfen habe ich weniger zu tun, könnte das aber ggfs. organisieren. Und einmal umstrukturiert, ist das dann auch nicht DAS Thema. Nur so, wie es aufgebaut ist, sorgt es mehr für Verwirrung...Murray Bosinsky 15:39, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Bundesrichter auch am Obersten Rückerstattungsgericht[Quelltext bearbeiten]

Inzwischen habe ich erfahren, dass mein Großonkel Berthold Altmann im Jahr 1955 als damaliger Landesgerichtsdirektor gemeinsam mit Senatspräsident Dr. Carl von Lorck zu Bundesrichtern am Obersten Rückerstattungsgericht in Herford durch die Bundesregierung berufen worden waren. Also auch dort gab es Bundesrichter. (s. auch Definition Bundesrichter)

Bundespatentgericht[Quelltext bearbeiten]

Die Richter am Bundespatentgericht fehlen.

Erste Ansätze sind da - kannst Du ja ausbauen.--Kriddl Kummerkasten 05:20, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Dr. Armin Pahlke[Quelltext bearbeiten]

Pahlke fehlt in der Auflistung des Bundesfinanzhofs. Der bringt doch den einen oder anderen Kommentar heraus, wundert mich etwas, dass der nicht aufgelistet ist. (nicht signierter Beitrag von 134.245.206.96 (Diskussion) 14:50, 15. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Trag ihn doch ein, it's a wiki.--Gruß Kriddl Anschreibbeantworter 13:00, 16. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Erledigt (BKL zu „Pahlke“ ist ebenfalls aktualisiert). --Fl.schmitt 13:42, 1. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Teilung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Ich habe heute einige bisher fehlende Namen ergänzt. Dabei ist mir aufgefallen, dass man sich aufgrund der gleichlautenden Untertitel der einzelnen Abschnitte leicht in den falschen Abschnitt navigiert, zumal die Titel "Richter" relativ lang sind. Ich schlage daher eine Teilung des Artikels in die Listen bezüglich der einzelnen Bundesgerichte vor. Die Tatsache, dass alle in einer Liste stehen, hat keinen gesteigerten Informationsgehalt und macht die Seite nur unübersichtlich lang. Allerdings schlage ich vor, dass man anschließend, um die Auffindbarkeit aller Namen zu gewährleisten,die jeweils anderen Listen unter den einzelnen Artikeln verlinkt, so wie es jetzt schon mit dem BVerfG der Fall ist. Falls man möchte, kann man den Namen des jetzigen Artikels als Verweisseite erhalten, auf der die einzelnen Listen verlinkt sind. --ComQuat 14:54, 29. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Mein o.k. hast Du, mach mal.--Gruß Kriddl Post für Kriddl? 08:48, 4. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Meinen Vorschlag habe ich übrigens nicht vergessen, nur ist die Umsetzung aufwändiger, als ich beim Schreiben dieses Diskussionsbeitrags anfangs dachte, da zum Erhalt der Versionsgeschichte der Artikel mehrfach dupliziert werden müsste. Wenn ich mal genug Zeit habe, werde ich es beantragen und umsetzen, aber in der Zwischenzeit habe ich schonmal einen Teil des Problems behoben, indem ich den Unterabschnitten eindeutige Namen gegeben habe. --ComQuat (Diskussion) 20:37, 20. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Die Lösung finde ich jetzt schon ganz gut.--Gruß Kriddl Post für Kriddl? 10:20, 21. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Richter am Bundespatentgericht rausnehmen[Quelltext bearbeiten]

Mein Vorschlag gleich vorweg: Ich würde den Abschnitt über die Richter am Bundespatentgericht gerne löschen.

Die Begründung: Zunächst lautet der erste Satz dieses Artikels "An den Obersten Gerichtshöfen des Bundes haben als Richter unter anderem gewirkt:" Und das Bundespatentgericht ist kein Oberster Gerichtshof, sondern ganz normales Tatsachen- und Berufungsgericht, wie ein Landgericht in Zivilsachen, nur dass die Materie Bundeszuständigkeit ist. Jetzt könnte man argumentieren, dass man den ersten Satz ja ändern könnte. Meiner Meinung nach hat er aber durchaus seine Berechtigung. Denn aufgezählt werden sollen diejenigen Richter, die relevant für die Wikipedia sind, also auch einen eigenen Artikel verdient haben. Während etwa zwei Drittel der Richter an den fünf Obersten Gerichtshöfen des Bundes einen eigenen Artikel haben, hat von den BPatG-Richtern kein einziger einen, was die mangelnde Relevanz für die Wikipedia unterstreicht. (Ausgenommen die Präsidenten und Vizepräsidenten, aber die Präsidenten sind ohnehin im Artikel über das BPatG erwähnt und die Vizepräsidenten könnte man dort ergänzen.) Des Weiteren befinden sich BPatG-Richter in der Besoldungsgruppe R2 und ich verweise auf eine Diskussion im Portal Recht zur Relevanz von OLG-Richtern, die mehrheitlich verneint wurde, sofern nicht besondere Umstände bei der Einzelperson vorliegen. Außerdem arbeiten die Richter in den unzähligen technischen Beschwerdesenaten des BPatG oft nur Teilzeit und man hätte eine riesige Flut unwichtiger Namen, wollte man die Liste im Bezug auf die aktuellen Richter vervollständigen, so wie ich es mit den fünf Obersten Bundesgerichten in den letzten Wochen getan habe. --ComQuat (Diskussion) 20:02, 26. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Im Übrigen steht mein Vorschlag im Einklang mit den Wikipedia:Relevanzkriterien (Abschnitt Personen --> Politiker und Träger öffentlicher Ämter --> nationale Ebene), wonach nur Richter an einem Obersten Gericht relevant sind. --ComQuat (Diskussion) 20:51, 28. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
Erledigt und Einleitung neu gefasst. --ComQuat (Diskussion) 23:00, 14. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Sinn dieser Liste in dieser Form?[Quelltext bearbeiten]

Wem nützt das Ding in dieser Form? Sie ist eine reine Personenaufzählung ohne Mehrwert. Das könnte man auch als Fließtext machen. Sinnvoller wären die Dienstzeiten und die Senate mit anzugeben, und das als Tabellen. Und damit es nicht so groß wird, kann man es gleich in einzelne Listen aufspalten, das würde mehr Sinn machen.--scif (Diskussion) 19:27, 5. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Die Teilung in mehrere Listen nach den einzelnen Gerichten hatte ich auch schon mal angedacht, siehe obigen Diskussionsabschnitt Diskussion:Liste der deutschen Bundesrichter#Teilung des Artikels. Der Haken an der Sache ist, dass man fünf Versionsimporte beantragen müsste, um die Versionsgeschichte vorschriftsmäßig zu erhalten. Und man müsste alle Quellen neutippen, die sich auf mehrere Gerichte beziehen. Die Linkfixe bei den Seiten, die hierauf verweisen, kommen natürlich auch noch dazu. Und wo diese Liste im Ganzen verlinkt sein soll, müssten stattdessen fünf Links gesetzt werden, was unschön aussieht, es sei denn man würde diese Seite so wie die Hauptseite aus einzelnen Unterseiten zusammensetzen (darf man das bei Artikeln überhaupt?) und ggf. nach wie vor auf sie verlinken. Das ganze ist also ziemlich viel Arbeit und mit gewissen Nachteilen verbunden. Deinen zweiten Vorschlag, die Dienstzeiten anzugeben, hatte ich ebenfalls schon mal angedacht, das ließe sich auch ohne technische Schwierigkeiten umsetzen und würde den Vorteil bringen, dass endlich kenntlich gemacht wäre, wer ehemaliger und wer gegenwärtiger Bundesrichter ist. Allerdings sollte man nicht bei einzelnen Eintragungen der Dienstzeiten (z.B. nur bei neu einzutragenden Personen) anfangen, da das eine willkürliche Unterscheidung wäre, deren Sinn sich dem Leser nicht erschließt, sondern es wenn überhaupt richtig machen und die Dienstzeiten aller Richter angeben - wiederum eine Heidenarbeit. Bezüglich der Angabe der Senate bin ich noch ein wenig skeptisch, da manche Richter in mehreren Senaten waren und an manchen Bundesgerichten Richter in mehreren Senaten gleichzeitig sind; die Geschäftsverteilung ist da teilweise recht kompliziert. Ansonsten stehe ich deinen Vorschlägen offen gegenüber, sofern sich jemand findet, der die Zeit hat das umzusetzen. --ComQuat (Diskussion) 19:59, 5. Feb. 2013 (CET) PS: Habe den Abschnittstitel etwas erweitert, da ich beim Lesen zuerst dachte, du wolltest den Sinn einer Liste der Bundesrichter ansich anzweifeln.Beantworten
Nö, du hast das schon recht ordentlich erfaßt. Bei deinen aufgezählten Problemen sehe ich aber keines, was nicht zu lösen wäre. Das das Arbeit macht, ist mir klar, wie alles hier. Vielleicht sollte man sich mal an einer kleineren Gruppe versuchen, evtl BAG. Was so Versionsimport betrifft: ich gestehe das ich da wenig Ahnung habe und das auch sehr schmerzbefreit sehe. Ich würde einen Neuschrieb machen. Aber da lasse ich mich gern belehren. Das Handbuch der Justiz habe ich übrigens von Beginn an griffbereit. Inwieweit das immer die verläßliche Quelle ist, sei mal dahingestellt.--scif (Diskussion) 23:04, 5. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Mit reinen Tabellen (Aufzählungen) ist das immer so eine Sache, gerade, wenn sie auch noch so lang sind wie diese hier. Für "Insider" bringen sie keinen besonderen Erkenntnisgewinn. Die/der unbedarfte LeserIn bekommt aber immerhin schon mal einen einfachen Zugriff auf die Namen derjenigen Personen, die in Deutschland an maßgeblicher Stelle Recht sprechen. Und meist ist ja auch ein Artikel über die Person selbst vorhanden, der weitere Informationen liefert. Von daher würde ich die Liste (zähneknirschend) so lassen wie sie ist und die Arbeit, die eine Umgliederung machen würde, in was anderes Sinnvolleres stecken. Die jeweiligen Dienstzeiten beizufügen, hatte ich mir auch schon überlegt. Das würde aber imho die Liste nur noch unübersichtlicher werden lassen, deshalb habe ich damit erst gar nicht angefangen. Andere Zusatzinformationen halte ich nicht für sinnvoll. Die sind in den jeweiligen Personenartikeln meines Erachtens besser aufgehoben. Das gilt auch für die Senatszugehörigkeit, selbst wenn diese nicht im Verlauf der Dienstzeit gewechselt haben sollte. Was soll das an Informationsgewinn bringen? Dazu müsste man auch die jeweiligen Arbeitsgebiete der Senate kennen. Und die ändert sich immer mal wieder. Oder wollen wir auch eine Sammlung sämtlicher Geschäftsverteilungspläne anlegen? Wer würde sich sowas antun wollen? --Chatte51 (Diskussion) 23:33, 5. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ehrlich gesagt sind das alles Scheinargumente. Die Daten in sortierbare Tabellen. Und mit den Geschäftsverteilungsplänen, das ist auch Quatsch. Es wird das dargestellt, was bekannt ist. Das das Arbeit ist, ist bekannt. Ich bin dabei, die Liste historischer deutscher Gerichte zu ersetzen, das ist auch Arbeit.--scif (Diskussion) 01:20, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Es ist schon ein ziemlich merkwürdiger Ton, den du da anschlägst. Statt zu begründen, worin du die nützliche Mehrinformation bei Aufnahme der Senatszugehörigkeit in eine einfache Liste siehst, die nur einen Überblick über die aktuellen und ehemaligen Richter an den Bundesgerichten geben soll, sparst du dir die Mühe einer sachlichen Auseinandersetzung und qualifizierst lieber meine dir unbequeme Ansicht als Scheinargumente ab. Und was "Ehrlichkeit" bei dem Ganzen für eine Rolle spielt, leuchtet mir ebenfalls nicht ein. Und warum ist das mit den Geschäftsverteilungsplänen Quatsch? --Chatte51 (Diskussion) 02:05, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Also das mit der Ehrlichkeit weiß ich nicht, was du da hineininterpretierst. Es ist einfach die Redewendung .... ehrlich gesagt... Zu den Argumenten: alle haben meine Vorschläge auch schon im Kopf gehabt. Sind wir uns ja schonmal einig. Dann wird aber mit Unübersichtlichkeit, Aufwand und dem Totschlagargument unbedarfter Leser gefochten. Das is mir zu einfach. Die Unübersichtlichkeit kriegt man durch sortierbare Tabellen und eine Aufsplittung in mehrere Listen gebändigt. Es kann sogar dieses Listenlemma stehen bleiben, wenn man hier die Teillisten einträgt. Eine reine Namensaufzählung in Listen, da sollten wir 2013 in WP langsam drüber raus sein. Das sehe ich auch unter dem Qualitätsstandpunkt. Es bleibt ja unbenommen, das die ENW Arbeit gemacht haben. Mit einem durchgängigem Bestand Justizhandbücher ist das aber überschaubar. Und was die Geschäftsverteilungspläne betrifft, ich weiß auch, was das ist. Es verlangt aber niemand, in die Spalte Senat einzutragen, was die Aufgaben des Senates sind. Und wenn der Richter laut GVP in 2 Senaten sitzt, wird das halt so eingetragen. Von daher sehe ich die Probleme nicht wirklich. Das das Arbeit macht, ist mir bewußt.--scif (Diskussion) 09:08, 6. Feb. 2013 (CET) PS: Was die Senatszugehörigkeit bringen soll: ein unbedarfter Leser hat einen Musterprozeß vor nem Bundesgericht. Da will er sich mal schnell in WP informieren, wer in seinem Senat sitzt. Mittels sortierbarer Tabelle und Fett- oder Kursivdruck hat er das sehr schnell raus. Anderweitig müßte er mühsam suchen oder anderweitig googlen. Das sehe ich als Service dem unbedarften Leser gegenüber. Nur mal so--scif (Diskussion) 09:12, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Oder der unbedarfte Leser, der wissen will, wer in "seinem" Senat sitzt guckt z.B. unter VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes und muuss sich nicht durch die Liste mit nicht mehr aktiven Senatsmitgliedern wühlen...--Alles Gute Kriddl Du darfst mich auch anschreiben. 10:14, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ok und der Wikipedianer, der ein denkwürdiges Urteil der Vergangenheit kennt, mit AZ, der daraufhin schauen will, wer damals im Senat saß? In den BGHZ stehen keine Richternamen. Und es gibt Urteile, die es verdient hätten, in der Richtervita erwähnt zu werden oder ganz hilfreich für ein Gesamtbild zur Person sind. Den NS-Komplex will ich dabei noch gar nicht erwähnen.--scif (Diskussion) 13:17, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten
OK, OK, ich geb' mich geschlagen ;-). Tut, was ihr meint, tun zu müssen. Vielleicht wird es ja besser, als ich mir jetzt vorstelle. Das mit dem Stehenlassen der Liste und den Verweisen auf die Einzellisten finde ich einen besonders interessanten Ansatz. @Scialfa: Ich hatte schon angenommen, dass du weißt, was Geschäftsverteilungspläne sind. Ich hatte mir nur vorgestellt, wie oft sich allein die Geschäftsverteilungspläne bei den Gerichten, an denen ich bisher tätig war, geändert haben. Bei den Bundesgerichten ist das zwar nicht ganz so oft, aber dennoch nicht zu vernachlässigen. Ich lass mich überraschen, was bei der Umsetzung der angedachten Änderungen herauskommt.--Chatte51 (Diskussion) 02:22, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ich denke nicht, das es Sinn der Liste ist, jede Abordnung etc haarklein zu dokumentieren. Diese sind übrigens auch in den letzten Jahren im Handbuch der Justiz nicht immer genau drin. Aus eigener Erfahrung weiß ich zudem, das bzgl. des Datenschutzes sich längst nicht mehr alle Richter und StAe für das Handbuch melden. Wie das früher war, weiß ich nicht, für die Bundesgerichte schon mal gar nicht. Das mal so am Rande zu den Quellen. Schau mer doch einfach mal.--scif (Diskussion) 09:11, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten