Diskussion:Liste gebührenpflichtiger Strassen in der Schweiz

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 178.38.167.52 in Abschnitt Fehlerhaft
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Fehlerhaft[Quelltext bearbeiten]

Ein problematischer Stub. Die Währung ist falsch. Die Schreibweise mit Eszett ist falsch. Die Informationen sind auch falsch, es gibt in der Schweiz zahlreiche private Bergstrassen, bei denen kassiert wird. Belege für "nur zwei private Mautstrassen" fehlen. Was der Autor mit "ÖPNV ist normalerweise ausgenommen" mitteilen will, bleibt schleierhaft. Die Liste kann im aktuellen Zustand mit Gewinn gelöscht werden. -- Müllt-Renner (Diskussion) 08:11, 23. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Heikel. In der Schweiz sind Objektgebühren bei Strassenbenutzungsgebühren (so der Terminus beim Bund, hier vulgo "Maut") verboten, siehe [1] (Seite 9). Der St-Bernhard-Tunnel ist eine Ausnahme (SR 0.725.151). Bei Munt-la-Schera weiss ich das nicht. Mit Chasseral wurde das 2006 so gelöst, dass die Strasse zum Kanton Bern überging und somit die Alpgenossenschaft nicht mehr selbst finanzieren musste. Natürlich gibt es auch andere (andere werden mehr oder weniger stillschweigend toleriert., vgl. Link) im Sinne: Wo kein Kläger, da keine Anklage. Der Artikel lässt mich auch etwas ratlos zurück (ist nicht mit der Situation in der Schweiz vertraut, das sieht man am Begriff "ÖPNV", den es in der Schweiz nicht gibt; gemeint ist wohl Regionalverkehr (Schweiz) oder allgemeiner Öffentlicher Verkehr (ÖV)). --Filzstift (Diskussion) 09:01, 23. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Ich denke es herrscht im Artikel Unklarheit darüber, was eine "private Mautstrasse" sein soll. Der hier verlinkte Bericht nennt das Verbot gem. Bundesverfassung ("Die Benützung öffentlicher Strassen ist gebührenfrei. Die Bundesversammlung kann Ausnahmen bewilligen."), wenn die "Abgabe mit einer unmittelbaren Beanspruchung einer staatlichen Einrichtung anfällt". Bei Privatstrassen (Alpkorporationen, Kraftwerke) scheint das nicht zu gelten, da deren Wege und Strassen keine "staatlichen Einrichtungen" sind. Dazu gehört offenbar Munt-la-Schera, die Strasse von Melchtal zur Melchsee-Frutt (deklariert als Parkplatz-Gebühr) und all die anderen. Es gibt also, neben Autobahnvignette und LSVA, eine einzige öffentliche Mautstrasse (Grosser St.-Bernhard-Tunnel, gebaut und betrieben von einer AG auf öffentlichem Grund), d.h. dazu braucht es keine Liste, und ungezählte Mautstrassen auf Privatgrund, und dazu haben wir noch keine Liste. Oder ich sehe das falsch, ist auch möglich. --Müllt-Renner (Diskussion) 12:10, 23. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Gut, dass du das aufgreifst: Was wird unter "Privatgrund" verstanden? Die Selamattstrasse (Schwendi ob Unterwasser nach Selamatt) ist eine Gemeindestrasse 3. Klasse. Wie die meisten Alpstrassen des Kt. St. Gallen, sofern sie eine Erschliessungsfunktion haben (und sei es nur für den Alpaufzug). Alles andere als privat. Und doch: Die Selamattstrasse kostet CHF 10. --Filzstift (Diskussion) 12:43, 23. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Mit ein paar Klicks kommt man von deinem Link zur Information, dass diese Strasse (Liegenschaft 1675A) im Privateigentum steht. --Müllt-Renner (Diskussion) 19:01, 23. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Hast recht. Dann fehlt diese Strasse in der Liste umseitig. --Filzstift (Diskussion) 20:07, 23. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Vor längerer Zeit schon fand ein Jurist, dass auch eine Strasse im Privatbeseitz eine öffentliche Strasse sein kann.[2] Fünf Juristen, dreizehn Meinungen. Solange nicht klar ist, was eine "private Mautstrasse in der Schweiz" ist, macht eine Liste keinen Sinn. Auch wenn für öffentliche Mautstrassen sogar Lenker aus der "Tschechischen Rebublik" berücksichtigt werden....[3] --Müllt-Renner (Diskussion) 21:23, 24. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Löschantrag? --Filzstift (Diskussion) 12:47, 23. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Ja gerne. Wäre die Liste richtig bräuchte es sie nicht, weil nur zwei Einträge. Aber sie ist ja nicht richtig und es ist nicht absehbar, wo all die privaten Mautstrassen belegt sein könnten. --Müllt-Renner (Diskussion) 13:43, 23. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Ich warte noch ein paar Tage, vielleicht hat der Autor der Liste was, was wir nicht haben. --Filzstift (Diskussion) 14:08, 23. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Noch was: [4]: Im Gegensatz zum Tunnel am Grossen St. Bernhard hat das Parlament die Gebührenerhebung für den Munt-la-Schera-Tunnel nie formell bewilligt. Der 3,4 Kilometer lange Stollen wurde von den Engadiner Kraftwerken (EKW) gebaut, um Baumaterialien für den Punt-dal-Gall-Staudamm zu transportieren. 1968 wurde der Tunnel für die allgemeine Nutzung geöffnet. Da es sich um eine private Strasse handelt, die ohne Gebühren nicht betrieben werden könnte, wird die Maut vom Staat akzeptiert. (auch wenn ich für den letzten Satz, das mit der staatlichen Akzeptanz, gerne einen Beleg hätte). --Filzstift (Diskussion) 12:50, 23. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
@Filzstift Bei der Zahlstelle in Beatenberg, für die Grönstrasse zwischen Sigriswil/Wiler und Beatenberg, steht dass die Bezahlung freiwillig ist, weil die Bundesverfassung für obligatorische Gebühr verbietet. Ich habe sie heute befahren. --178.38.167.52 02:39, 20. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Gerade gesehen, da wurde die Strasse nach Selamatt ergänzt. Wie willst du die Liste aber komplettieren wollen? Geils bei Adelboden? Suld bei Aeschiried? Melchsee-Frutt? Oder um einzig in der Gemeinde Nesslau SG zu bleiben: Risipass? Ijental? Wolzenalp? Und was machst du mit zumindest "halböffentlichen" Strassen: Bei Geils/Adelboden ist das gar im Gebührenreglement der Gemeinde geregelt. Und wie gehen wir bei der Stiegelschwandstrasse (auch Adelboden) vor? Die ist - gemäss vorherigem Link - nur im Winter gebührenbehaftet. PS: Ich würde das "privat" aus dem Lemma tilgen. Denn das ist eine unnötige Verengung. Doch TF (=Eigenrecherche) wird es bleiben. --Filzstift (Diskussion) 09:15, 24. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Es gibt auch viele Strassen mit Fahrverbotstafel und Zusatzschild "mit Bewilligung gestattet". Da geht man halt auf die Gemeinde, zahlt etwas für eine Bewilligung und schon darf man darauf fahren. [5] Gehört das auch unter "Maut"? --Filzstift (Diskussion) 09:25, 24. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Und die Ganzschlauen, die keine Strassengebühr sondern eine Parkgebühr verlangen bei Destinationen, wo man nicht hinfährt um durchzufahren weil z.B. Sackgasse, somit also das "gebührenfrei" auf öffentlichen Strassen gemäss Bundesverfassung aushebeln, ist das auch "Maut"? Beispiel Murgtal, dort wurde die Gebühr gerade verdoppelt und die diskriminieren sogar, indem alle Gemeindeeinwohner eine Jahresvignette gratis bekommen können. Es scheint eine öffentliche Strasse zu sein, die Maut wird von der Ortsgemeinde erhoben.[6] -- Müllt-Renner (Diskussion) 10:38, 24. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Da kannst du gleich das ganze Verzascatal mit aufnehmen [7]. --Filzstift (Diskussion) 11:08, 24. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
In der Region Andermatt gibr es auch unzählige Bergsträsschen, die kosten. -- Müllt-Renner (Diskussion) 19:58, 24. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Jetzt steht im Artikel der Hinweis "Es handelt sich um Bewilligungen zum Befahren mit KFZ, die durch Zahlung erworben werden; nicht um eine Maut im rechtlichen Sinne." Was ist der Unterschied, abgesehen davon, dass es in der Schweiz keine "Maut im rechtlichen Sinne" gibt? Das Wort wird nicht verwendet. Man zahlt wenn man auf der Strasse fahren will, man darf nicht fahren wenn man nicht gezahlt hat... -- Müllt-Renner (Diskussion) 19:58, 24. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Ich bin ja immer noch dafür, den Listenversuch zu löschen, wie oben begründet. --Müllt-Renner (Diskussion) 19:58, 24. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Einverstanden, dieser Artikel sollte gelöscht werden.--Jag9889 (Diskussion) 20:13, 24. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Fehlende Strassen[Quelltext bearbeiten]

  • Suldtal, ab Pochtenfälle hinauf. Beleg gesucht.
  • Nesslau SG: Strassen aufs/ins Risipass, Ijental und Wolzenalp. [8]
  • Murgtal: [9] Unklar: Fahren möglich, aber nicht parkieren?

(nicht signierter Beitrag von Filzstift (Diskussion | Beiträge) 21:01, 8. Jul. 2021)