Diskussion:Max Kunze

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sollte überarbeitet werden. werde ich bei gelegenheit machen.

Verstoß gegen NPOV im Abschnitt "Ausstellung eines angeblich antiken Alexanderporträts im Winckelmann-Museum Stendal"[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage ..."versuchte der Vereinsvorsitzende Kunze erfolglos den Kritiker auf gerichtlichem und dienstrechtlichem Wege zum Schweigen zu bringen" verstößt gegen NPOV, ist unbelegt und inhaltlich unrichtig. Die letzte im Internet auffindbare Nachricht über den Rechtsstreit zeigt, daß weder der Gegenstand des Rechtsstreits noch der Ausgang richtig wiedergegeben sind: Volksstimme vom 12.2.2012, "Professorenstreit: Lehmann rudert zurück", [1]. Der erst am 11.5.2017 eingefügte Abschnitt ignoriert sowohl das Urteil des Landgerichts als auch das 2012 ergangene Berufungsurteil des Oberlandesgerichts. Auch die Formulierung ..."schuldig geblieben" verstößt gegen NPOV. Wenn hier kein begründeten Einwände gemacht werden, möchte ich diese beiden Stellen bald korrigieren. Das gilt auch für den wortgleichen Abschnitt in Stefan_Lehmann. --Nomophylax-Philippides (Diskussion) 12:20, 31. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Ist angepasst. --Tusculum (Diskussion) 18:59, 31. Dez. 2017 (CET)Beantworten