Diskussion:Martina Rosenberg

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Jesi in Abschnitt Beschreibung in BKS
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Beschreibung in BKS[Quelltext bearbeiten]

In BKS sollen nur kurze Hinweise zum Auffinden des Artikels gegeben werden, keine näheren Erläuterungen/Details zu Tätigkeiten/Funktionen usw. Mein erster Versuch "Nachrichtendienstmitarbeiterin" sollte neben "Jurist" einen weiteren Hinweis auf die andere Tätigkeits"schiene" geben (der MAD ist ja ein Nachrichtendienst). Das wäre mMn eine sinnvolle Kurzcharakterisierung, vor allem in Hinblick auf ihre neue Tätigkeit. Auch "Ministerialbeamtin" als zweiter Versuch sehe ich als allgemeine Beschreibung anderer Tätigkeiten; so ist sie ja auch kategorisiert, also entweder ist der Revertkommentar nicht zutreffend oder der Artikel ist falsch kategorisiert. Wenn keine der zusätzlichen (über die Juristin hinausgehenden) Tätigkeitsfelder genannt werden sollen, dann reicht ja "Juristin" aus, denn eine Bundeswehrdisziplinaranwältin ist sie ja als Juristin. Diese konkrete Tätigkeit liefert also nur ein neues Detail, keinen grundlegend anderen Hinweis auf andere "juristenfremde" Tätigkeiten. -- Jesi (Diskussion) 17:14, 11. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Rosenberg war nie bei einem Nachrichtendienst tätig, insofern ist sie auch keine „Nachrichtendienstmitarbeiterin“. Und sie soll auch keine werden, sondern Präsidentin des Bundesamtes. Ministerialbeamte sind Beamte, die in einem Ministerium arbeiten (die bekommen auch die Zulage für Oberste Bundesbehörden). Ministerialbeamtin war R. einmal, ist sie aber nicht mehr, wird sie auch nicht. Als Bundeswehrdisziplinaranwältin arbeitet sie nicht mehr in einer Obersten Bundesbehörde, sondern „ist“ eine Bundesoberbehörde. Imho sollte dies in der BKS erwähnt werden, denn das ist ein Alleinstellungsmerkmal. Alternativ käme „Beamtin“ in Frage oder man lässt halt alles weg. Bei zwei Namen kommt da auch kaum Verwirrung auf.--Bungert55 (Diskussion) 09:35, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Letzters sehe ich genau so, deshalb habe ich das ja zuletzt auch so umgesetzt. Ein Leser, der sie als (ehemalige) "Bundeswehrdisziplinaranwältin" sucht, wird sie mit der Beschreibung "Juristin" sicher finden. Allerdings fehlt etwas der Bezug zum MAD. Da war "Nachrichtendienstmitarbeiterin" gar nicht so falsch, denn der MAD ist ja ein Nachrichtendienst und er besteht aus dem BAMAD und dessen nachgeordnetem Bereich, also ist sie als desssen Präsidentin im weitesten Sinne auch Mitarbeiterin. Für eine BKS wäre das ein ausreichender Hinweis auf eine zweite Tätigkeitsebene, die man nicht primär mit Juristin in Zusammenhang bringt (allerdings auch nicht mit der anderen als Journalistin und Autorin). Und beim Vorgänger Christof Gramm steht auch im Artikel, dass er Präsident des MAD war, nichts von Bundesamt. Und auf der Website des MAD (Memento vom 2. Oktober 2020 im Internet Archive) steht auch unter "Leitung" Präsident Dr. Christof Gramm, Dr. Christof Gramm leitet seit Januar 2015 das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst un d danach gleicjh Lebenslauf des Präsidenten des Militärischen Abschirmdienstes . Da wird also kein Unterschied zwischen dem Bundesamt und dem MAD als solchem gemacht. Deshalb hielt und halte ich noch die Kurzcharakterisierung als "Nachrichtendienstmitarbeiterin" für gangbar; damit wird eben diese neue Tätigkeit, unter der sie sicher gesucht werden wird, gekennzeichnet. Und falsch sollte sie auch nicht sein. -- Jesi (Diskussion) 12:49, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Wir sind uns einig, meine ich, dass R. noch nicht Präsidentin des BAMAD ist, also ist sie auch (noch) keine Mitarbeiterin des MAD. Das Problem beim MAD ist, dass er bis 2017 keine zivile Bundesoberbehörde war. Erst seit 2017 gibt es überhaupt das Bundesamt. Das MAD-Gesetz ist schon wesentlich älter und kann deshalb nicht vom BAMAD sprechen. Das Bundesbesoldungsgesetz ist da etwas aktueller, allerdings gibt es da jetzt nur noch die einheitliche Bezeichnung Präsident (Besoldungsordnung B). Ich meine aber, dass die Ministerin als oberste Vorgesetze (zitiert auf der Seite des BMVg) am besten wissen muss, zu was sie Rosenberg ernennt. Im übrigen ist R. noch Bundeswehrdisziplinaranwältin. --Bungert55 (Diskussion) 16:49, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Hier geht es aber nur darum, was in eine BKS zum Auffinden des richtigen Artikels rein soll. Wie du schon oben geschrieben hast, ist das bei zwei Personen wenig problematisch, "...anwaltin" subsumiert sich sowieso unter "Juristin". Ich mach vorn mal einen Versuch, das alles unter einen möglichst allgemeinen Hut zu bringen. -- Jesi (Diskussion) 18:15, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten