Diskussion:Luß

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Luß ist die Bezeichnung für einen Anteil an einem unkultivierten, der Allgemeinheit gehörenden Grund, der durch Verlosung einem der Teilnehmer eines Verteilungsvorganges zur Nutzung zugefallen ist. Abhängig davon, wofür das Grundstück nach der Verteilung genutzt wurde, waren Bezeichnungen wie Holzluß (für einen Wald oder Forst), Lußwiesen (für eine Wiese), Dachsenluß (Grundstück, wo jemand Tannenäste schlagen durfte).

Quellen[Quelltext bearbeiten]

  • Johann Andreas Schmeller], Georg Carl Formmann, Otto Maußer: Bayerisches Wörterbuch, Sammlung von Wörtern und Ausdrücken, 2. Teil, Stuttgart und Thübingen, 1828

Obiges habe ich vor einiger Zeit einmal angefangen und nie fertiggestellt. Vielleicht hilft das hier noch weiter.Fr@nz Diskussion 15:30, 26. Mai 2013 (CEST)Beantworten