Diskussion:Liste der geschützten Höhlen in Niederösterreich

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Schurdl in Abschnitt Ungereimtheiten
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Ungereimtheiten[Quelltext bearbeiten]

Folgendes ist mir aufgefallen:

  • Falsche Katasternummer, habe ich korrigiert lt. Gebirgsgruppengliederung für das österreichische Höhlenverzeichnis
  • Besonders geschützte Höhle ungleich Naturdenkmal (Naturdenkmal wäre zB. auch der Steinerne Stadl)
  • Höhlen, die sich im Schutzgebiet einer besonders geschützten Höhle befinden, sind ebenfalls geschützt, zB. Kleine Kollerhöhle, Promenadensteighöhle, Elfenhöhle,.. Sie fehlen aber in der Liste.

Was soll jetzt alles der Artikel behandeln?--Semmeringbahn (Diskussion) 16:23, 11. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

  • der Steinerne Stadl ist als Naturdenkmal beschrieben, aber vermutlich nicht als Höhle geschützt: Liste der Naturdenkmäler im Bezirk Wiener Neustadt-Land
  • die Liste kommt vom Land NÖ und ist in der Einleitung umfänglich definiert. D.h. Höhlen entfernen / hinzufügen ist dem Land NÖ vorbehalten.
  • Danke für die Katasternummern. Da hat jemand vermutlich GstNr. hineingeschrieben, QS ist bisher darauf nicht angesprungen.

lg --Herzi Pinki (Diskussion) 17:32, 11. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Zu den Katasternummern: Die von mir ursprünglich eingetragenen Katasternummern sind die des Grundstückskatasters (in Analogie zu den Seiten der Naturdenkmäler NÖ). Die Semmeringbahn'schen Korrekturen sind jetzt Katasternummern des Höhlenkatasters. Wahrscheinlich die bessere Wahl, da die Katasternummer des Grundstückskatasters sich ja nur auf den Höhleneingang beziehen kann, der Höhlenkataster aber die ganze (derzeit bekannte) Höhlendimension benennt.

Zur Auswahl der Höhlen: Das NÖ Höhlenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1982 (mit mehreren Novellen). Seither gibt es einen generellen (Natur-)Schutz für niederösterreichische Höhlen. Zuvor gab es keine entsprechende Rechtsmaterie auf Landesebene, deswegen wurden einige Höhlen und Höhlenumgebungen nach anderen Naturschutzkategorien unter Schutz gestellt (z.B. Naturdenkmal). Daher kommt's dass manche Höhlen nach dem Höhlenschutzgesetz verordnet sind (besonders geschützte Höhlen), andere nach dem Naturschutzgesetz und einige sogar doppelt. Es ist daher korrekt, dass manche Höhlen in der Wikipedialiste der NÖ Naturdenkmäler vorkommen und auch in der Höhlenliste. Die derzeitige Auswahl stammt von der Seite: [1] der NÖ Naturschutzabteilung und ist daher das Beste, was man derzeit kriegen kann. Auf dieser Seite findet man zu den meisten Schutzobjekten auch die entsprechenden Bescheide zum Nachlesen.

Zur Benennung der Höhlen: Leider gibt es zu einigen Höhlen unterschiedliche Namen. Ich denke, die derzeit verordneten Höhlen sollten hier mit dem Namen geführt werden, den sie im Bescheid gekriegt haben. LG -- Schurdl (Diskussion) 20:17, 23. Aug. 2014 (CEST)Beantworten