Diskussion:Mainzer Landfriede

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Enzian44 in Abschnitt Einleitungssatz
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--Zwobot 13:00, 19. Jan 2006 (CET)

Hochrevolutionärer Gedanke[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel klingt es für mich so, als habe Friedrich II. mit seinem Mainzer Landfrieden etwas völlig neues geschaffen, das damals von allen ungläubig bestaunt worden wäre. Das wäre für mich ein hochrevolutionärer Gedanke. Mir ist nicht klar, worauf sich dieser Satz beziehen soll. Der M.L. als erste Zusammenfassung und Ergänzung/ Neuordnung der sich bis dahin entwickelten Rechtsordnung in Deutschland, dazu in deutscher Sprache, mit Artikeln zu vielen Bereichen staatlicher Ordnung, ist sicher neu und eine Art "Konstitutionen von Melfi" für Deutschland (woran man erkennt, dass die Idee für den Kaiser selbst nicht neu war). Aber die Idee, das Fehderecht einzuschränken, war m.E. nicht neu oder revolutionär. Da gab es schon im 11. Jahrhundert den Gottesfrieden, die Landfrieden Heinrich IV. und Friedrich Barbarossas und wohl auch schon von anderen Kaisern. Anstelle von Fehden gab es spätestens im 12. Jahrhundert Prozesse vor dem Hofgericht, bei denen man versuchen konnte, sein Recht zu erhalten, wie die Prozesse um Baiern, Sachsen und Österreich in den 1150er Jahren zeigen. Was geschah, wenn man einfach versuchte, sein Recht per Fehde anstatt vor dem Hofgericht durchzusetzen, mußten der Pfalzgraf v. Tübingen und Herzog Friedrich v. Rothenburg nach der Tübinger Fehde 1164 erleben. Ergo: das Fehderecht war schon vor 1235 eingeschränkt, seine Einschränkung keine revolutionäre Idee--86.56.0.174 20:37, 9. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Das sehe ich ähnlich; es ist tatsächlich problematisch, dass in dem Artikel mit keinem Wort auf den Gottesfrieden eingegangen wird, der eine Vorstufe des allgemeinen Landfriedens darstellt und viele Aspekte vorwegnimmt. Richtig ist, dass Friedrich II. hier vorhandene Entwicklungen konsequent weiterverfolgt, damit aber auch nicht allein auf weiter Flur als Revolutionär dasteht; im "Zeitgeist" liegen ja auch die deutschsprachigen Arbeiten eines Eike von Repgow, während an den italienischen Universitäten die Glossatoren schon über längere Zeit an der Neubelebung des römischen Rechts arbeiteten, das eben den germanischen Traditionen des Feudal- und Gewohnheitsrechts Normen entgegenstellte, die den absoluten Vorrang kaiserlicher Machtausübung und damit des "staatlichen" Gewaltmonopols betonten. Diese Dinge sollten auch im Artikel deutlicher werden, bin allerdings selbst in der Rechtsgeschichte und Quellenkunde fit genug, um da qualitativ brauchbare Änderungen vorzunehmen; Rechtshistoriker sollten sich aber wirklich dessen annehmen. --Proofreader 13:51, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Auch ich halte eine Korrektur im Sinne der oben genannten Einwände für dringend nötig, da sich sonst ein völlig falsches Bild der Zeit davor ergibt!. Da aber bis jetzt immer noch nichts geschehen ist, habe ich jetzt einen Überarbeitungsbaustein eingesetzt, da diese Frage sonst weiterhin überlesen wird. -- O'Carroll 20:27, 5. Apr. 2009 (CEST)
Habe nun nach einiger Recherche und mit eigenem Wissen die oben beschriebenen Mängel und noch ein paar andere Fehler korrigiert und entsprechend auch eine "Vorgeschichte" ergänzt. Leider wurde meine Version nicht signiert, da ich inzwischen offensichtlich abgemeldet war :( Jetzt dürfte aber zumindest eine korrekte Basis zur weiteren Bearbeitung des Artikels gegeben sein. Den Überarbeitungsbaustein habe ich daher jetzt entfernt. --O'Carroll 14:33, 24. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Einleitungssatz[Quelltext bearbeiten]

In der wissenschaftlichen Literatur ist vom Mainzer Reichslandfrieden von 1235 die Rede, nicht von einem Zweiten Mainzer Reichslandfrieden. --Enzian44 (Diskussion) 17:45, 20. Jun. 2014 (CEST)Beantworten