Diskussion:Markgrafschaft Baden-Durlach

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Die Tabelle mit den regierenden Markgrafen wurde dem Beitrag Liste der Markgrafen und Großherzöge von Baden entnommen.--Zieglhar 12:24, 19. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Haus Baden in der Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Die Regierung der Markgrafschaft ist im Artikel ausführlich dargestellt und für den schnellen Leser ist in der Info-Box die Dynastie des Hauses Baden genannt. Man sollte nicht die Einleitung mit kurzen Anmerkungen aufblähen, die dann doch nicht die korrekte Info beinhalten. Das Haus Baden war nun mal in dieser Zeit geteilt und sich über lange Zeit sogar feindlich gesinnt, das würde in der Einleitung mit der einfachen Erwähnung "vom Haus Baden regiert" überspielt werden. Ich habe die Ergänzung deswegen gelöscht und werde dies auch bei der Mkgf Baden-Baden tun. --Zieglhar (Diskussion) 16:29, 16. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]

Missverständnis[Quelltext bearbeiten]

Anders als durch den Artikel suggeriert, gehörten zur Markgrafschaft Baden-Durlach NICHT die anderen Territorien, die sich im Besitz des jeweiligen Chefs des Hauses Baden-Durlach befanden (Hachberg, Sausenberg usw.). Anders gesagt: Die Markgrafschaft Baden war nicht das einzige Territorium im Besitz der Familie von Baden-Durlach.

Zu diesem Irrtum passt die Tatsache, dass im Artikel einige weitere Territorien FEHLEN, die ebenfalls den von Baden-Durlach gehörten (z.B. die Herrschaft Rhodt unter Rietburg in der heutigen Pfalz), obwohl sie nach der (irrigen) Logik des Artikels hätten genannt werden sollten.

Die Bestandteile des Alten Reiches waren nicht durch ihre Inhaberschaft definiert, sondern über das Territorium an sich und seinen reichsrechtlichen Status, unabhängig vom Inhaber (auch wenn die Inhaber mehrerer Territorien manchmal die reichsrechtliche Verschmelzung erreichten).

Wegen dieses Territorialprinzips hatte das Haus Baden-Durlach auf Reichs- und Kreistag nicht nur eine Virilstimme (wie es wäre, wenn alles, was dem Haus Baden-Durlach gehörte, der Markgrafschaft Baden-Durlach entspräche, was es aber nicht tut), sondern zwei Virilstimmen, da nicht nur am Territorium Markgrafschaft Baden-Durlach eine Virilstimme hing, sondern auch an der ebenfalls den von Baden-Durlach gehörenden Markgrafschaft Hachberg. Über die Inhaberschaft an reichsritterschaftlichen und anderen Territorien war das Haus Baden-Durlach zudem an weiteren Stimmrechten (Kuriatstimmen) beteiligt.

Auch die "Wiedervereinigung" mit Baden-Baden 1771 war keine, da die beiden Territorien Baden-Durlach und Baden-Baden reichsrechtlich weiterhin als solche bestehen blieben. Das Haus-Baden-Durlach nahm ab 1771 dann auch die Virilstimme Baden-Badens wahr.

Unabhängig davon sind natürlich die diversen landesrechtlichen Ordnungen und Regelungen zu sehen, die der jeweilige Markgraf meist für alle seine Territorien erließ.

Noch komplexer würde dieses Bild, wenn man beispielsweise noch die diversen Territorien betrachten würde, an denen das Haus Baden-Durlach nur (hohe oder niedere) Teilrechte besaß (z.B. die Lehensherrschaft über die Herrschaft Gemmingen-Steinegg). --89.14.186.4 14:17, 14. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Es gibt natürlich zu den meisten Themen verschiedene Betrachtungsweisen und in einer strikt juristischen Betrachtung (Lehensrecht) sind die Markgrafschaften Baden bzw. Baden-Durlach enger eingegrenzt. In der Wikipedia als Enzyklopädie ist aber wohl der allgemeine Sprachgebrauch und die vorherrschende Behandlung in der wissenschaftlichen Literatur die Leitschnur. In der Literatur wird aber durchgängig die Markgrafschaft Baden-Durlach in der im Lemma umschriebenen Abgrenzung behandelt. (siehe hierzu für die ältere Lit. z.B. C.W.F.L. Freiherr von Drais: Geschichte der Regierung und Bildung von Baden unter Carl Friedrich vor der Revolutionszeit – Erster Band. C.F. Müller’sche Hofbuchhandlung, Carlsruhe 1816 und für die neuere Hannsmartin Schwarzmaier: Baden. In: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Band 2). Die Abgrenzung folgt hier der Landeshoheit die von den badischen Markgrafen für die beschriebenen Gebiete beansprucht und auch ausgeübt wurde. Ich kenne die Geschichte von Rhodt unter Rietburg nicht, aber wenn es unter badischer Landeshoheit stand, so müsste man es im Lemma anfügen. Wahrscheinlich hatten die Markgrafen hier aber nur grundherrliche Rechte, womit der Ort nicht zur Markgrafschaft gehört hätte. Die beiden Virilstimmen sind im Lemma bereits dargelegt. Ich bin der Auffassung, dass mit einer Beschreibung der komplexen und über die Jahrhunderte immer wieder ändernden lehensrechtlichen Verhältnisse eine Enzyklopädie überfordert wäre und eine solche Darstellung auch dem Informationsbedürfnis der Leser nicht gerecht würde. --Zieglhar 15. Juni 2018