Diskussion:Lohnnebenkosten

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Teilweise Schwarzarbeit[Quelltext bearbeiten]

Mich würde interessieren, was im Falle geschieht, wo der Arbeitgeber das Personal mit weniger Gehalt anmeldet, um weniger Steuerabgaben leisten zu müssen, und einen Ausgleichsbetrag schwarz auf die Hand leistet. Zum Beispiel 1000 Euro/Monat (Brutto) auf Lohnsteuer sowie 1000 Euro/Monat schwarz auf die Hand. Wie sieht die Gesetzeslage diesbezüglich aus? Vielen Dank im Voraus.--IP

Verboten. Strafbewährt. --Juliabackhausen 11:44, 9. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Lohnnebenkosten vs. Lohnzusatzkosten[Quelltext bearbeiten]

falsche Darstellung !!! hier sind nicht die Lohnnebenkosten sondern die Lohnszusatzkosten dargestellt! Vgl: M.Hoffmann ; Zahlentafeln für den Baubetrieb S.740 ff

Formulierung[Quelltext bearbeiten]

Auf der Seite wird das Thema viel zu akademisch abgehandelt. Der Artikel sollte mit folgendem Satz beginnen:

Lohnnebenkosten sind einfach gesagt Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber für Alte, Behinderte, Kranke und Pflegebedürftige.


Politischer Begriff, eigentlich nur Lohnkosten[Quelltext bearbeiten]

Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass "Lohnnebenkosten" kein ökonomischer, sondern ein politischer Begriff ist. Aus Unternehmersicht gibt es nämlich nur Lohnkosten, da es nebensächlich ist, auf wieviele Konten Lohnanteile überwiesen werden müssen. Politisch gesehen sieht die Sache ganz anders aus, da Lohn und Gehalt mit den Arbeitnehmern und Ihren Vertretern ausgehandelt werden müssen, die Nebenkosten jedoch mit dem Staat. Das bedeutet, dass die Unternehmen Lohnsenkungen ohne mit den Arbeitnehmern zu verhandeln durchsetzen können, wenn sie mit dem Staat über die Senkung der "Lohnnebenkosten" verhandeln.

Chart zu Minijob, Midijob[Quelltext bearbeiten]

Das Chart "Vergleich der Lohnnebenkosten bei Minijob - Midijob und regulärer Beschäftigung" ist schlicht Unsinn. Weitere Disskussion s. Disskussionsseite des Charts.

nach dem ich auch etwas zum Thema Lohnnebenkosten recherchiert habe, muss wohl eins konstatiert werden: es gibt keine genaue Definition. Gesetzlich schon gar nicht, aber auch ansonsten scheint vieles im Streit. Die Verengung nur auf die ArbG-Anteile zur Sozialversicherung ist aber wohl zu eng. Wenn man schon von Lohnnebenkosten spricht, gehören wohl auch andere gesetzliche Arbeitskosten (das ist ein defierter Begriff) dazu: zB. Berufsgenossenschaftsbeiträge.

Berechnung, Blickwinkel[Quelltext bearbeiten]

Es sollte darauf hingewiesen werden, daß ein Wert von 40 Prozent, oder, wie unter "aktuelle Zahlen" angegeben, 39,1 Prozent nur fiktiv ist, eine Last dieser Größenordnung aber nicht existiert. 20 plus 20 ergeben zwar 40, nur kann etwas nicht stimmen, wenn nach Abzug von 40 Prozent immer noch 80 Prozent vorhanden sind.

Für einen Arbeitnehmer beträgt die SV-Abgabenlast ungefähr 20 Prozent. Aus Sicht eines Arbeitgebers ergeben sich für einen Arbeitnehmer Kosten, die dessen Bruttogehalt und den Arbeitgeberanteil beinhalten (sowie weitere Ausgaben, die aber nichts mit der SV zu tun haben). Einige sprechen dabei von einem angeblichen Taschenspielertrick, da der Arbeitnehmer den Anteil des Arbeitgebers selbst bezahlen würde. Der Anteil der Sozialabgaben an den für einen Arbeitgeber interessanten Kosten beträgt damit real ungefähr 33 Prozent (20 plus 20 zu 120). Wer wie einige Wirtschaftsinstitute ständig von 40 oder gar 42 Prozent redet, hat entweder noch nicht nachgerechnet oder verwendet bewußt einen falschen, zu hohen Wert.-- Jemelja

Zahlenbeispiele[Quelltext bearbeiten]

Also ich finde Zahlenbeispiele immer sehr hilfreich! Waere schoen, wenn jemand mit dem noetigen Hintergrundwissen welche einfuegen koennte. Gruss Fatso 22:11, 1. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Zu Lohnnebenkosten / Lohnzusatzkosten[Quelltext bearbeiten]

Vergleiche dazu Begriffsdefinition auf www.bundesregierung.de, die hier zitiert ist und den Sachverhalt semantisch korrekt und - offizieller geht´s nicht - wiedergibt.

Lohnnebenkosten / Lohnzusatzkosten Lohnnebenkosten (auch Lohnzusatzkosten genannt) fassen die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zusammen. Sie werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber gezahlt. Die Lohnnebenkosten lagen 2003 bei rund 42 Prozent des Bruttolohnes (Rentenversicherung 19,5 Prozent, Krankenversicherung durchschnittlich 14,3 Prozent, Pflegeversicherung 1,7 Prozent, Arbeitslosenversicherung 6,5 Prozent) bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Das unten stehende aus Wiki-Qualitätssicherung ist "Meinung", die mit den Fakten wenig zu tun hat. Selbstredend sind die Kosten für die Beiträge zur Sozialversicherung "paritätisch" vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Letztlich ist das aber eine Milchmädchenrechnung. Denn die Lohnzusatzkosten addieren sich zum "Direktentgelt", also dem, was der Arbeitnehmer zu den Arbeitskosten, also dem, was der Arbeitnehmer das Unternehmen tatsächlich kostet. Letztlich wäre es egal, ob er nun formal 7 Prozent Krankenkassenbeitrag selbst trägt, und die anderen 7 der Arbeitgeber. Der könnte dem Arbeitnehmer auch 7 Prozent mehr auszahlen, und der Arbeitnehmer führt die kpl. 14 Prozent Beitragssatz an die Krankenkasse ab. An den Arbeitskosten ändert das nichts. Und, lieber "Humbug": Gesundheit und Rente kosten. Es ist verantwortungsbewusst, darauf hinzuweisen, denn Patienten und Rentner werden von Schwestern, Doktoren und anderen Pflegekräften versorgt, die davon leben (müssen)und selbst so Kosten verursachen. --Wiki-Leser

Es ist ausgesprochen falsch, die Lohnnebenkosten auf die Sozialabgaben zu begrenzen. Auch stimmt es nicht, dass es keine begriffliche Herleitung gibt. Ich empfehle jedem, der sich mit dem Thema beschäftigt, folgende Arbeit zu lesen: Thoams Schönwälder: Begriffliche Konzeption und empirische Entwicklung der Lohnnebenkosten in der Bundesrepublik Deutschland - eine kritische Betrachtung, Düsseldorf 2003 (Der Setzkasten)
Gibts dafür neben diesem Ausschnitt noch eine andere Online-Quelle? Hardern -T/\LK 15:11, 30. Apr 2006 (CEST)

Überarbeitungsgrund (Auszug). WikiCare 23:02, 7. Okt 2005 (CEST)
Grundproblem: LNK sind keine »Kosten«. Es sollte dann sehr deutlich gesagt werden. Der Artikel definiert LNK im wesentlichen als den sog. Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge, er sollte also auch so heißen. »Arbeitgeberanteil« ist keine Kostenkategorie, sowenig wie Sozialversicherungsbeiträge. In der Öffentlichkeit pflegt man sich ulkigerweise zu suggerieren, die Tarifvertragsparteien etc. fielen nach Vertragsschluß hinsichtlich der Höhe der tatsächlich entstehenden Aufwendungen aus allen Wolken. Natürlich ist die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge kein Geheimnis. So werden zwei Probleme eskamotiert: die Verantwortung der Tarifvertragsparteien für Preise, bei denen der Markt nicht geräumt wird, und das Preis/Leistungsverhältnis bei zwangs konsumierten Sozialversicherungsprodukten, indem sie nicht als Einkommensverwendung (Konsum) benannt werden. Humbug 23:39, 24. Sep 2005 (CEST)

Chaotisches, Satirisches[Quelltext bearbeiten]

Im Einleitungssatz sind mit LNK nur die .. Beiträge zu Sozialversicherungen gemeint. Weiter unten steht dann:

"Von den Arbeitgebern werden zu den Lohnnebenkosten ebenso die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Tarifurlaub und andere zusätzliche tariflich oder einzelvertraglich vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. Tantiemen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Mehrarbeits- und Sonderzuschlagszahlungen, Firmenfahrzeug, verbilligtes Kantinenessen oder Betriebsausflug) gezählt. Dies ..." Das kann man so sehen, aber man sollte schon klar definieren.

Das Weitere ist seltsam, seltsam:

"Dagegen fallen mittelbare Kosten, wie anteilmäßiger Stromverbrauch, Berufsgenossenschaftsbeiträge, baurechtliche Veränderungen oder arbeitsplatzbezogene Abschreibungen unter die Lohnnebenkosten, sofern sie eindeutig einem Arbeitsplatz zugeordnet werden können".

Strom für das WC, den Betriebsrat oder was? Der Strom für die Beleuchtung der Arbeitsplätze?? "Baurechtliche Veränderungen"? Dass der Arbeitgeber eine Halle baut, in die er Maschinen stellt...

Fällt der Koks für ein Stahlwerk auch unter LNK?

Vorschlag: alles das raus aus diesem Artikel. Unter Kostenrechnung einarbeiten. --Hans Eo 17:33, 27. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Formulierungsfrage[Quelltext bearbeiten]

Ist dieser Satz so richtig:

"Die Beiträge fallen zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen an." oder müsste es heissen "... BIS zu den..." ? Kein Ahnung, vielleicht sagt man das so, aber es klingt merkwürdig ohne bis. --87.79.253.16 22:05, 20. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]


Lohnsumme vs. Wettbewerbschancen[Quelltext bearbeiten]

In der Würdigung des Stellenwertes fehlt eine unmissverständliche Klarstellung, dass die Lohn- und Lohnnebenkosten noch bei weitem nicht bestimmend für die internatioanle Wettbewerbslage sind, wie es in der öffentlichen Diskussion immer wieder unterstellt wird - es gibt noch etliche weitere mitentscheidende Faktoren! (erkennbar an der Rückwanderung eines erheblichen Prozentsatzes dt. Unternehmen aus Niedriglohnländern.) Yog-S, 213.102.107.63 19:07, 29. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Zum Begriff- Bereich kürzen[Quelltext bearbeiten]

Bereich unnötig lang

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist ne Katastrophe. Quellen, die hier äußerst wichtig wären, fehlen. Die Formulierungen sind völlig unwissenschaftlich wie z. B. "Die momentane Situation wird in den Medien als nicht allzu gut dargestellt. Hierbei folgen die meisten Medienvertreter den Beschwerden der Arbeitgeberverbände, dass die Lohnnebenkosten zu hoch seien." WTF? Für den Januar 2008 werden LNK von 39,1% angegeben. Laut Destatis lagen sie letztes Jahr noch bei 32%. Es ist daher eigentlich ausgeschlossen, dass diese Zahlen von einem neutralen Institut wie dem Destatis stammen. Gerade deshalb wären Quellen hier sehr wichtig. (anonym)

Satz gestrichen, Grund für Neutralitätswarnung war das eh kaum. Für fehlende Belege dient der Baustein "Quelle".--Livani 22:20, 27. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
P.S. Auch die vorher etwas einseitigen Weblinks brauchen keine Neutralitätswarnung mehr. --Livani 23:05, 27. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]


Tabelle Lohnnebenkosten[Quelltext bearbeiten]

Als Referenz wird das "Statistische Bundesamt" angegeben, weiter unten wird jedoch zum einem artikel im spiegel referiert. Der Link könnte ruhig direkt zu DeStatis verweisen. Nasenmann 11:37, 11. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Den Satz "Lohnnebenkosten 2010 in Prozent." finde ich unklar. Es könnte das Verhältnis von Lohnnebenkosten zum Bruttolohn gemeint sein oder der Anteil der Lohnnebenkosten an den gesamten Aufwändungen des Arbeitgebers, als der Summe aus Lohnnebenkosten und Bruttolohn. 11. Jan. 2012 (nicht signierter Beitrag von 193.175.244.3 (Diskussion) 13:36, 11. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]

Mir fehlt hier ein kleiner Teil zur Geschichte. Seid wann gibt es die Aufteilung der Sozialkosten in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil? Wer hat es eingeführt?-- 78.53.113.210 13:01, 31. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Höhe (Stand 2013)[Quelltext bearbeiten]

Unter der Tabelle heißt es „Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag liegt damit bei knapp unter 21 % des Bruttolohns des Arbeitnehmers“. Wenn ich die einzelnen Angaben in der Tabelle zusammenzähle, komme ich auf . Was stimmt? 46.182.139.12 11:59, 2. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Lohnnebenkosten: "Steuern auf die Lohnsumme oder Beschäftigtenzahl"[Quelltext bearbeiten]

Dieses Bedarf meiner Meinung nach einer Erläuterung.

werden auf das urlaubsgeld lohnnebenkosten gezahlt?[Quelltext bearbeiten]

der arbeitnehmer hat praktisch das recht auf einen monat bezahlten urlaub. werden die lohnnebenkosten auch auf diesen monatslohn bezahlt, oder nur auf die 11 arbeitsmonate? ich vermute mal auf alle 12, weil in der tabelle der lohnnebenkosten-%-sätze hierzu kein wert steht... (wären nur 11 monate lohnnebenkostenpflichtig, bräuchte man ja einen prozentsatz - jahreslohn geteilt durch 11 bzw. * 9,0909 % - um das urlaubsgeld auszurechnen... insgesamt würden sich die lohnnebenkosten ermäßigen, weil sie ja nur auf 11 monate berechnet würden...) allerdings ist das urlaubsgeld doch in der spalte kostenart aufgeführt.

aussagen im internet hierzu sind unklar: "Auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Vergütung des Arbeitnehmers während seines ihm vom Gesetzes wegen zustehenden Urlaubs und für gesetzliche Feiertage gehören in diese Kategorie der festgelegten Personalzusatzkosten." https://www.unternehmerlexikon.de/lohnnebenkosten/ visum 190713

bitte um klärung. danke. --HilmarHansWerner (Diskussion) 02:13, 13. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]