Diskussion:Max Egon II. zu Fürstenberg

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Jordi in Abschnitt Folgenleiste Amt
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die Namensgebung bei ehemaligen Adligen[Quelltext bearbeiten]

nach 1918 in der Weimarer Republik und in der Republik Österreich sollte eigentlich klar sein. Und solange hier noch ein Typo von solch skandalöser Gestalt im Artikel steht, sollten vielleicht ersteinmal die Typos beseitigt werden: Léontine Prinzessin zu Fürstenberg (1892–1979) heiratete am 26. November 1919 in Donaueschingen ... und gebar ihm 1914 .... Auch dass die Frau dem Manne ebenda vor der Hochzeit ein Kind gebar, ist interessant, kann schon mal vorkommen, auch Zwillinge, der Stil, die Frau gebar dem Mann, ist aber nicht unbedingt enzyklopädisch, vielleicht Hofberichtsstil vorvergangener Zeit. untertänigst --Goesseln 23:57, 22. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Neues Buch[Quelltext bearbeiten]

https://archivalia.hypotheses.org/107299 --Historiograf (Diskussion) 22:42, 22. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Folgenleiste Amt[Quelltext bearbeiten]

Max Egon war nie Landesherr von Fürstenberg. Kann man ein internes Oberhaupt einer Adelsfamlie als Amtsträger bezeichnen? --Otberg (Diskussion) 09:41, 28. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Die Folgeleiste habe ich gestern erst mal so vom Vorgänger fortgesetzt. Aber gut, der Einwand ist zu bedenken, und genau in diese Richtung habe ich heute Morgen auch schon gedacht. Bis 1918 war das ehemalige Fürstentum Fürstenberg eine Standesherrschaft, Max Egon II. zu Fürstenberg war ein deutscher Standesherr! Ob man das nun als Amt bezeichnen möchte ist jetzt die Frage. Mit der Stellung war zumindest bis 1918 auch ein Mandat in der badischen Kammer der Standesherren verbunden sowie einige weitere Privilegien und Funktionen. Eventuell sollte man sich aber hier bei der Folgeleiste den Artikel Ernst II. zu Hohenlohe-Langenburg zum Vorbild nehmen (ich erinnere mich an ähnliche Diskussionen) und statt von „Amt“ besser von „Funktion“ schreiben. Dann ließe sich die Folgeleiste auch über 1918 fortsetzen, denn es gibt ja auch eine Fortsetzung und einen Nachfolger als Chef des Hauses Fürstenberg über 1918 hinaus! Und genau diese Funktion ist in vielerlei Hinsicht weiterhin von Interesse. Der „Fürst“ ist nicht zuletzt auch als Protektor der Donaueschinger Musiktage weithin bekannt. Der Chef des Hauses Füstenberg ist also in Donaueschingen und in der ganzen Umgebung ein fest stehender Begriff bis heute. Am Wochenende nehme ich mir gerne Zeit, um hier entsprechende Anpassungen zu machen. --Stolp (Disk.) 11:16, 28. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Eine Folgenleiste für adelsrechtliche "Hauschefs" ist aus meiner Sicht völlig unnötig und auch kaum wünschenswert bzw. – wenn man die Leisten als Vorrecht für "Amtsträger" begreift – ausdrücklich ablehnenswert. Schon die Folgenleiste für mediatisierte Standesherren des 19. Jh. ist eigentlich überflüssig, jedenfalls fragwürdig, denn auch das waren keine Amtsträger, sondern hochadelige Privatleute. Äußerstenfalls könnte man Max Egon II. auf der bestehenden Folgenleiste "Fürst zu Fürstenberg (mediatisiert)", wie sie im Artikel seines Vaters seit 2011 existiert, als letzten Vertreter seiner Art (mit den Jahreszahlen 1896–1919) aufführen. Die von @Stolp eingesetzte Spanne (1896–1941) übergeht das Ende der Monarchie und würde bedeuten, dass auch die weiteren "Hauschefs" derer zu Fürstenberg in ungebrochener Fortsetzung der Folgenleiste aneinandergereiht werden müssten, was inakzeptabel wäre. Genau dies hat @Stolp dann aber bezeichnenderweise auch gemacht ([1], [2]), nur beim aktuellen Vertreter Heinrich Fürst zu Fürstenberg offb. sich nicht getraut. Muss aus meiner Sicht alles rückgängig gemacht werden, das ist dreiste Öffentlichkeitsarbeit bzw. POV.--Jordi (Diskussion) 15:40, 27. Dez. 2022 (CET)Beantworten