Diskussion:Münzbesuchsprägung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Weners in Abschnitt Lemma
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Lemma

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Münzbesuchsprägungen sind nicht nur Münzen, sondern auch Medaillen, also auch Prägungen z. B. in Kupfer, die nur wenig oder keinerlei Ähnlichkeit mit Münzen haben. Weiterhin gehören zu diesen "Prägungen" auch die ausländischen Gepräge zum Münzbesuch. Zu den deutschen G. gehören außer den im Artikel genannten z.B. auch die von Württemberg und Preußen. Der Artikel benennt aber nur die sächsischen Gepräge näher.

Das Lemma wäre nach dem Artikel mit Münzbesuchsprägung (Sachsen) (o.ä.) zutreffend.

Im AKS sind sie (die sächsischen) unter "Gedenkmünzen" mit der Bezeichnung "Münzbesuchstaler" erfasst und ab Albert unter "Gedenkmünzen" mit der Bezeichnung "Medaille auf 2-Markschrötling". In Nachschlagewerken sind die Gepräge mit "Münzbesuchsmünze" und "Münzbesuchstaler" erfasst.

Münzbesuchsmünze (Sachsen) halte ich auch für richtig. Für die "Medaillen auf 2-Markschrotlingen" wäre dann aber die entsprechende Erklärung dazu erforderlich. --Weners (Diskussion) 12:51, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Der Artikelname ist tatsächlich ein Problem. Ich hatte auch diverse Varianten überlegt. Die Entscheidung zu "Münzbesuchsprägung" resultierte dann aus der Fachliteratur, die diesen Begriff verwenden, wenn es um Münzen geht. "Münzbesuchsmünze" wäre tatsächlich exakt. Aber danach wird keiner Suchen. Eine Einschränkung auf Sachsen, würde ich nicht vorschlagen. Es wurden einfach zu wenige Münzen mit diesem Thema in Deutschland geprägt. Die Münzen der anderen Länder können noch ergänzt werden. Die Prägungen auf 2-Markschrotlinge ist eine Besonderheit, weil die Prägung der Stücke zwar anfangs verboten war, sie aber tatsächlich als Umlaufmünzen genutzt wurden. Außerdem hat AKS übersehen, dass es bereits 1900 eine Änderung des Münzgesetzes gab, welche diese Prägungen erlaubte. Mein Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller Münzen. Es ist doch Zweck von WIKI Themen zu beginnen und dann zu ergänzen. Die zwei Dukaten 1803 und 1804 von Württemberg hatte ich tatsächlich übersehen. Von Preußen sind mir keine Münz-Prägungen bekannt. --Eckhardju (Diskussion) 18:04, 24. Feb. 2016 (CET)Beantworten

* "Münzbesuchsmünze" ist z.B. Lemma im Lexikon Numismatik (transpress). Das ist Fachliteratur und auch recht eindeutig. Das Lemma, so wie es ist (bzw. vorher von dir gewählt wurde), ist bei diesem Inhalt unzutreffend (siehe Dis. vorher), auch wenn deine Lit. (welche?) genau diesen Lemma verwendet. Vielleicht werden dort alle Prägungen, auch die Medaillen angeschnitten. "Danach sucht keiner" bezieht du wohl eher mehr auf dich, als auf andere (m.M.n.).
* Preußen: siehe AKS 60 (J. 59)
* "Keine Einschränkung auf Sachsen" ist absolut i.O., aber dann fehlt doch sehr, sehr viel (sehr unvollständig), wenn man davon ausgeht, dass dann die anderen deutschen Länder und evtl. das Ausland ebenso gründlich erfasst werden müssten. Bei numismatischen Artikeln kannst du davon ausgehen, dass sich bezüglich der erforderlichen sehr großen Vervollständigung nichts tut. Da musst du wohl selbst rann. Das Problem mit der Urheberrechtsverletzung ist aber noch von anderen zu klären. Gruß --Weners (Diskussion) 20:29, 24. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich habe da noch was übersehen. Deine Bemerkung: "Außerdem hat AKS übersehen, dass es bereits 1900 eine Änderung des Münzgesetzes gab, welche diese Prägungen erlaubte." - ist ein Witz. Die Münzbesuchsgedenkprägungen auf 2-Markschrötlingen von 1892, 1903 und 1905 zählen nicht als Münzen, sondern sind Medaillen. Nach dem Gesetz vom 1. Juli 1900 wurde der Bundesrat zur Prägung von Gedenkmünzen ermächtigt. Gruß --Weners (Diskussion) 09:45, 25. Feb. 2016 (CET)Beantworten


Betreff Lemma überredet. Ich werden Münzbesuchsmünze verwenden. Bezüglich Münzgesetzänderung teile ich nicht deine Meinung. Der Bundesrat wurde ermächtigt, die Münzen herstellen zu lassen; d.h. er regelt die Prügung der Gedenkmünzen in den Bundesstaaten. Die Formulierung vom 01.06.1900: „Der Bundesrath wird ermächtigt, Fünfmarkstücke und Zweimarkstücke als Denkmünzen in anderer Prägung herstellen zu lassen.“ wurde in das neue Münzgesetz vom 01.06.1909 wörtlich übernommen und nurnoch auf Dreimarkstücke erweitert. Somit konnten ab 1.6.1900 Gedenkmünzen geprägt werden; was auch tatsächlich in den Bundesstaaten ab 1901 erfolgt ist. Der Sonderstatus dieser Münzen ergibt sich nur aus der fehlenden Adlerabbildung und der fehlenden Wertziffer.--Eckhardju (Diskussion) 22:50, 26. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Das die vorher genannten Münzbesuchsmünzen Medaillen sind ist keinesfalls meine Meinung, sondern eine Realität. Gedenkmünzen konnten tatsächlich geprägt werden. Die Münzbesuchsgedenkprägungen auf 2-Markschrötlingen von 1892, 1903 und 1905 zählen aber eben nicht als Münzen, sondern sind Medaillen. Warum das so ist, müsstest du eigentlich selbst herausfinden können. Bei AKS diesbezüglich einen Fehler gefunden zu haben, ist jedenfalls ziemlich treuherzig und in der Sache ein Witz. Mit dieser Einstellung wäre es m.M.n. besser, (zunächst) keine numismatischen Artikel zu schreiben und dafür lesen, lesen, lesen. --Weners (Diskussion) 08:51, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten