Diskussion:Marke (Recht)

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Durchführung der Recherche[Quelltext bearbeiten]

Generisch wird im Rahmen des Markenrechts als Begriff für beschreibend verwendet. Insofern ist die Differenzierung, wann eine Ähnlichkeits- und wann eine Identitätsrecherche durchgeführt werden soll, etwas praxisfremd. In der Praxis wird daher meist eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt, die selbstverständlich auch identische Begriffe als Markennamen offenbart.

Eine Änderung dieser Passage wäre sinnvoll. Mountbatten (nicht signierter Beitrag von 93.197.105.89 (Diskussion) 22:43, 13. Jan. 2014 (CET))[Beantworten]

generalisierte Warenzeichen[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt anscheinend ein Abschnitt oder Verweis auf "Generalisierte Markennamen" (Styropor etc.). In vielen anderen Wikipediaversionen gibt es dazu jeweils eine extra Seite und eine Liste. Sogar auf Luxemburgisch. Bloß nicht auf Deutsch. Hat das irgendeinen Grund? In der der deutschen Wikipedia hat doch immer alles seinen Grund, oder? Falls das hier einer liest, der sich mit der Sache auskennt,könnte er sich die englische Seite [1] als Vorbild nehmen und die rechtliche Lage mal aus deutscher Sicht erläutern.

Taliopo (Diskussion) 19:38, 24. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Interessante Sachen werden gelöscht; besonders interessante Sachen werden so lange gelöscht, bis wirklich nichts mehr übrig ist … --2003:65:6018:668:0:0:1:3 12:10, 15. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

„Die Markenämter, allen voran das Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, prüfen solche Fragen nicht.“[Quelltext bearbeiten]

Was will dieser Satz uns sagen? Dass die beiden Ämter sich besonders dabei hervortun, die Prüfung zu verweigern? Oder sind sie einfach die bekanntesten Ämter, und der der Verfasser wollte dies ausgerechnet hier anmerken? Thorin Eichenschild (Diskussion) 14:36, 17. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Noch sowas: „… beispielsweise als sichtbare Aufschrift (engl. "label") oder als …“ — Welche enzyklopädische Relevanz hat der beiläufige Hinweis, dass Aufschrift auf englisch label heißt? Thorin Eichenschild (Diskussion)

Übersetzung von Marken ins Chinesische[Quelltext bearbeiten]

Notiz:

Josef Dollinger: Konzerne und Chinas Namensfalle : Inhalt vs. Klang, orf.at, 6. Jänner 2017.

--Helium4 (Diskussion) 19:41, 7. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Waarenbezeichnungen [sic][Quelltext bearbeiten]

Der Gesetzesentwurf erschien in der 1. Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger Nr. 199 vom 24. August 1892. Vielleicht ist er für den Artikel interessant. --Stefan Weil (Diskussion) 11:14, 2. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]

Hallo Stefan, klingt erst mal schon interessant. Wenn Du uns verrätst, wo man sich den angucken bzw lesen kann. Hoffentlich nicht bei dir zu hause als Klo-Lektüre ;-) Meistens findet man so was ja nur in irgend welchen National Bibliotheken--Ciao • Bestoernesto 04:26, 19. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Hier sind Seite 1 und Seite 2 der Beilage zum Lesen wo auch immer. --Stefan Weil (Diskussion) 10:34, 19. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Übrigens gibt es im Reichsanzeiger jede Menge Abbildungen von Warenzeichen. Man findet sie beispielsweise über die Volltextsuche. Der Reichsanzeiger soll demnächst frei zugänglich werden, d. h. die noch bestehenden Nutzungs- und Zugangsbeschränkungen fallen weg. --Stefan Weil (Diskussion) 10:40, 19. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Markenüberwachung ist Privatsache[Quelltext bearbeiten]

Der Gesetzgeber hat die Markenüberwachung zwar in die privatrechtliche Sphäre der Inhaber deligiert (das DPMA ist eine reine Registerbehörde!) und das MarkenG somit als privatrecht mit zusätzlichen Verfahrensregeln für die Registrierung (und Löschung) ausgestaltet. Trotzdem finden sich tatsächlich Strafvorschriften, offensichtlich als eine Art Auffangnorm. Vielleicht kann jemand mal ergänzen, inwieweit diese Strafvorschriften überhaupt praktische Bedeutung haben, ob eine nennenswerte Casuistik existiert, ob der Gesetzgeber in irgendwelche Hinweise gegeben hat, wann diese Strafvorschriften überhaupt eingreifen SOLLEN und ob es überhaupt eine zuständige Überwachungsbehörde (Landesrecht) gibt.--93.233.52.133 19:13, 10. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Beispiel "Nutella" als Gattungsname[Quelltext bearbeiten]

Das kann nur jemand geschrieben haben, der keine Kinder hat oder näher kennt. Denen kann man in der Regel niemals eine wie auch immer leckere Nuss(nougat)-Creme als "Nutella" andrehen. Das Gezeter ist unbeschreiblich, wenn man es doch versucht. Selbst ein heimliches Umfüllen in ein leeres Nutella Glas wird in Sekunden aufgedeckt.--Ciao • Bestoernesto 04:20, 15. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]

Wird aber umgangssprachlich so verwendet. Was Kinder sagen, ist nicht immer relevant. --Kulturkritik (Diskussion) 10:03, 7. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]
Aber nur in früheren Westteilen Deutschlands. Im Osten steht als Entsprechung Nudossi. Bitte nicht immer wieder "vereinnahmen". 44pinguine 10:37, 7. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Körperschaft des öffentlichen Rechts[Quelltext bearbeiten]

Moin zusammen,

eine simple Frage an dieser Stelle: Ist die gesetzliche Bezeichnung einer KdöR (bspw. Kommune, Sozialversicherungsträger, Aufsichtsbehörde pp.) eine Marke ? Beste Grüße --KarleHorn (Diskussion) 16:09, 18. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]

Es scheint augenscheinlich anders als der Artikel vermuten lässt, nicht nur Unternehmen zu zu stehen, eine Marke eintragen zu lassen. Zumindest bin ich gerade auf den SCHUKO-Warenzeichenverband, einem e.V., gestoßen der den Namen Schuko als Wort- und als Wortbildmarke eintragen lassen konnte.--Ciao • Bestoernesto 08:06, 4. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Marke = rechtlich geschütztes Zeichen?[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung steht bisher: „Als Marke […] wird ein rechtlich geschütztes Zeichen bezeichnet, das dazu dient …“

Wieso „rechtlich geschützt“? Das trifft doch nicht zu. Es gibt, auch im juristischen Sprachgebrauch, geschützte Marken und Marken ohne Schutz. Andernfalls wären überaus häufige Begriffe und Formulierungen wie „Markenschutz“, „Schutz von Marken“, „geschützte Marke“ etc. sinnlos. Das heißt, die Wörter „rechtlich geschütztes“ gehören nicht zur Definition.

Im Abschnitt Marke (Recht)#Begriff und Definition steht es dann richtig da: „Dem Markengesetz zufolge versteht man unter einer Marke ein Zeichen, das dazu dient […]“. Ohne „geschütztes“. --Lektor w (Diskussion) 04:42, 29. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Rotes Kreuz vs. Baustoffe[Quelltext bearbeiten]

Was meint der Satz "Zeichen amtlichen Charakters sind ebenfalls nicht eintragungsfähig, auch wenn das Rote Kreuz nicht auf dem Sektor Baustoffe tätig ist. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig." im Artikel? --Sebastian Gasseng (Diskussion) 09:46, 5. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]

Schutz von geografisch definierten Einheiten[Quelltext bearbeiten]

Dieser Aspekt wird in der Einleitung kurz angeschnitten, aber nicht näher ausgeführt. In dem betreffenden Satz geht es darum, eine ganze Region mit allen ihren Produkten und Dienstleistungen vor einem Missbrauch durch Regionsfremde zu schützen.
Ich habe mir erlaubt, diesen Argumentationsstrang am Schluss des Abschnitts „Markenformen“ wieder aufzugreifen. Allerdings bin ich immer noch ratlos bei der Suche nach der Antwort, was die Erklärung des Kulturschatzes Artland zu einer Schutzmarke mit dem in diesem Artikel Ausgeführten zu tun hat. Geschützt werden soll ja ein „Schatz“. Damit können aber unmöglich alle Gegenstände/Waren und Dienstleistungen im Artland gemeint sein. --CorradoX (Diskussion) 12:40, 25. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]

@ Corradox: Dein Unverständnis liegt weniger bei dir als an der Inkompetenz der Planer des Projekts „Welterbe Kulturschatz Artland“. Mit dem wohl endgültigen Scheitern dieses ehrgeizigen Plans wurde der Begriff „Welterbe“ von Planern nur noch zurückhaltend als Argument für einen Besuch des Artlands ins Feld geführt.
Wer sich das Handbuch der Deutschen UNESCO-Kommission gründlich durchliest, stößt auf Schritt und Tritt auf Fehler und Versäumnisse, indem sich der Leser die Frage stellt: „Wurde diese im Text genannte Maßnahme im Artland bzw. im Osnabrücker Land ergriffen, und hat man vorab geklärt, welche Bedingungen – vor allem das Fehlen von Gegnern des Welterbe-Plans vor Ort – (noch) nicht erfüllt sind?“
Als geradezu verheerend erweist sich der aktuell immer noch gemachte Fehler, die Region selbst unter Markenschutz zu stellen. Touristen im Artland merken sehr schnell, dass nicht alles dort die Richtigkeit des Attributs „Schatz“ für die „Bauernhöfe im Artland“ (= Titel des Objekts bei der Bewerbung im Jahr 1984) beglaubigt. Es gibt zweifelsfrei „Schätze im Artland“, und zwar diejenigen alten Fachwerkbauernhöfe, die wirklich die Aussage bestätigen, ihre Erbauer seien sehr reich gewesen. Sie werden aber nicht beim Namen genannt und aufgelistet, was „Schatzsucher“ sehr frustrieren dürfte.
Wie man es besser macht, belegt die Bewerbung des „Alten Landes“ im Jahr 2021 (vgl. [2]). Die Initiatoren erklärten dieses, dem UNESCO-Handbuch folgend, zu einer Pufferzone um die Kernzonen genau benannter Objekte herum, die Gegenstand einer seriellen Nominierung als Welterbestätten im Alten Land werden sollten.
Auch die Altländer scheiterten mit ihrer Bewerbung. Dieses Scheitern steht in krassem Gegensatz zu der Einfachheit, mit der eine Marke unter Markenschutz gestellt werden kann. --91.97.54.26 12:04, 27. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]
Der Unterschied ist halt, dass Kunden Kaufentscheidungen treffen, die nur unter ganz bestimmten Bedingungen (z. B. dem Argument des Jugendschutzes) unterbunden werden dürfen. Auch Kitsch und Ramsch dürfen angeboten und gekauft werden. Vor solchen Kaufentscheidungen kann der Markenschutz nicht schützen. Denkmal- und Landschaftsschützer hingegen sind Experten auf ihrem Gebiet. Gegen von ihnen ausgehende Entscheidungen sind Betroffene in den meisten Fällen machtlos, es sei denn, sie strebten ein Gerichtsverfahren an. --CorradoX (Diskussion) 12:13, 27. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]
Richtig, aber welche „Konsumentenentscheidungen“ sollen im Fall des „Kulturschatzes Artland“ unterbunden werden und können es nicht, weil die Handlungsfreiheit aller Menschen ein Grundrecht ist? Offenbar hast du, Corradox, die „falsche Schublade“ für die Erklärung der Situation in deinem Problembeispiel erwischt.
Die Situation erinnert eher an den Fall Hallstatt: Kein „Unbefugter“ soll die Wortmarke „Kulturschatz Artland“ für eigene Zwecke nutzen. Mir ist nicht bekannt, dass irgend jemand das je versucht hätte. Warum auch? Denn: Was würde passieren, wenn man Kraftfahrer auf einem Parkplatz an der A 1 befragen würde, was das Schild „Kulturschatz Artland“, an dem sie kurz vorher vorbeigefahren sind, bedeutet, welchen Zweck es erfüllen soll, und was sie als „Schatzsucher“ tun müssten? Vermutlich wären über 90 Prozent der Befragten mit diesen Fragen überfordert. --91.97.53.173 11:27, 28. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]