Diskussion:Maulkorb (Hundehaltung)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Anka Friedrich in Abschnitt Klischee
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In allen amtlichen Schriftwerken und Verordnungen heißt es doch Beißkorb statt Maulkorb, oder?

Kleiner auschnitt NRW: Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)

5.2.3 
Der Begriff "Maulkorb" wird untechnisch verwendet. Anstelle eines "echten" Maulkorbes kann auch eine andere,
in der das Beißen verhindernden Wirkung gleichstehende Vorrichtung, z.B. ein Kopfhalfter, verwendet werden(...)

... ich werde es erweitern mit (Beißkorb) Caronna 14:19, 10. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Kann man das so allgemein behaupten, daß Listenhunde nach einer Prüfung von der Maulkorbpflicht befreit werden können? Im Artikel "Rasseliste" heißt es dazu, "in den meisten Bundesländern".
Und seit wann verhindert ein Halti das Beißen? Deswegen kann man das auch nicht so allgemein stehen lassen - soweit ich das im Moment sehe, hat nur NRW die (an sich unsinnige, aber für den Hund und seinen Halter natürlich sehr günstige) Möglichkeit eingeräumt, anstelle eines Maulkorbs ein Halti zu verwenden. --Snevern 09:13, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Mal ne ganz laienhafte Frage: Wie bekomm ich denn raus, ob die von Caronna oben zitierte Verwaltungsvorschrift noch gültig ist. Dass der Runderlass noch auf der Internetseite steht und kein Hinweis dazu auftaucht, ist mir nicht sicher genug. Anka Wau! 11:30, 16. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Klischee[Quelltext bearbeiten]

Müssen wir mit dem (Haupt-)Bild hier wirklich alle Klischees bedienen? Ich will es aber nicht rausnehmen, sondern lediglich erst mal zur Diskussion stellen. Anka Wau! 11:32, 16. Okt. 2012 (CEST)Beantworten