Diskussion:Manfred Bruns

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Mmgst23 in Abschnitt § 175
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Er ist verheiratet... aber lebt mit seinem Lebensgefährten in Stuttgart? Ist das so, oder ist das ein Irrtum und er ist geschieden?--Tresckow 15:53, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Es scheint so zu sein, dass es stimmt. Für mehr Info siehe den letzten Absatz hier (Stand: 2001).--Bhuck 16:20, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Kleiner Hinweis zur Kategorie "Staatsanwalt": Bundesanwälte sind genau das auf Bundesebene.--Kriddl Disk... 22:32, 23. Mai 2008 (CEST)Beantworten

waere vielleicht auch interessant mit was er sich als Bundesanwalt beschäftigt hat,..wo gibts da Informationen?

Pressesprecher[Quelltext bearbeiten]

Die Website des LSVD sagt mit Stand vom 27.05.2010, dass Renate Rampf Pressesprecherin ist. Beste Grüße --Jägerlatein 23:13, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Podcast bei WDR5[Quelltext bearbeiten]

http://www.wdr5.de/sendungen/erlebte-geschichten/s/d/27.06.2010-07.05.html

Wäre es sinnvoll diesen Link mit in den Beitrag mit auf zu nehmen? Ich weiß zB nicht wie lange der Podcast dort verfügbar bleibt. (nicht signierter Beitrag von 94.216.212.44 (Diskussion) 19:55, 29. Jul 2010 (CEST))

Im Netz gefundene Behauptung über Manfred Bruhns[Quelltext bearbeiten]

Im Netz habe ich folgendes gefunden: "Was der echte Schwule allerdings auch wissen sollte, ist die Tatsache, dass sich der Verband mit Manfred Bruns einen ehemaligen Homojäger als Vorstand leistet. Denn der gewesene, an Männersex interessierte, Staatsanwalt betrieb in seiner Zeit auch Verfahren nach § 175 gegen Schwule. Von diesem Treiben hat er sich bis heute nicht distanziert, geschweige bei seinen Opfern entschuldigt." [1]

FRAGEN:

  1. Was ist da dran?
  2. Sollte da tatsächlich was dran sein, müßte es dann nicht in den Artikel?

-- 46.114.6.30 01:11, 19. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Die von Dir genannte Quelle ist IMHO nicht reputabel. Sollte es dazu jedoch zusätzliche Quellen geben, die diese Behauptung erhärten würden, sollte man jedoch bedenken, dass Bruns zu dieser Zeit eine entsprechende Rechtslage (Anti-Homo, etc. ..) vorgefunden hat. Als Staatsanwalt hatte er sich in seiner Funktion an geltendes Recht zu halten, dieses nicht etwas zu beugen! Aus welchem Grund sollte er sich öffentlich dafür distanzieren, entschuldigen (müssen)? Ob er das privat getan hat, spielt keine, allenfalls eine moralische Rolle. Eingang in den Artikel? Bei dieser Quellen- und Sachlage: NEIN. Beste Grüße -- Jägerlatein 15:44, 19. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Die Quellenlage ist dünn. Außer dieser Quelle gibt es noch 2 Quellen vom whk, einer mit dem LSVD verfeindete Schwulenorganisation. Wenn dem wirklich so wäre, daß Bruns ein Homojäger war, dann müßte er in der Schwulenszene ein größerer Underdog sein und als persona non grata in einer Schwulenorganisation gelten als in dies in einem Verein der Maueropfer ein Mauerschütze wäre. Ein Mauerschütze hatte keine andere Wahl als abzudrücken oder vor ein Kriegsgericht zu kommen. Ein Staatsanwalt hat die Möglichkeit der Prozeßführung. Es gibt mehrere Filme, deren Plot genau dieses Thema ist. Ein Freund geigt seine Freunde - beides Mörder, die einen Feind in einem öffentlichen Restaurant erschießen - durch, indem er die Beweislage so hauchdünn gestaltet, daß selbst der kontraproduktive Anwalt, ein Alkoholiker, nicht verhindern kann, daß der Prozeß aus Mangel an Beweisen eingestellt wird. Wenn in einem so klasklaren Fall der Staatsanwalt schon solche Macht der Prozeßführung hat, warum dann nicht in einem Sexualstrafverfahren, dessen Beweislage schon immer auf hauchdünnem Eis stand? Wenn dem wirklich so wäre, daß Bruns ein Homojäger war und dies bekannt würde, dann wäre es wahrhaft eine Bombe. Er gülte dann in der Schwulenszene als Schwerstverbrecher, der ein verbrecherisches Gesetz - ähnlich verbrecherisch wie die Nürnberger Gesetze - überhaupt erst zur Manifestation gebracht hätte. Nur eben: Die Quellenlage ist dünn. -- 46.114.6.30 11:39, 21. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
  1. Schwules in Münster - Juli 2001, Kapitel: Nachkranzgedanken

Kritik an Bruns[Quelltext bearbeiten]

Manfred Bruns wird mitverantwortlich für die Verzögerung der Eheöffnung in Deutschland seit 2013 gemacht. Er rät mit einer Klageerhebung am Bundesverfasungsgericht bis nach 2020 zu warten, damit der SPD 2017 erneut die Chance auf Durchsetzung dieses Politkvorhabens gegeben wird, obgleich die SPD bereits 2013 dies nicht umgesetzt hat. 92.76.102.247 17:25, 4. Feb. 2016 (CET)Beantworten

§ 175[Quelltext bearbeiten]

"Bruns gilt als einer der „Väter“ bei der Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 175 am 11. Juni 1994, der seit 1872 bestand und sexuelle Handlungen von Männern mit männlichen Jugendlichen unter achtzehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe gestellt hatte."

Könnte vielleicht bitte mal aufgehört werden, an der neuerdings modischen Legende zu stricken, bis 1994 wären Schwule in der Bundesrepublik massenhaft ganz schlimm nach § 175 verfolgt worden und erst dann hätten einige tapfere Herrschaften sie davon befreit (und in der DDR wäre sowieso auch diesbezüglich alles viel schöner gewesen - man erinnert sich an die vielen Schwulengruppen, Schwulenzeitschriften, Schwulendemos, Schwulenfilme in der DDR)?

Die wesentliche Reform fand doch wohl 1969 statt, nämlich die Legalisierung homosexueller Handlungen unter männlichen Erwachsenen. Seit 1973 standen diese Handlungen dann noch unter Strafandrohung, wenn sie zwischen einem Über- und einem Unterachtzehnjährigen erfolgten - wobei unter bestimmten Bedingungen von einer Bestrafung auch abgesehen werden konnte. Die seit 1969 im Strafgesetzbuch noch bestehende Diskriminierung war das unterschiedliche "Schutzalter" gegenüber heterosexuellem Sex. Das wurde dann 1994 angeglichen. Was gut und richtig war, aber doch bei weitem nicht die Bedeutung hatte wie die Strafrechtsreform von 1969.

Außerdem ist der zitierte Satz insofern völlig falsch und irreführend, als seit 1872 eben nicht nur "sexuelle Handlungen von Männern mit männlichen Jugendlichen unter achtzehn Jahren" verboten waren. Wäre es so gewesen, wäre vielen Menschen manches erspart geblieben. --Informant3000 (Diskussion) 12:36, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Das stimmt, vor 1969 war gleichgeschlechtliche Sexualität unter Männern generell strafbar. --Mmgst23 (Diskussion) 13:18, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten