Diskussion:Maß der baulichen Nutzung

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zu GFZ Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich's mir so recht überlege sind die eingetragenen GFZ Werte zwar sehr interessant, aber sie beziehen sich eben nur auf städtebauliche Projekte. Bleibt zu überlegen, ob man diese Zahlen dorthin (d.h. Städtebau oder ähnliches) verschiebt, oder ob man aus Gründen des Realitätsbezuges andere Wohngebiete, z.B. ein typisches Einfamilienwohngebiet mitintegriert... Beim Verschieben finde ich, dass es möglicherweise irritierend sein könnte, da man GFZ eben hier nachschlägt und nicht unmittelbar im Städtebau... Bleibt noch die Frage ob das wissenschaftliche Zitieren in der Form legitim ist, oder nicht. --Islandius-- 13:24, 5. Okt 2006 (CEST)

Die Beispiele sind hier schonmal ok, (besser ein Sonderfall "Großsiedlung" als gar nix) können natürlich auch gern (zusätzlich) noch an anderer Stelle auftauchen, oder durch andere Beispiele relativiert/ergänzt werden ... Hafenbar 21:27, 24. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ausnützungsziffer[Quelltext bearbeiten]

Dieses Mass, das offenbar in der Schweiz gaengig ist, war 2006 mal ein paar Minuten brauchbar definiert und ist seither nicht mehr sichtbar. Ausnützungsziffer wurde kurz nach der Erstellung hierher umgeleitet, aber der Text hier nicht eingebaut. Ob es daran liegt, dass dieser Artikel nur Deutschland behandeln will? Rl (Diskussion) 08:38, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

GFZ, Vollgeschosse[Quelltext bearbeiten]

Es wird nicht erklärt, was ein Vollgeschoss ist. Es wird nur zu Geschoss (Architektur) verlinkt, aber dort wird der Begriff nicht näher erläutert. Es bleibt unklar, ob Dachgeschosse, Sockelgeschosse oder Tiefgaragen in die GFZ mit einberechnet werden. -- FranciscoWelterSchultes (Diskussion) 17:21, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, der Vollgeschossbegriff ist in den Bauordnungen der Bundesländer definiert und ist auch unter Geschoss (Architektur) erklärt.--217.92.140.17 11:30, 25. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Danke, jetzt habe ich es gesehen. Ich hatte vergelblich nach einer entsprechenden Kapitelüberschrift gesucht und nicht daran gedacht, mit der Suchfunktion im Text nach dem Begriff zu suchen. Für Nicht-Fachleute (für die Wikipedia geschrieben sein sollte) sollte hier auf der Seite noch erklärt werden, dass der Begriff "Vollgeschoss" unterschiedlich definiert wird, je nach Bundesland und Jahr (Schweiz?). Es ist für Nicht-Fachleute generell schwer zu verstehen, warum bei der Erläuterung eines Sachverhaltes mit einem Begriff gearbeitet wird, der gar nicht einheitlich definiert ist. Man sollte einen solchen Begriff vermeiden und stattdessen versuchen, den Inhalt dessen, was ausgedrückt werden soll, mit allgemeinverständlichen Wörtern zu umschreiben. Ich verstehe es jetzt so, dass auch die GFZ je nach Bundesland und Jahr anders ausgerechnet werden muss, und dass es ein irrer Aufwand wäre, hier genau hinschreiben zu wollen, was in welcher Gegend eine GFZ genau ist. Eine Schlussfolgerung daraus wäre auch, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dass man die GFZ unterschiedlicher Gegenden und Jahre nicht ohne Korrekturfaktoren vergleichen kann. -- FranciscoWelterSchultes (Diskussion) 13:36, 26. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

GFZ[Quelltext bearbeiten]

"ist eine dimensionslose Größe" - was soll das? Das ist überflüssig, denn unmittelbar davor steht, dass die GFZ das Verhältnis zweier Flächen ist (wie auch die GRZ)--Mr. fantasy 17:31, 17. Feb. 2018 (CET)Beantworten

GRZ, Begrenzung überbauter Fläche durch Nebenanlagen, Bodenschutz[Quelltext bearbeiten]

Ich hab gerade angepasst, dass Nebenanlagen bereits seit 1990 unter die GRZ fallen, mit erlaubter Fläche = GRZ * 1,5 , maximal 0,8 (stand schon im Text, aber mit Verweis auf BauNVO 2013).

Sinnvoll wären noch weitere Ergänzungen zur Definition von überbauten Flächen bzw. Nebenanlagen. Hauptthema dabei ist (unnötiger) Flächenverbrauch und Schutz des natürlichen Bodens, mit seinen Funktionen auch aufgrund von Bodenflora und -fauna, nicht nur der gestörte Wasserhaushalt durch Versiegelung und oberirdischen Abfluss.

  • Wasserdurchlässige Überbauung führt, anders als häufig bei der Regenwassergebühr, nicht zu einer nur anteiligen Anrechnung. Überbaute Flächen zählen stets voll.
  • Unter Nebenanlagen werden alle Überbauungen erfasst, die den Boden wesentlich in seiner Funktion verändern, also auch Terrassendecks, Schottergärten und ziemlich sicher Kunstrasen. Zu letzterem hab ich zwar keine Urteile präsent, aber es ist offensichtlich eine aufwändige, bauliche Gestaltung und dient der Unterdrückung des normalen Bodenlebens und Bewuchses.

Wenn ich richtig verstehe, ging es 1990 hauptsächlich gegen unnötiges Pflastern und Asphaltieren von Flächen; die Thematik hat sich aber, bei weitgehend gleichem Gesetzestext, mittlerweile auf andere Methoden ausgeweitet, mit denen durch Unterdrückung der Vegetation eine "ordentliche" und "pflegeleichte" Außenfläche geschaffen werden soll. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover von November 2019[1] rechnete Terrassendecks und Schottergärten durchgehend als überbaute Flächen im Sinne von Nebenanlagen, ein Terrassendeck sogar als Hauptanlage. In den Ausführungen zum Urteil wird auch weitgehend auf gesetzliche Grundlagen und Hintergründe eingegangen. --BBirke (Diskussion) 13:26, 25. Mai 2020 (CEST)Beantworten

  1. VG Hannover 4 A 12592/17 - Bauaufsichtliche Beseitigungs- und Rückbauanordnung