Diskussion:Lockvogel

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Sachscho in Abschnitt Definition; Ausnahme - Regel - Verhältnis
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Definition; Ausnahme - Regel - Verhältnis[Quelltext bearbeiten]

Der Beitrag in seiner bisherigen Form definiert den Begriff im ersten Satz m.E. falsch, indem er ihn mit der Untergruppe "künstlicher Lockvogel" gleichsetzt. Wobei es sich dabei auch nur um eine übertragene, aus dem eigentlichen Verständnis von "Lockvogel" entwickelte jüngere Bedeutung handeln dürfte, da der künstliche Lockvogel ja tatsächlich kein Vogel ist. Insoweit führt der erste Satz in die Irre oder sollte ergänzt werden, dass (vielleicht) viele Leute das heutzutage in Deutschland darunter verstehen; wobei das allerdings nicht meine Meinung wäre, da die meisten Menschen nach meinem Eindruck zuerst an das Lebewesen denken (so nur erklärt sich auch der Wortgebrauch "den Lockvogel spielen", was ja nicht heißt, ein totes Stück Holz in Form eines Vogels zu mimen).
Ausgehend von der Eingangsdefinition ist der gesamte folgende Beitrag ohnehin unstimmig, teils in sich widersprüchlich. So befasst er sich zu einem großen Teil -zu Recht, s.o.- mit der Lockvogeljagd i.S.d. der Jagd mit lebenden Vögeln und nur zu einem kleineren Teil mit dem Nachstellen mit Vogelimitaten, was meiner Meinung nach hier in einem Unterabschnitt behandelt werden sollte. Wird nun weiter oben behauptet, in Europa werde nur nach ganz selten mit lebenden Lockvögeln gejagt, widerspricht das den späteren Ausführungen zur Jagd bspw. in Südeuropa. Und nebenbei auch meinen Erfahrungen zur Anwendung in Deutschland, wo der Einsatz z.B. zum Fangen von Rabenvögeln (mit Artgenossen) und teils auch auf Greifvögel (mit Tauben) durchaus noch verbreitet ist -und viele Menschen darin kein Problem sehen und auch keine Probleme haben, sich im Bekanntenkreis Rat zu holen oder Lockvögel zu borgen, Geräte zu beschaffen etc.. Dass das in Deutschland verboten ist und bspw. die Singvogeljagd ebenfalls schon lange verboten ist (so dass sich mir der Link zu Sonderreglungen nicht erschließt), ist eine andere Sache.
Daher wäre (zur Vermeidung von verbreiteten Irrtümern) ein Hinweis auf diverse Regelungen zur Lockvogeljagd durchaus angebracht. Daneben wäre sicherlich ein kurzes Ansprechen bestimmter Lockvogeleinsätze bzw. traditioneller Lockvögelverwendungen interessant; so etwa auf das bereits mit Gesetz vom 22.3.1888 im Dt. Reich eingeführte Verbot des Einsatzes geblendeter Lockvögel -wobei damals offenbar niemand auf die Idee gekommen wäre, unter dem Begrif Lockvogel könne etwas anderes als ein tatsächlicher, also lebender Vogel gemeint sein! (nicht signierter Beitrag von Sachscho (Diskussion | Beiträge) 15:34, 16. Aug. 2019 (CEST))Beantworten