Diskussion:Mariusz Kamiński (Politiker)

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Goroth in Abschnitt Abschnitte
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nicht rechtskräftig zur einen Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt[Quelltext bearbeiten]

Was bedeutet das? Wer hat das Urteil als nicht rechtskräftig erklärt? Im Englischen schreibt Warsaw Voice "non-binding" ([1]), was zumindest etwas ceutlicher ist. Auch ein Artikel zum sog. Grundstückskandal wäre nützlich. (nicht signierter Beitrag von 46.238.118.97 (Diskussion) 11:53, 18. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Das Amtsgericht Warszawa Śródmieście hat ihn in 1. Instanz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Rechtskräftig= geltend, gesetzlich anerkannt, gültig, vollzogen; (schweizerisch veraltend) ehehaft; (veraltet) valid; (Amtssprache) in Kraft, wirksam; (Rechtssprache) rechtswirksam. Du kannst den Artikel zum Grundstückskandal gerne verfassen. MfG--Kiepski1 (Diskussion) 15:50, 18. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Ein Urteil wird rechtskräftig, wenn nicht einer der Beteiligten ein Rechtsmittel einlegt (Berufung, Revision). Kamiński hat Berufung eingelegt, der Prozeß hätte in der höheren Instanz weitergeführt werden müssen, war also noch nicht rechtskräftig. Is' nich' so schwer zu verstehen. 80.136.89.96 10:57, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Schulabschluss ?[Quelltext bearbeiten]

Wie kann jemand, der „vom Lyzeum relegiert“ wird unmittelbar danach ein Studium beginnen? Wie kann er denn ein Studium beginnen, wenn er von der Schule geflogen ist? 80.136.90.57 10:41, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Art. 64 des Gesetzes über die CBA[Quelltext bearbeiten]

„Aus diesem Grund wurde anhand Art. 64 das Gesetz über die CBA geändert“

Das ist schön! Aber was hat das mit ihm zu tun? Was steht da drin, was wurde geändert? 80.136.90.57 10:44, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Fachbegriffe[Quelltext bearbeiten]

Zu den Änderungen im Artikel von heute: Eine Behörde hat auf Deutsch keinen Vorsitzenden, sondern einen Leiter. Es gibt keinen Grund, in einem Artikel einer deutschsprachigen Enzyklopädie für eine Behörde, deren Namen problemlos ins Deutsche übersetzt werden kann, die polnische Bezeichnung anzuführen, die ohnehin nur ein Bruchteil der WP-Nutzer verstehen würde. Im Deutschen verwendete fremdsprachliche Fachbegriffe, wie hier Sejm, werden üblicherweise dekliniert, bekommen also auch ein Genitiv-S. Zemsta za marka (Diskussion) 20:40, 7. Nov. 2021 (CET)Beantworten

@Zemsta za marka Der Name einer Behörde sollte schon in der amtlichen, sprich hier der polnischen, Schreibweise sein. Übersetzungen sind immer unscharf. --79.216.32.11 22:24, 10. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Abschnitte[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mir den Artikel insbesondere aufgrund der Wikinews mal angesehen. Leider denke ich, dass der Artikel aufgrund fehlender Abschnitte ziemlich unübersichtlich ist. Kann man den Artikel gliedern? --Goroth Redebedarf? :-) 15:21, 11. Jan. 2024 (CET)Beantworten