Diskussion:Mantas Kvedaravičius

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:DC:5712:F100:558C:53C3:A5B8:C41C in Abschnitt Erschießung/Hinrichtung
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Vitali Manski[Quelltext bearbeiten]

hat früh bei facebook über den Tod seines Dokufilmer-Kollegen berichtet

Dieser sei „mit der Kamera in der Hand“ getötet worden .

Ich hab seinen Namen bewusst aus dem Lemma rausgelassen. --Präziser (Diskussion) 21:50, 7. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Erschießung/Hinrichtung[Quelltext bearbeiten]

Um nach Korrektur und Rückänderung keinen Edit-War auszulösen: Der Wortlaut Nach anderen Angaben wurde er von russischen Soldaten festgenommen und anschließend erschossen, beziehungsweise hingerichtet. ist in der Form reichlich unbrauchbar. Das Wort „beziehungsweise“ bedeutet laut Duden „oder, oder vielmehr, genauer gesagt, besser gesagt“ oder aber „und im anderen Fall“. Wo aber soll da bitte ein möglicher Unterschied liegen? Sinngemäß beschreibt beides ein- und desselben Vorgang. Und Gerhard Gnauck verwendet das „hingerichtet“ lediglich in der Überschift. Aus gutem Grund, denn es gibt den Sachverhalt in gewollter Schärfe wieder: Kvedaravičius ist nicht in einen Schusswechsel geraten, sondern gezielt getötet worden. Dazu sind Titel nun einmal da. Im Bericht selbst beschreibt er es dann auch genau so, ohne den Begriff „Hinrichtung“ noch einmal zu verwenden. Also eines von beiden bitte auch nur im Artikel. Und so stand es bis zum Re-Edit auch drin... --Ennimate (Diskussion) 12:58, 8. Apr. 2022 (CEST) Nachtrag: Gerade erst gesehen, dass der Zusatz „, beziehungsweise hingerichtet“ sogar erst nachträglich eingefügt wurde. --Ennimate (Diskussion) 13:07, 8. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Doch eine Hinrichtung, so abscheulich sie auch ist, setzt zumindest ein Urteil voraus. Und sei es der standrechtliche Spruch eines adhoc einberufenen Kriegsgerichts. (Doch gegen einen ausländischen Zivilisten, Bürger eines neutralen Landes, kann ein solches Urteil kaum rechtliche Gültigkeit haben.) Wie auch immer, ich würde es angebrachter finden, den Begriff hingerichtet hier zu vermeiden. Nach den eintreffenden Meldungen dürfte gezielt getötet die Wahrheit genauer treffen – um nicht zu sagen absichtlich ermordet. --Jochen64 (Diskussion) 00:42, 11. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Eine extralegale Hinrichtung setzt kein Urteil voraus, dafür reicht die Entscheidung eines Vorgesetzten oder der Mörder selbst, speziell diese Person aus irgendeinem für ihre Organisation maßgebenden Grund hinzurichten. Man könnte den Ausdruck also eigentlich schon verwenden, denn K. wurde offenbar gezielt getötet und starb nicht bei einem Schusswechsel oder Kampf oder aus Versehen. Dennoch finde ich es in Ordnung, den Begriff hingerichtet hier zu vermeiden. Für "erschossen" finde ich in den Quellen allerdings nichts, auch wenn es die wahrscheinlich anzunehmende Todesart sein dürfte; hab das deswegen in "getötet" geändert, so wie es in den Quellen steht.--2003:DC:5712:F100:558C:53C3:A5B8:C41C 13:28, 21. Mai 2022 (CEST)Beantworten