Diskussion:Manfred Schmidt (Beamter)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Malabon in Abschnitt Rücktritt?
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Kommafehler (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Sowohl der Rückstand an rund 250.000 unbearbeiteten Altanträgen auf Asyl als auch folgenschwere Missverständnisse über Ankündigungen zur möglichen Aussetzung des Dublin-Abkommens im Zuge der Krise, trafen sowohl in Deutschland als auch bei anderen europäischen Staaten auf Unverständnis.

Das Komma vor „trafen“ ist falsch. --178.24.76.16 06:36, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

@IP 178.24.xxx: Danke für den Hinweis! Das überflüssige Komma wurde inzwischen vom Benutzer @Gelehrter11 entfernt, damit hier erledigt. --Jocian 10:18, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Rücktritt?[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff wird in diesem Zusammenhang zwar in den Medien und umgangssprachlich verwendet, ist aber zumindest ungenau. Unter Rücktritt versteht man in der Rechtssprache die Ausübung eines (einseitigen) Gestaltungsrechts (vgl. § 346 BGB). Ein Beamter kann nicht zurücktreten, in dem Sinne, dass er ein Recht hat, von einem konkreten Dienstposten entbunden zu werden. Wenn er dies verlangt, obliegt es der Entscheidung des Dienstherrn, ob er dem Wunsch nachkommt oder nicht. Er kann allenfalls nach § 33 Bundesbeamtengesetz seine Entlassung verlangen, was hier aber offensichtlich nicht der Fall ist. Durch den nachfolgenden Satz wird der Sachverhalt aber hinreichend geklärt. --Malabon (Diskussion) 15:04, 20. Sep. 2015 (CEST)Beantworten