Diskussion:Medal of Honor (2010)

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Videospiel-Spieler in Abschnitt Bild
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Verbreitungsverbot[Quelltext bearbeiten]

"Die PEGI-Version aus dem deutschsprachigen Ausland ist weitestgehend ungekürzt, unterliegt jedoch in Deutschland einem Verbreitungsverbot. Das auf Liste B indizierte Spiel wird von der BPjM als strafrechtlich bedenklich eingestuft. Die tatsächliche strafrechtliche Relevanz kann nur ein Gericht feststellen; dies ist bisher nicht geschehen."

Dieser Text widerspricht sich selbst. Einerseits wird behauptet, das Spiel unterliege in der PEGI-Version einem Verbreitungsverbot, andererseits wird gemeint, dass das Spiel bisher nur auf Liste B indiziert wurde und die tatsächliche Relevanz noch geklärt werden muss.

Ja was denn nun? (nicht signierter Beitrag von 217.92.65.183 (Diskussion) 05:14, 29. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Ich hab es mal geändert. Verbreitungsverbot war irreführend. Es unterliegt bis jetzt nur den üblichen Beschränkungen.--Sonaz 07:21, 29. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Bild[Quelltext bearbeiten]

Könnte jemand das Bild austauschen? Das ist völlig falsch und zwar habe ich das richtige gefunden, jedoch kann ich die Quelle nicht benutzen [1]. Videospiel-Spieler (Diskussion) 20:54, 1. Mai 2012 (CEST)Beantworten