Diskussion:Lorenzo Miccheli Filippetti

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Rabanus Flavus in Abschnitt „trat vom Amt als Titularbischof zurück“
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„trat vom Amt als Titularbischof zurück“[Quelltext bearbeiten]

„Titularbischof“ ist kein Amt, sondern ein Titel, nämlich für Bischöfe, die keiner (existierenden) Diözese vorstehen. Diesen Titel hat Filippetti nach zwei Jahren abgelegt/zurückgegeben, weil das Amt als Bischof-Prälat der Territorialprälatur Chuquibambilla seit 1978 (?) kirchenrechtlich als Diözesanbischofsamt gilt. --Rabanus Flavus (Diskussion) 08:18, 5. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

hast du eine Definition wann es Amt ist und wann Titel? Ist das eine Definition im Kirchenrecht? Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 09:56, 6. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Ein Amt ist mit einer Tätigkeit/Dienstverpflichtung verbunden, zB Pfarrer von xy, Kaplan an St. xy, Weihbischof im Bistum xy, Bischof der Diözese xy. Dagegen sind Titel und Weihestufen wie Bischof, Pfarrer, Pastor, Kaplan, Priester, Diakon etc. an sich noch keine Ämter. Im Ruhestand etwa bleiben sie der Person i.d.R. erhalten, obwohl der Betreffende kein Amt mehr innehat. Beim Titularbischof ist das Besondere, dass er zwar den Titel einer Diözese führt, diese Diözese aber gar nicht (mehr) existiert, also auch kein darauf bezügliches Amt. Gibt er den Titel ab, wird davon weder seine Weihestufe als Bischof noch sein Amt (etwa als Weihbischof einer Diözese oder als Prälat einer Territorialprälatur) berührt. Gruß, --Rabanus Flavus (Diskussion) 10:17, 6. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Wenn einer nach gerade mal zwei Jahren von einem Amt zurücktritt, hat das meist schwerwiegende Gründe. Wenn er aber den Titel einer Titulardiözese abgibt, ist das bloß eine kirchnrechtliche Formalität. --Rabanus Flavus (Diskussion) 10:24, 6. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Danke für die Erklärung 17:46, 6. Jul. 2018 (CEST)