Diskussion:Markus Braun (Unternehmer)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Apuschmann in Abschnitt Anmahnung zur Verfahrensbeschleunigung
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SPIEGEL-Artikel[Quelltext bearbeiten]

https://www.spiegel.de/plus/ist-wirecard-chef-markus-braun-ein-betrueger-a-00000000-0002-0001-0000-000167380447 ||

Dubioser Spitzenmanager Markus Braun | Ist der Wirecard-Chef ein Betrüger? | Vertraute sagen, Markus Braun weine manchmal in der Oper. Wer den Chef des Dax-Neulings Wirecard trifft, kann sich das kaum vorstellen. || Von Tim Bartz, Martin Hesse Delabarquera (Diskussion) 10:43, 8. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Mißverständlich[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus dem Artikel: "Durch Verkäufe am 24. Juni 2020 reduzierte er seinen Anteil auf circa 2,5 Prozent.[14][13] Diese Aktien hatten am 24. Juni 2020 noch einen Marktwert von ca. 50 Millionen Euro.[15]". Welche Aktien hatten einen Marktwert von 50 Mio. Euro am 24. Juni 2020? Die verbliebenen 2,5 Prozent, oder die verkauften? (nicht signierter Beitrag von 84.177.151.181 (Diskussion) 17:59, 31. Mär. 2021 (CEST))Beantworten

Ich habe es nicht geschrieben, lese aber die nicht verkauften Aktien hatten einen Marktwert (der sich "stündlich" ändert).--Wikiseidank (Diskussion) 07:57, 14. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Aus der bereits hinterlegen Quelle geht es hervor das es um die restlichen 2,5 Prozent gehen muss, ich habes es im Artikel konkretisiert. Die 50 Millionen sind wohl eine Schätzung gewesen, der Kurs hätte dann ca. 15€ betragen müssen. Der Kurs war aber damals bereits stündlich am fallen. Er hatte nach dem Verkauf noch ca. 3,2 Mio Aktien, das geht aus einer anderen Quelle im Artikel hervor. Hier die Quelle aus dem Artikel, aus der ersichtlich ist das die verbliebenen 2,5% wohl die 50 Mio sein müssten: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/ehemaliger-wirecard-chef-braun-musste-grossteil-seiner-aktien-verkaufen-16829876.html --Apuschmann (Diskussion) 20:44, 14. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Anmahnung zur Verfahrensbeschleunigung[Quelltext bearbeiten]

Ein Oberlandesgericht hat kaum die Herrin des Ermittlungsverfahrens zur einer "baldigen Anklage" gemahnt. Der Abschluss der Ermittlungen kann auch durch Einstellung des Strafverfahrens (§§ 153ff, 170 StPO) erfolgen. Im Artikel gemeint ist wohl eine Gerichtsentscheidung betreffend eine Haftprüfung und dortiger Verweis auf ein Beschleunigungsgebot in Haftsachen. Der einleitende Halbsatz mit der Bemerkung "Da (...) ohne Urteil" ist irreführend. Untersuchungshaft ist immer ohne Urteil und stets strenger gestaltet als Strafvollzug. --91.17.102.253 22:05, 14. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Ich habe es im Artikel konkretisiert. Der Satz geht auf einen Tagesschau-Artikel zurück der ein wenig umgebaut wurde. Siehe https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-anklage-markus-braun-101.html. Im Artikel habe ich nun diese Quelle https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/gericht-setzt-wirecard-ermittlern-frist-fuer-anklage-a-26172226-1928-4ab0-8c75-4be6709ab77e hinterlegt und den Satz nochmals überarbeitet. --Apuschmann (Diskussion) 20:46, 14. Feb. 2023 (CET)Beantworten