Diskussion:Maßregelvollzug

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zum Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit 7 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind.
Vorlage:Autoarchiv-Erledigt/Wartung/Festes_Ziel

Krankheitsbilder[Quelltext bearbeiten]

"viele leiden unter..schiziphrenen Psychosen.....seltener sind ...Wahnkrankheiten" Dieser Satz ist medizinisch widersprüchlich. Schizophrenien sind im engeren Sinne Wahnkrankheiten bzw. Wahn ist ein Hauptsymptom einer schizophrenen Psychose. Welche Wahnkrankheiten außer Schizophrenien sollen denn damit gemeint sein? Ich werde den Begriff Wahnkrankheiten mal rausnehmen und warten was passiert. Ich bitte alle mutmaßlichen Rückgängig-Macher (davon soll es ja einige geben), nur mit Begründung dies zu tun. --Hinken 13:30, 25. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Vergleiche Liste der psychischen und Verhaltensstörungen nach ICD-10#F20-F29 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen unter F22 und F24. Dies sind Wahnformen, die v. a. einzelne Themengebiete betreffen (wahngewisse Untreue des Partners z. B.) und ansonsten die Denkabläufe und auch Gefühlswelt der Betroffenen in Bezug auf andere Aspekte des Lebens weitgehend intakt belassen - eben anders, als bei den schizophren(iforme)n Psychosen, bei denen umfassender das allgemeine Denken, Fühlen und Erleben gestört ist und wo auch oft die intellektuelle Leistungsfähigkeit sehr leidet. Die ersteren, die wahnhaften Störungen sprechen oft deutlich schlechter bis gar nicht auf klassische antipsychotische Medikamente an. Auch im Rahmen der wahnhaften Depression kommt Wahn vor (z. B. nihilistischer, Versündigungs-, Verarmungswahn). -- marilyn.hanson 22:46, 2. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Kritik an der Praxis des Maßregelvollzugs[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe nicht, warum die gesamte Passage mit allen Punkten gelöscht wurde. Es geht hier um Themen, die bei einer Anhörung im Hessischen Landtag sachlich vorgetragen wurden und die immer wieder zur Sprache kommen. Soll das vollständig unter den Tisch fallen? Warum? Ich verstehe auch nicht, was an einer "selbst gebastelten Homepage" anstößig sein soll - welche Homepage ist denn (auf unterschiedliche Weise) nicht selbst gebastelt? Viele Grüße --Johannes44 (Diskussion) 10:54, 28. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Das hat seine Gründe. Der Maßregelvollzug als Teil eines psychiatrischen Wirtschaftssystems hat großen Erfolg. Dass Psychiatrie soviel mit Wissenschaft gemein hat wie Kaffeesatzlesen, steht auf einem anderen Stern, lässt einen aber durchaus nachvollziehen, dass Kritik gelöscht wird (Ideologie). --joba (Diskussion) 20:00, 22. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]
Es ging um die Löschung dieses Abschnitts im April 2015. Bei der Löschung ist es geblieben. Eine damalige Anhörung im Hessischen Landtag ist heute nicht mehr aktuell. Die damals von Johannes44 als Referenz beigefügte Website http://www.psychiatrieundknast.de.vu sieht in der Tat nach einer „selbst gebastelten Hompage“ aus und ist inzwischen defekt. Und Johannes44 ist gesperrt worden.
Richtig ist aber auch, daß der Abschnitt „Kritik“ ausbaufähig ist. Bisher (vgl. Stand heute) wird nur pauschale Kritik aus den Jahren 2012 bis 2014 thematisiert, zum Beispiel der Alltag in den Kliniken wird nicht konkret beschrieben. Relevante, aktuelle Kritik an der Praxis im Maßregelvollzug kann und sollte ergänzt werden. --Lektor w (Diskussion) 07:49, 3. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

warum werden fakten geloescht und geruechte wieder her gestellt[Quelltext bearbeiten]

ich habe gestern den Artikel korrigiert. es wurde behauptet dass rechtsgrundlage für die Einweisung im Maßregelvollzug schwerwiegende Straftaten wie Gewalt oder sexualverbrechen sind. genau das ist eben nicht der Fall. genau das ist bestenfalls das Gerücht in Haftanstalten, was verbreitet wird.

rechtsgrundlage in die Einweisung in den Maßregelvollzug ist im regelfall eine Straftat gegen die Allgemeinheit die im besonderen Teil des StGB beschrieben worden ist ich denke Paragraph 306 ist Paragraph 323 StGB.

und das sind Straftaten vor allem gegen die Infrastruktur Paragraph 306 StGB ist brandstiftung Paragraph 307 StGB herbeiführen einer nuklearen Explosion.

neben solchen Straftaten musste ich einzigartigen Gutachter erkannt werden das eine psychische Störung im Sinne des Paragraphen 20 und oder 21 StGB vorliegt.

der Maßregelvollzug ist in keinster Weise für sexualverbrecher gegründet worden sondern von nationalsozialisten ein Werkzeug zur Unterdrückung.

mittlerweile sitzen ähnlich viele sexualverbrecher und gewaltverbrecher in den Maßregelvollzug wie auch in herkömmlichen Gefängnissen.

etliche haftinsassen versuche einfach nur etwas besseres zu sein als irgendwelche anderen z.b. maßregelvollzugs Patienten.

das hat aber mit der Realität nichts zu tun.

die Realität ist das rechtlicher Hintergrund in den Einweisung in den Maßregelvollzug eine allgemein gefährliche Straftat ist die im besonderen teil Strafgesetzbuch ist beschrieben worden ist und es einzigartiger Gutachter eine Störung nach Paragraph 20 und oder 21 StGB erkannt hat.

mit sexualverbrechen oder gewaltverbrechen hat das rein gar nichts zu tun.

auch wenn es einige Häftlinge gerne hätten, genauso wie es etliche Mitarbeiter im Maßregelvollzug gerne hätten um ihre die Ausführung ihres Berufes zu rechtfertigen.

und das müssen sie, weil wie gesagt der Maßregelvollzug durch die nationalsozialisten eingeführt worden ist. das eigentlich eine Schande ist im Jahre 2021 immer noch nach dem wählen der nationalsozialisten zu arbeiten.

da möchte man gerne von der Realität auf andere ablenken und solche Gerüchte streuen man Schütze ja die Gesellschaft mit dem Maßregelvollzug vor gewaltverbrechen und sexualverbrechen.

genau das ist aber nicht der Fall.

ich habe die Gerüchte gestern gegen Fakten und auch mit einen Verweis im Strafgesetzbuch korrigiert.

es steht im Strafgesetzbuch schon über den besonderen Teil Straftaten gegen die Allgemeinheit allgemein gefährliche Straftaten. nun soll der Maßregelvollzug zum Schutz der Gesellschaft gegen allgemein gefährliche Straftäter sein.

das steht doch überall im Artikel drinnen von Wikipedia. wie kommt jemand jetzt dazu etwas unübersehbar es wieder zu hinterfragen und Fakten gegen dumme Gerüchte auszutauschen?

ist das schon wieder Geld im Spiel dass die pharmaindustrie oder irgendeine Teil privatisierte masked vollzugseinrichtung irgendwelche Löcher bei Wikipedia finanziert? oder sind es die Pappenheimer selber die wieder hier am loeschen waren?

tut mir leid für die vielen Rechtschreibfehler und grammatischen Fehler die in den Text hier drinnen sind ich habe den hier mit der diktierfunktion des Smartphones auf gesprochen und nicht auf getippt weil es mir einfach zu blöde ist noch mehr Zeit zu investieren dass jeder Hannes in Wikipedia irgendwelche Gerüchte verbreiten kann. 89.204.139.23 20:06, 8. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Hallo,
ich gebe dir da völlig recht, ich selbst war 20,5 Jahre in der Unterbringung und es waren dort nicht nur gefährliche Straftäter, sondern auch welche, die wegen Kleinigkeiten zig Jahre untergebracht waren.
Die Straftat ist an und für sich nicht relevant, sondern ob ein Gutachter eine fehlende und/oder aufgehobene Steuerungsfähigkeit feststellt. Tut er das, dann kann das Gericht (und meistens tut es das auch) die Unterbringung nach § 63 in Verbindung mit §§ 20 oder 21 anordnen. --Der echte Aciko (Diskussion) 11:14, 19. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Ich frage erneut: wer tauscht hier fakten gegen Gerüchte aus und warum[Quelltext bearbeiten]

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeingef%C3%A4hrliche_Straftat#%3A%7E%3Atext%3DEine_gemeingef%C3%A4hrliche_Straftat_ist_in%2Cgef%C3%A4hrlicher_Eingriff_in_den_Stra%C3%9Fenverkehr%29.?wprov=sfla1

in dem artikel von Wikipedia ist genau beschrieben, was mit allgemeingefaehrlichen Straftaten gemeint ist.

offiziell sollen im massregelvollzug Verbrecher untergebracht werden, die aufgrund von vermuteten psychischen erkrankungen straftaten gegen die allgemeinheit begehen.

diese sind im 28. abschnitt des stgb in den §§ 306 bis 323c stgb ausfuehrlich beschrieben und gewalt- und sexualdelikte gehören eben nicht zu den klassischen straftaten, die zur Einweisung in den Massregelvollzug fuehren.

wie kann jemand zum x-ten male diese fakten in Artikel gegen Gerüchte, vor allem nur sexual- und gewaltverbrecher werden zum massregelvollzug verurteilt, straffrei austauschen?

es handelt sich hier um ein ernstes thema, ich bin nicht zu spaessen aufgelegt und will antwort. ich überlege, rechtliche schritte gegen Wikipedia einzulegen.

weil diese falsche behauptung, es saessen im Massregelvollzug nur sexual- und gewaltverbrecher manchen leuten das leben zerstört. 89.204.139.23 21:48, 8. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ich schau mal, ob ich es in nächster Zeit schaffe, einen eigenen ausführlichen Artikel zu Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus zu schreiben.--Pistazienfresser (Diskussion) 22:00, 11. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]


Bitte die IP sperren. Danke. (nicht signierter Beitrag von 77.64.136.248 (Diskussion) 21:56, 19. Jul. 2021 (CEST))[Beantworten]

Sicherungsverwahrung[Quelltext bearbeiten]

„Die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung betreffen zwar auch die Sicherungsverwahrung, diese dient jedoch ausschließlich dem Schutz der Öffentlichkeit.“

Könnte das bitte mal jemand genauer erläutern? --Seth Cohen 19:33, 17. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]