Diskussion:Markus Pieper (Politiker)

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Letzter Kommentar: vor 26 Tagen von 2003:E7:7F3E:DB01:8925:539E:B86A:F697 in Abschnitt Überarbeiten
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Der Abschnitt wirkt wie ein Wahlkampf-Flyer. Bitte Wikipedia:Neutraler Standpunkt beachten. Ferner die Eoinzelnachweise korrekt in Form bringen. --Doc.Heintz (Disk | ) 18:17, 23. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Zitat "Zuvor hatte es Kritik an seiner Ernennung wegen seiner Nähe zur Kommissionspräsidentin und CDU-Parteifreundin Von der Leyen gegeben". Einige Politiker und Journalisten haben zwar die pauschale Behauptung erhoben, er stehe zu Frau von der Leyen in einem bedenkliche Näheverhältnis, wäre also quasi in seiner Amtsführung befangen, und seine Ernennung sei angeblich ein Beispiel von Vetternwirtschaft. Aber solche pauschalen Behauptungen und Beschuldigungen kann doch ohne Anstrengung jeder x-beliebige gegen jeden x-Beliebigen erheben, und so pauschale Beschuldigungen sind weder nachvollziehbar noch nachprüfbar oder gar beweisbar. Wie sieht denn die angeblich bedenkliche Nähe zwischen ihm und von der Leyen aus? Sind die beiden verheiratet, verwandt, verschwägert, gemeinsame Miteigentümer eines Grundstücks oder eines Unternehmens, Geschäftspartner, oder Schuldner oder Bürgen zueinander, oder Provisionsvertreter für den jeweils anderen? Von etwas derartigem wäre in dem Fall zumindest bisher wohl nichts bekannt. Alleine der Umstand, daß Frau von der Leyen ihn kennt und wertschätzt, begründet wohl noch keine bedenkliche Befangenheit, und anderenfalls dürfte auch kein Bundeskanzler Personen die er kennt und wertschätzt und die eine gleiche Parteimitgliedschaft und ähnliche Werte haben, zu Ministern oder Staatsekretären ernennen, sondern nur ihm unbekannte Personen oder Personen aus in Konkurrenz zu seiner Partei stehenden Parteien. Solche Haltungen wurden bislang wohl noch nicht vertreten. Wenn man solche Haltungen vertreten will, dann sollte man sie ausdrücklich formulieren und dann diskutieren und am Ende beantragen darüber abzustimmen. Das wollen die angeblichen "Kritiker" aber offenbar nicht, also scheint es ihnen wohl nicht ganz ernst zu sein mit ihrer Anschuldigung, er hätte angeblich ein eine unvoreingenommene Amtsführung hinderndes Befangenheitsverhältnis bzw. ein für die Bürger und das Amt unerträgliches Näheverhältnis zu Frau von der Leyen. Aber wie gesagt, falls Jemand etwas konkretes vorbringen kann, wie etwa ein Verwandschaftsverhältnis oder gegenseitige Geschäftsbeteiligungen, dann sollte er das dann bitte auch konkret darlegen, und nicht bloß pauschal (und in den Augen mancher Wähler vielelicht auch belastend oder gar diffamierend) behaupten.--2003:E7:7F3E:DB01:8925:539E:B86A:F697 06:39, 16. Apr. 2024 (CEST)Beantworten