Diskussion:Manöver (Schifffahrt)

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 77.4.95.15 in Abschnitt Leinenmanöver
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Hier hat jemand viel Fachwissen untergebracht, das aber oft nur indirekt in Zusammenhang mit dem Begriff Manöver zu sehen ist. Vielleicht ist eine andere Gliederung oder ein anderer Oberbegriff sinnvoll?

Vorschlag: Trennung in 1. Manöver (Schifffahrt) mit Straffung des Artikels und 2. Manöver (Militär), weiß allerdings leider nicht, wie das mit einer übergeordneten Begriffsklärung gemacht wird.

"Manöver des letzten Augenblicks: Eine nach den Ausweichregeln unvorschriftsmäßige, hier aber erlaubte Kursänderung eines Schiffes, um eine Kollision zu vermeiden[...]"
Wieso unvorschriftsmäßig? In den Kollisionsverhütungsregeln heißt es unter Regel 17b:"[...]so muss der Kurshalter so manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist."
Das Manöver des letzten Augenblicks ist also nicht nur nicht unvorschriftsmäßig, sondern verpflichtend vorgeschrieben.--El Almirante 21:48, 9. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Leinenmanöver[Quelltext bearbeiten]

Leinenmanöver erwähnen? --77.4.95.15 18:17, 28. Sep. 2010 (CEST)Beantworten